Kauf gedrosseltes Mottorad - richtiges Vorgehen?

  • Guten Tag zusammen,

    nach langem herumstöbern im Internet und in diversen Foren habe ich mich doch noch entschlossen hier meine Frage zu stellen.

    Ich habe mir ein Motorrad gekauft (Kawasaki Z650 2020) welches ich morgen mit einem VW Bus abholen gehe.
    Das Motorrad ist gedrosselt und dies ist auch korrekt im Fahrzeugausweis mit 35KW vermerkt.
    Ich möchte die Z650 jedoch offen fahren.

    Aktuell fahre ich noch eine FB Mondial HPS 125ccm welche ich abmelden möchte und die Z650 anmelden.

    Nun ist meine Frage wie ich am besten vorgehen soll damit alles schnell erledigt ist und keine unnötigen Kosten entstehen.

    Ich muss sicher zur Versicherung (AXA) damit das neue Motorrad versichert ist und ich es einlösen kann.
    Für die Entdrosselung zu Kawasaki (wie komme ich dorthin wenn das Motorrad noch nicht eingelöst ist).
    Und natürlich noch zum Strassenverkehrsamt

    Mache ich einen Überlegungsfehler?
    Was wäre aus euerer Sicht die beste Vorgehensweise?

    Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe.

  • Naja.... Erst mit dem VW Bus zu kawa und den Rest später.

    Oder du fährst erst so rum und kannst später das Ganze dann umschreiben, wenn die Drosselung entfernt wurde. Ist ja nichts kompliziertes

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Hallo erstmals

    Wie wölfen würde ich auch zuerst zu KAWA und die Maschine entdrosseln lassen, natürlich vorausgesetzt du hast den Ausweis die Maschine offen zu fahren.

    Paralel dazu gehst du mit der Kopie des Ausweises zu deinem Axa Vertreter und lässt dir einen Versicherungsnachweis erstellen( Natürlich musst du Ihm sagen dass die Maschine gerade entdrosselt wird) und übergibst dann das ganze deinen KAWA Garage die können die Maschine für dich einlösen.

    Ganz klar ist du musst zuerst die andere Maschine auslösen( FZ Ausweis annulieren lassen) damit deine Nummer frei ist.

    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.

  • Ganz klar ist du musst zuerst die andere Maschine auslösen( FZ Ausweis annulieren lassen) damit deine Nummer frei ist.

    muss er nicht, er könnte dir 2 auch auf Wechselnummer laufen lassen.....

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • @ Sachsi, Ja das stimmt, kostet in dem Falle nicht mal mehr Versicherung sondern nur mehr Strassenverkehrssteuern :grinning_squinting_face:

    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.

  • Danke euch für die schnellen Antworten.
    Den VW Bus habe ich leider nur morgen zur Verfügung und aufgrund des Nationalfeiertages ist morgen mehr oder weniger alles geschlossen.

    Ich werde in dem Fall einfachheitshalber zuerst gedrosselt fahren und das Motorrad erst später entdrosseln lassen.

    Die FB Mondial HPS 125 werde ich nicht behalten weil ich keinen Platz für beide Motorräder habe. Sie wird hier zum Verkauf angeboten:
    https://www.facebook.com/marketplace/item/592986568085997/

    Herzlichen Dank noch einmal für die schnellen Antworten.
    Ich wünsche allen ein schönes Wochendende.

  • Den VW Bus habe ich leider nur morgen zur Verfügung und aufgrund des Nationalfeiertages ist morgen mehr oder weniger alles geschlossen.

    Heute ist ja noch alles offen. Musst nur anrufen und fragen ob Du die Maschine vor Ort abstellen darfst.

    Ich werde in dem Fall einfachheitshalber zuerst gedrosselt fahren und das Motorrad erst später entdrosseln lassen.

    Kann man auch machen. Und dank vorläufiger Verkehrsberechtigung kannst Du das schon an diesem Wochenende fahren :emojiSmiley-02:.

    Alles was Du brauchst ist die Stammnummer des neuen Töff (bzw. Kopie/Foto des Fahrzeugausweis), ein Telefonanruf bei deiner Versicherung, zwei Exemplare des notwendigen Formulars, eine A-Post Briefmarke, ein Couvert und einen Post-Briefkasten.

    Edit: Und natürlich das Kontrollschild/Nummer des alten Töffs und dessen Fahrzeugausweis (falls noch nicht anulliert) welcher ausser Verkehr gesetzt wird. Ausser man macht doch ein Wechselschild. Vorläufige Verkehrsberechtigung und Wechselschilderöffnung ist nicht in allen Kantonen möglich.

    Siehe: https://www.svsa.pom.be.ch/svsa_pom/de/in…rechtigung.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (31. Juli 2020 12:38)