Hallo Alle
Ich hab eine Frage bzg der neuen Regelung die ab dem 1.1.2021 in Kraft treten soll, (Opera 3).
Vorweg es betrifft mich selbst nicht, ich frag das mehr aus eigenem Interesse oder des eigenen Verständnis.
Zwei Freunde von mir, der eine fährt in etwa gleich lang Motorrad wie ich (+/-14 Jahre ) der Andere beginnt erst noch das Jahr, wollen zusammen die Nördlichen Länder Europas + Asien mit dem Endziel Nordkapp bereisen, Ich und ein paar andere Motorrad-Kollegen werden auf der Reise mitfahren, allerdings nur ein eher kleines Stück weil z.b. ich mir nicht leisten kann 3 Monate Unbezahlt urlaub zu nehmen. bei den andren sind es ähnliche oder andere Gründe das sie auch nur ein Teil mitfahren können. Aber eben die beiden wollen zusammen die komplette Reise fahren.
Das Problem und auch den Grund für meine Frage, der eine der beiden, fährt bis jetzt noch kein Motorrad also er hat seit ca einer Woche einen Lehrfahrausweis der Kategorie A. und wird diese Woche am Donnerstag sein Motorrad beim Händler abholen. Nun wie wir alle wissen, ist 2020 das letzte Jahr in dem man den direkt Einstieg in die Kategorie A machen kann, ab nächstem Jahr wird das nicht mehr möglich sein. Der Kollege hat sich für diese Reise eine BMW R1250 GS Adventure Jahrgang 2018 gekauft, also ein Motorrad das die Kategorie A erfordert.
Meine Frage ist nun, muss man dieses Jahr blos den LFA beantragen und kann dann die Prüfung noch im 2021 ganz normal machen. Also trotz der neuen Regelung nach dem ''Alten'' noch aktuellen System. (Direkteinstieg) Oder muss man die Prüfung 2020 gemacht haben, um den Direkteinstieg noch zu haben?
Lg Phips