Hallo Zäme
Irgendwie habe ich im Kopf, grössere Gruppenfahrten müssten bei der Polizei oder so angemeldet werden. Hatte jedoch noch nie damit zu tun. Weiss jemand etwas dazu? Konkret geht es um eine Ausfahrt mit max. 20 Fahrzeugen im Seeland und Jura.
Gruppenfahrten anmelden
- Tobiker
- Erledigt
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Wie kommt man darauf? Art. 52 SVG und Art. 94 f. VRV geben das nicht her.
Ausflugsfahrten sind sogar explizit von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Es bedeute aber auch, dass man mit allen Rechten und Pflichten dem Strassenverkehrsrecht unterliegt. Im speziellen Art. 36 SVG und Art. 14 VRV seien genannte, die uneingeschränkt gelten.
Bevor man sich als sogenannter Blocker betätigt, sollte man Art. 181 StGB lesen und den Rat eines Anwalts zu beiziehen.
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Danke. Dann muss ich die Runde nicht anmelden oder bewilligen lassen. Kommt mir sehr entgegen.
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Bevor man sich als sogenannter Blocker betätigt, sollte man Art. 181 StGB lesen und den Rat eines Anwalts zu beiziehen.
Korrekt. Rechtliche Gratwanderung. Bei einem Unfall ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert.
Es soll Zeiten gegeben haben, da war ich mit bis zu 130 Motorrädern als Tourguide unterwegs.
Ich hatte x-Telefonate mit Juristen, Verkehrspolizeichefs etc. aus diversen Kantonen.
Alle unterstützten im Grundsatz das Vorgehen mit den Blockern, wiesen aber unisono darauf hin, dass bei einem Unfall das Recht definitiv nicht auf unserer Seite sei.2topic: Nicht anmelden musst du einen Konvoi in der Schweiz - in D sieht es anders aus.
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bin absolut gegen solche "Hobby Polizisten" ob Blocker oder Streetgards (wie sie sich zum Teil nennen). Einzig die Blaulicht Organisation sind Weisungsberechtigt.
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bin absolut gegen solche "Hobby Polizisten" ob Blocker oder Streetgards (wie sie sich zum Teil nennen). Einzig die Blaulicht Organisation sind Weisungsberechtigt.
Ich sehe das unterdessen auch so. Wir hatten einfach (fast) immer Glück.
Bewährt hat sich das völlig simple Marshall-System (thx Sledgehammer )
https://www.re-member.net/p/da…stem-bei-grosseren_9.html -
... und dann bald nur noch das Blaue Kreuz. Immer diese Asketen.
bin absolut gegen solche "Hobby Polizisten" ob Blocker oder Streetgards (wie sie sich zum Teil nennen). Einzig die Blaulicht Organisation sind Weisungsberechtigt.
Damit darf man dann aber?: https://play.google.com/store/…oerlin.blaulicht&hl=de_CH
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nein
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So geht dass...
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Im Gegenteil, sogar mit ziemlich wenig Aufwand.
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Im Gegenteil, sogar mit ziemlich wenig Aufwand.
Ich würde sogar sagen mit ziemlich gar keinen Aufwand.
Art. 110 Abs. 4 VTS
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"Der Missbrauch von Blaulicht und Wechselklanghorn stellt eine Verletzung von Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 29 Absatz 1 VRV dar; es gelten die Strafbestimmungen von Artikel 90 ff. SVG." (file:///C:/Users/Peter/AppData/Local/Temp/Merkblatt%20zur%20Verwendung%20von%20Blaulicht%20und%20Wechselklanghorn-1.pdf). Entscheidend ist nicht die Form der Lichtuelle, sondern die Farbe.
Zu Papier gebracht weren muss die ganze Sache im Einzelfall dann jeweils schon noch, und das ist dann der Aufwand.
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Immer diese harte Realität. Aber ein wenig mit dem Mundwinkel gezuckt habt ihr hoffentlich schon.
Dann mal zurück zum ansich als erledigt markierten Thema.
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Ich frage für einen Bekannten...
Wie sieht es aus mit roten Ampeln? Darf man diese als ganz grosse Gruppe überfahren, wenn die Kreuzung zuvor gesichert wurde? Eine solche Gruppe hat ansonsten keine Chance ab einer mittleren Ortschaft zusammen zu bleiben.
#Korso #Convoy #Rideout #Motorradgruppe #Gruppenausfahrt #Gruppenfahrt
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