Sapperlot. Schon wieder vergessen anzurufen. :emojiSmiley-16:

Administrativmassnahme und Aufstieg von A 35 kW auf A offen - Was gilt?
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RebelFazer -
28. Juli 2020 14:33 -
Erledigt
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Wenn gibt’s eigentlich de Willkommen in der Bronx Aperitif, Rebel ?
Bin jetzt scho 2 Wuche ii dim hood
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@RF, auf welchen SVG Artikel stützt sich das Strafverfahren, ist es Abs. 1 Abs.2 oder gar Abs. 3?
Du kannst bei der Administrativbehörde sicher anrufen, aber äussere Dich nicht zum Sachverhalt, frag nur wie es weitergeht, wenn Du den Sachverhalt nicht anerkennst. Du kannst dann sicher darüber sprechen, ob das Verfahren sistiert wird, bis das Strafurteil da ist.
Zum Sachverhalt solltest Du Dich schriftlich innert der gesetzten Frist äussern, aber sachlich ohne Polemik.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Oder ist in Deiner Töffversicherung zumindest eine Rechtsberatung eingeschlossen? Ich empfehle Dir in diesem Fall von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
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dir ist schon bewusst, wem du diese Tips gibst? :emojiSmiley-23::emojiSmiley-23::emojiSmiley-23:
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dir ist schon bewusst, wem du diese Tips gibst? :emojiSmiley-23::emojiSmiley-23::emojiSmiley-23:
Auch RebelFazer hat Anspruch auf rechtlichen Beistand.
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Stimmt :emojiSmiley-04:
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Bin jetzt scho 2 Wuche ii dim hood
@RF, auf welchen SVG Artikel stützt sich das Strafverfahren, ist es Abs. 1 Abs.2 oder gar Abs. 3?
Keine Ahnung. Aber ein Art. 90 Abs. 3 SVG ist es bestimmt nicht. Da hätten sie mir das Ding gleich vorsorglich aus den Händen genommen. Abs. 2 wird es auch nicht werden, da bin ich zuversichtlich.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Oder ist in Deiner Töffversicherung zumindest eine Rechtsberatung eingeschlossen? Ich empfehle Dir in diesem Fall von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
La Familia
hat da eine Portokässeli für solche Situationen. Plus TCS (ein Rechtsberatung pro Jahr inklusive), plus eine Versicherung bei der man solche Sachen nachfragen kann, plus ein Verkehrsrechtschutz.
Auskunft: Besser nicht selber telefonisch nachfragen. Da verplappert man sich sonst nur noch und macht dann alles schlimmer. Wie sagt der Udo Vetter: Sie haben das recht zu schweigen, nutzen Sie es.PS: Die Personen und die Handlung des Threads sind frei erfunden und basieren rein auf blühender Fantasie. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen historischen Begebenheiten sowie lebenden, verstorbenen und untoten Personen wären absolut rein zufällig. Wer was anderes rein interpretiert ist auf dem Holzweg, wird aber hoffentlich genauso köstlich Unterhalten wie der Rest der Menschheit. Sollte jemand sich in einer ähnlichen oder gar der gleichen Situation befinden so kann dieser Thread gewisse Fragen beantworten, die man selber nicht öffentlich stellen möchte und evtl. ein bisschen Unterstützung und Hilfe bieten.
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greywolf, ja ich weiss wem ich da was rate
@RF, so habe ich den Thread auch verstanden, Hilfestellung für solche, die sich nicht trauen zu fragen:emojiSmiley-18:
Generell, Rechtsschutzversicherung ist eine gute Sache, dies sollte jeder haben. Im Fall der Fälle spart es viel Nerven, Zeit und Geld
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Telefon von der Versicherung: Sie seien ein bisschen Überrascht was da vorgefallen sei, können mir aber leider nicht sagen was mein Unfallgegener (es war eine Kollision) ausgesagt hat. Vorschlag von denen: Ich trage meinen Schaden (0 Franken 00) der Unfallgegner seinen.
Frage in die Runde: Soll ich das Annehmen oder könnte mir dadurch, obwohl ich selber kein Schaden habe, Nachteile erwachsen?
Ich kann nur soviel sagen: Der Unfallgegner hat mich beim Spurwechsel (zwei Spuren in die gleiche Richtung mit gleichem Ziel, ich links ) übersehen und auch überhört. Denn sobald seine Räder über die Hälfte der Linie war habe ich gehupt und sobald ich gemerkt habe, dass die gute Dame nicht reagiert habe ich gebremst. Mein armen alten Knochen haben keine Chance gegen mehr als eine Tonne Stahl. Leider kam es dennoch zu einer seitlichen Streifung und Lackschaden beim Auto.
Ihr fragt nun sicher warum die Polizei auf Platz war. Also auf meinem Mist ist das nicht gewachsen. Ich wollte Versicherungsdaten austauschen und es gut sein lassen. Leider wollt die Dame dies nicht machen (mir die Versicherungsdaten geben) und hat gleich selber die Polizei gerufen. Ich, die Dame und ihre Mitfahrerin haben unsere Aussagen gemacht. Ja, Ja, man sollte eigentlich die Klappe halten und schweigen.
Dann kam es wie es eben so kommen muss: Es wurden gleich alle Angezeigt. Gut die Mitfahrerin und der Polizist nicht. Ich wegen Art. 26 Abs. 2 SVG , die Dame wegen Verstoss gegen Art. 34 Abs. 3 SVG. Der nette Herr Polizist fragte dann noch, ob wir den Verstoss zugeben worauf ich logischerweise gesagt habe, dass ein Richter über Schuld oder Unschuld entscheiden solle. Die Dame sah ihre Schuld auch nicht ein, da Sie ja geblinkt hatte.
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Frage in die Runde: Soll ich das Annehmen oder könnte mir dadurch, obwohl ich selber kein Schaden habe, Nachteile erwachsen?
Also ich würde nicht annehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder seinen Schaden selber tragen würde? Für was hat man denn eine Versicherung? Nein nein, ich sag in solchen Fällen immer, für das Geld könnte man eine schöne Weltereise machen (mit Abschlusskentern des JubelTrubelHeiterkeitsHochseekahns).
Und dass man die Mitfahrerin nicht mitangeklagt hat, zeigt nur wieder, was für eine Zweiklassenjustiz wir haben. Da hetzt eine die Linkerin zu einem Mordversuch auf und kommt dann mit einem Augenblinken des notgeilen Polizisten weg. Bananenrepublik sage ich da nur.Durchziehen durch alle Instanzen bis zum jüngsten Gericht! Und zugeben würde ich eh nix. Sollen die doch selber rausfinden, wie es gewesen ist. Faules Beamtenpack, das alles serviert bekommen will und dafür auch noch exorbitante Gebühren erhebt.
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Nein nein, ich sag in solchen Fällen immer, für das Geld könnte man eine schöne Weltereise machen (mit Abschlusskentern des JubelTrubelHeiterkeitsHochseekahns).
Ich weiss nicht. Jetzt zu Corona-Zeiten auf eine Kreuzfahrt? Da nehme ich mir lieber ein 20 Minuten aus der Box und gehe ins Zoolgische Museum Zürich.
Faules Beamtenpack, das alles serviert bekommen will und dafür auch noch exorbitante Gebühren erhebt.
Eigentlich habe ich erwartet, dass es viel schneller geht. Also Früher, da waren Polizisten auch noch Richter und Henker. Gut, evtl. ist das nur in Bern so und nicht in Zürich. Mensch da kriegt man Magengeschwüre.
Durchziehen durch alle Instanzen bis zum jüngsten Gericht!
Also auch noch gleich eine Privatklage wegen Nötigung hinterher schicken? Ich meine geht ja echt nicht, dass ich genötigt wurde auf die Polizei zu warten (und natürlich dass mit dem Abdrängen aus meiner Spur).
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Also auch noch gleich eine Privatklage wegen Nötigung hinterher schicken? Ich meine geht ja echt nicht, dass ich genötigt wurde auf die Polizei zu warten (und natürlich dass mit dem Abdrängen aus meiner Spur).
auf die polizei warten musst du vermutlich. aber wie wär's mit verleumdung?
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Anzeige wegen Art. 25 Abs. 2 SVG, sehr interessant in dieser Konstellation.
Den Vorschlag der Versicherung annehmen kommt nicht in Frage, kommt ja einem Schuldeingeständnis gleich. Die sollen wie die Administrativbehörde auf den Entscheid des Strafrichters warten, geht halt dann einige Monate.
Und Du bist sicher, dass Du keinen Schaden genommen hast? Ist wirklich nur Blech auf Blech gestossen oder hat die Dame Dich nicht doch am Bein verletzt? Oder Du hast Dir eine Zerrung geholt beim Abstehen wegen der Streifung durch das Auto? Also bitte das doch noch einmal überdenken und auch beim Töff dürften Schleifspuren sichtbar sein, Lackieren ist teuer, zumindest wenn ein Profi das machen muss.
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Ganz zu schweigen von der erlittenen seelischen Unbill. Die Psychotherapie gehen sicher auch in die 10'000ende.
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Deswegen kringle ich mich immer ein und täusche den Tod vor, bis ich das Duvet eines Spitalbettes spüre.
Manchmal passiert das auch wenn jemand Geld von mir will.
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