Gruppenfahrten anmelden

  • Ich frage für einen Bekannten...

    Wie sieht es aus mit roten Ampeln? Darf man diese als ganz grosse Gruppe überfahren, wenn die Kreuzung zuvor gesichert wurde? Eine solche Gruppe hat ansonsten keine Chance ab einer mittleren Ortschaft zusammen zu bleiben.



    #Korso #Convoy #Rideout #Motorradgruppe #Gruppenausfahrt #Gruppenfahrt

    nein

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Schade *rofl* , aber danke für die Antwort.

    Kreuzungen darf man ja absperren, wenn ich das richtig verstanden habe. Naiv gefragt, eine Kreuzung mit Ampeln ist ja auch eine Kreuzung, einfach mit automatischem Vortritt resp. Stopp.


    Kumpel meint ab 12 Fahrzeugen sei das legal. Irgendwo schriftlich habe ich das aber nie gelesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Siciliano ()

  • darf man Kreuzungen sperren?

    Ich glaube das was sich viele Gruppen raus nehmen, ist wohl für eine normale Gruppen Fahrt gar nicht erlaubt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • In Deutschland gibts Vortrittsregeln für Konvois (§27 StVO): solange Fahrzeuge als Gruppe erkannt werden können (Kleidung, Markierungen etc.) dürfen alle über die Kreuzung fahren auch wenn die Ampel zwischendrin auf rot geschaltet hat. Ich würde aber nicht versuchen, das durchzusetzen, da inzwischen die wenigsten Verkehrsteilnehmer davon wissen..


    Bei uns gabs das nie, war immer ein Privileg der Blaulichtorganisationen un des Militärs.

  • Ok, damol mit Fakte...

    Zitat

    Wenn en Rideout als Grossveranstaltig agmulde und bewilligt isch, denn dörfsch Chreisel und Chrüzige sperre und roti Ample überfahre, will d'Gmeindene denn informiert sind. Diie Uskunft chunt direkt vo de Polizei.

    Mir mached aber nuhme en "normali" privati Verastaltig und sötte eus darum an alli Regle halte, händs aber offiziell agmäldet.

    Einmal editiert, zuletzt von Siciliano ()

  • Ich erinnere mich an zig Ausfahrten mit 30 bis über 100 Motorräder. Da wurden jeweils Kreuzungen und Kreisel gesperrt. Rotlichter wurden nach Möglichkeit vermieden. Erlaubt war das wohl nicht. Hat aber auch nie zu Problemen geführt. Wie es rechtlich aussieht, wenn mal jemand oder etwas zu Schaden gekommen wäre ist wohl eine andere Sache


    Persönlich habe ich auch einige Ausfahrten mit bis zu 50 Motorräder organisiert. Habe den Tross aber in Gruppen von 8 bis 10 Fahrer eingeteilt, wobei jeweils jeder verantwortlich war dass sein Nachfolger Abzweigungen nicht verpasst. Der jeweils letzte trug eine Leuchtweste, damit er für den Gruppenführer gut ersichtlich war. Mit der entsprechenden Disziplin und etwas Übung funktioniert das ganz gut

  • Es sind mehrere Begleitfahrzeuge der Kantonspolizei aufgetaucht, die Töffs wurden vor der Abfahrt kontrolliert, obwohl man uns versprochen hat, dass das Treffen nicht zu einer Grosskontrolle wird und die Polizei nur beim Treffpunkt anwesend sein werde. Zudem fuhr ein ziviles Fahrzeug mit und unterwegs wurde gelasert.


    Ist das der Dank dafür, dass wir den Anlass korrekt angemeldet haben? :emojiSmiley-107: Einmal und nie wieder!

  • Ist das der Dank dafür, dass wir den Anlass korrekt angemeldet haben? :emojiSmiley-107: Einmal und nie wieder!

    Also mit Blaulicht und Sirene durch die Gegend zu Brausen ist doch mal was Neues. Und so eine Tachoeichfahrt ist auch ein nicht zu verachtender Service. Irgendwie kann man nie allen alles recht machen.

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    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.