Neues Motorrad und Führerausweisfrage

  • - Offen 114 PS anstelle der 95 bei der Kawa

    Das würde ich mir schriftlich geben. Mit Stempel, Unterschrift und pipapo.

    Denn mit Erstzulassung ab 15. Januar 2017 gilt Art. 145 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…ndex.html#a145a womit das umgedrosselte Fahrzeug maximal 70 kW haben kann.

    Darum gibt es die F900 R, Z900 und auch die GSX-S750 EVO speziell als drosselbare 70 kW Versionen. Diese können, soweit mir bekannt, auf keine Weise in ihre Pendants mit der vollen Leistung umgebaut werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • :thinking_face: Diese Konstellation hatte ich nicht bedacht... In dem Fall ist es umgekehrt: Du bist nicht der perfekte Fahrer für deine AT! :emojiSmiley-12:

    ….gefällt mir nicht , ist aber leider sooo. :emojiSmiley-24:

  • Das würde ich mir schriftlich geben. Mit Stempel, Unterschrift und pipapo.

    Hab gestern mit dem Händler nochmals kurz Kontakt bezüglich dem Thema gehabt.
    Grundsätzlich kann es mir "eigentlich" egal sein. Der Töff steht mit 114PS bei Ihm im Laden und wird jetzt auf 35kW gedrosselt. Zulassung bei der MFK und einlösen übernimmt alles der Händler. Somit liegt das Risiko, so wie ich das sehe, beim Händler? Wenn die MFK bei der Abnahme findet, dass das nicht geht, dann kann er mir das Motorrad nicht wie vertraglich vereinbart verkaufen (mit 35kW Leistung) und ich kann problemlos vom Vertrag zurücktreten.
    Wenn die MFK alles mit der Drosselung abnimmt, dann sehe ich eigentlich auch kein Problem, oder täusche ich mich?

    Und ich gehe nicht davon aus, dass der jetzt den Motor soweit umbaut, dass ein Rückbau nicht mehr möglich wäre?

    Kommt ja immer auf den Fahrer und seine Ansprüche an.

    Ok, ich korrigiere meine Aussage. Es gibt sicherlich den einen perfekten Töff. Die Frage ist dann eher, ob man diesen auch tatsächlich fahren kann (Führerscheinbeschränkungen) oder will (Budget / ...).

    ….ich habe mit der Africa Twin den perfekten Töff. :emojiSmiley-07:

    Momentan eigentlich mein Lieblingstöff auf dem Markt. Problem ist einfach, dass Honda keine AT auf den Markt bringt / gebracht hat, welche man problemlos auf 35kW drosseln kann... und dann ist das Budget halt auch noch so ein Problem :emojiSmiley-90:


    Wie auch immer. Mit meiner Versicherung bin ich zumindest 100% zufrieden. Kaufpreis des Motorrades, sowie Zubehör und der beschädigten Motorradbekleidung wurden bereits überwiesen (bzw. habe die Bestätigung, dass die Überweisung in 3-4 Tagen erfolgt). Knappe zwei Wochen nach dem Unfall ist das sicherlich eine gute Leistung!

  • Und ich gehe nicht davon aus, dass der jetzt den Motor soweit umbaut, dass ein Rückbau nicht mehr möglich wäre?

    Ist eine rechtliche und nicht eine technische Sache. Moderne Drosselung sind in der Regel alleine über das Steuergerät. Das heisst, dass mit 84 kW wird ausgebaut, eins mit 35 kW wird eingebaut. Fertig.

    Die Probleme die ich sehe sind folgende:

    1. das Problem des Händlers (was nicht deins ist, ausser, dass Du allenfalls länger auf deinen Wunschtöff waten musst).

    Er geht nun zur MFK und will es umtragen lassen. Wenn der Töff schon mal eingelöst war dann sollte es eigentlich sofort auffallen, dass 84 kW > 2 x 35 kW sind.

    War der Töff noch nie eingelöst dann kann man ihn evtl. direkt als 35 kW einlösen. Die Typengenehmigung wird aber in der Regel für einen Fahrgestellnummernbereich vergeben. Somit sollte eigentlich wiederum auffallen, dass gemäss Fahrgestellnummer der Töff original 84 kW und somit mehr als die erlaubten 2 x 35 kW hat.

    Das 2. Problem hast Du, wenn Du denn Töff später entdrosseln willst. Da der entrosselte Töff maximal die doppelte Leistung haben darf, kannst Du also nur ein 70 kW und nicht ein 84 kW Steuergerät einbauen lassen. Lässt Du eine 70 kW Steuergerät einbauen, dann wird allenfalls wiederum die Fahrgestellnummer nicht mit der Typengenehmigung der 70 kW Version übereinstimmen. Lässt Du wiederum das korrekte 84 kW Steuergerät einbauen wird die MFK sagen, dass dies nicht geht da 84 kW > 2 x 35 kW ist.

    Evtl. lässt sich zweites Problem mit einer Neuzulassung als 84 kW lösen/umgehen. Dies ginge aber nur solange die Abgas- und Geräuschevorschriften bis dann nicht geändert wurden, da dies wohl als tiefgreifende Veränderung gelten wird (Art. 4 Abs. 3 VZV). Die Vorschriften welche in einem Jahr gelten, können wohl nur mit einem Euro 5 Motorrad eingehalten werden. Ist es ein Euro 4 ist ab Januar 2021 keine Neuzulassung als 84 kW Version möglich.

    Darum, lass es Dir schriftlich geben, dass der Töff jederzeit und auch in den nächsten paar Jahren auf 84 kW entdrosselt werden kann.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Da die Sache ja nun erledigt ist, Raptors Eye erlaube mir die Frage: Warum nicht ein schönes, leichtes und gebrauchtes 35kW Möpp kaufen und es zu gegebener Zeit wieder verkaufen im tausch gegen das Neue, Offene?

    Ein Arbeitskollege fährt auch was Gedrosseltes, beklagt sich aber dauernd irgendwie über die Tatsache.

  • Darum, lass es Dir schriftlich geben, dass der Töff jederzeit und auch in den nächsten paar Jahren auf 84 kW entdrosselt werden kann.

    Merci für die Erläuterungen, werde ich demnach machen!

    Da die Sache ja nun erledigt ist, Raptors Eye erlaube mir die Frage: Warum nicht ein schönes, leichtes und gebrauchtes 35kW Möpp kaufen und es zu gegebener Zeit wieder verkaufen im tausch gegen das Neue, Offene?

    Bin bis jetzt auch mit einer gedrosselten 35kW Maschine gefahren. Grundsätzlich hatte ich eigentlich nie das Gefühl, dass ich zu wenig Leistung gehabt hätte.
    Das alte Motorrad wollte ich eigentlich gar nicht aufmachen lassen, da ich mit den 35kW zufrieden war.

    Das mit Occasion vs. Neukauf ist meiner Meinung nach generell eine Glaubensfrage. Persönlich bin ich kein Fan von Occasion (sowohl beim Auto, wie auch beim Motorrad).
    Bei einem neuen Motorrad habe ich 2-3 Jahre Garantie und kann relativ sorgenfrei umherfahren. Bei einer Occasion weiss ich nie, was genau alles kommt / wie sie gepflegt und gewartet wurde. Vor allem ist ein Motorrad auch etwas sehr persönliches. Nicht nur ein Gebrauchsgegenstand, sondern vielmehr ein Hobby und eine Leidenschaft. Und da habe ich sehr gerne ein Neufahrzeug =) Reine Mentalitätssache.

  • So, danke nochmals für die bereits zahlreich eingetroffenen hilfreichen Antworten und Kommentare =)
    Nun ist noch ein neues Anliegen etnstanden:

    Ich besitze den A2 Führerausweis. Infolge des Auffahrunfalles gehe ich davon aus, dass sich die Frist, bis ich den offenen A erhalte, mindestens Verlängern wird.
    Nun werde ich jedoch im Oktober 25 (ja, war selber ganz überrascht; ist mir erst heute wieder ganz bewusst geworden), was bedeutet, dass ich dann ja den "Direkteinstieg" machen könnte.

    Hab zwar bereits die Suchfunktion angeworfen, wurde jedoch nicht ganz schlüssig:

    Meine Frage ist nun: Kann ich im Oktober, sobald ich 25 bin, den Lehrfahrausweis für die Kat A offen beantragen?
    Hat es dabei einen Einfluss, dass das Verfahren bezüglich einem möglichen Führerausweisentzuges aufgrund des Auffahrunfalles noch hängig ist?
    Gehe ich richtig davon aus, dass die Grundkurse und die Manöverprüfung angerechnet werden und ich lediglich eine praktische Prüfung machen muss?

    Vielen Dank für eure weitere Unterstützung!

    Lg

  • Raptor's Eye 11. August 2020 23:15

    Hat den Titel des Themas von „Neues Motorrad“ zu „Neues Motorrad und Führerausweisfrage“ geändert.
  • Meine Frage ist nun: Kann ich im Oktober, sobald ich 25 bin, den Lehrfahrausweis für die Kat A offen beantragen?

    Im Prinzip ja, Du alter Sack.

    Ausser dass es A) Lernfahrausweis heisst :emojiSmiley-57: und dann eben B) noch die Sache mit:

    das Verfahren bezüglich einem möglichen Führerausweisentzuges aufgrund des Auffahrunfalles noch hängig ist?

    und es den Art. 8 Abs. 6 VZV gibt. Siehe dazu meinen lustigen Faden Administrativmassnahme und Aufstieg von A 35 kW auf A offen - Was gilt? D.h. es darf maximal eine Verwarnung geben.

    Schon den "lustigen" Brief bekommen?


    Gehe ich richtig davon aus, dass die Grundkurse und die Manöverprüfung angerechnet werden und ich lediglich eine praktische Prüfung machen muss?

    Mit dem Grundkurs liegst Du richtig. Mit den Manöver so weit ich weiss nicht, da diese Bestandteil der praktischen Prüfung sind. In vielen Kantonen macht man die Manöver und den Rest der Prüfung in einem Rutsch und nicht an zwei separaten Terminen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Merci für die Erläuterungen, werde ich demnach machen!

    Bin bis jetzt auch mit einer gedrosselten 35kW Maschine gefahren. Grundsätzlich hatte ich eigentlich nie das Gefühl, dass ich zu wenig Leistung gehabt hätte.
    Das alte Motorrad wollte ich eigentlich gar nicht aufmachen lassen, da ich mit den 35kW zufrieden war.

    Das mit Occasion vs. Neukauf ist meiner Meinung nach generell eine Glaubensfrage. Persönlich bin ich kein Fan von Occasion (sowohl beim Auto, wie auch beim Motorrad).
    Bei einem neuen Motorrad habe ich 2-3 Jahre Garantie und kann relativ sorgenfrei umherfahren. Bei einer Occasion weiss ich nie, was genau alles kommt / wie sie gepflegt und gewartet wurde. Vor allem ist ein Motorrad auch etwas sehr persönliches. Nicht nur ein Gebrauchsgegenstand, sondern vielmehr ein Hobby und eine Leidenschaft. Und da habe ich sehr gerne ein Neufahrzeug =) Reine Mentalitätssache

    Kann ich verstehen diese Aussage.

    Möchte nur noch anmerken, dass es Motorräder gibt welche im Fahrzeugausweis eine niedrigere Leistung eingetragen haben als sie tatsächlich physisch abrufen (betrifft einige Zulassungen in den 80ern).

    Beispielsweise eine Africa Twin 650er (RD 03) wär e vielleicht eine Option. Einfach zu reparieren (wenn dann überhaupt mal etwas defekt sein sollte???)...... relativ wertstabil und lässt sich nach 2-3 Jahren problemlos wieder verkaufen.

    Im Fahrzeugausweis stehen 26KW, obwohl der Bock ca.55 PS hat.

    Manchmal drehe ich mich abrupt um, nur um zu sehen, was mir alles am Arsch vorbei geht:emojiSmiley-48: