Kompetenz gesucht. Probezeit und neues Vergehen.

  • Wenn Du TCS-Mitglied bist, hast pro Jahr eine Gratisrechtsauskunft von einem TCS-Rechtskonsulenten zugute. Kann nicht schaden, bei dem nachzufragen.

    Jenachdem wo das Fahrzeug versichert ist, kannst Du auch bei der Versicherung Rechtsauskünfte einholen. Es gibt eine grosse bekannte mit rot-weissem Logo, die gibt Dir in der Regel einfache Auskünfte auch, wenn Du auch nur einfach deren Kunde bist. Kurze telefonische Nachfrage kann sich da lohnen - kost' ja nix.

  • Moin
    Hier nochmals meine Frage in die Runde:

    Kann mir jemand einen guten/bezahlbaren Anwalt empfehlen der sich mit Strassenverkehr auskennt? Oder liest hier einer mit der mich in der Sache vertreten würde?

    Bisher gab es dazu keine Rückmeldung, auch nicht als persönliche Nachricht.

  • Hier noch n Update zu meiner Misere.
    Also, der Polizist hat richtig gemessen, das bestätigt der Honda Fachhändler. Scheinbar bin ich nicht mehr fähig gewesen eine saubere Messung selber durchzuführen. Autsch.

    Meine beratende Kanzlei sagt, das werde eher nicht so dramatisch ausfallen, andere Leute sehen das etwas Anderst. Im Moment ist vieles offen und ähnlich Erfahrungen von Forenmembern wurden nicht kund getan, obwohl es die hier garantiert gibt.


    Dann habe ich die Gesetzeslage nochmal nachgelesen. Es gibt wenig "Richtlinien". Klar sind die 1.6mm, ein abgefahrener Reifen ist auch noch irgendwie klar, ab dem Zweiten ist es "ziemlich" der Ansicht, Praxis und ev. Tageslaune des Untersuchungsrichters überlassen.

    Immerhin, die Tage des Frust sind vorbei, ich habe mich mit der Situation arangiert/abgefunden und schaue mal was kommt. Immerhin macht das Ausfahren wieder Spass. :sshithappens:

  • eine saubere Messung selber durchzuführen

    Wer misst, misst Mist :winking_face:

    die Tage des Frust sind vorbei, ich habe mich mit der Situation arangiert/abgefunden und schaue mal was kommt

    Das Einzige was Dir übrig bleibt :top:

    Mein erster FA Entzug -> 4 x 1.0 mm profile on car.

    A lot of grass has grown since then.

    Time's moving ever faster.

    Who cares?

    Si vis pacem para bellum

  • Die Ausgangslage hatte ich weiter vorne mal besser zusammengefasst als Eingangs:


    Gemäss dem Strafbefehl (Zu schnell auf der AB) habe ich die "Grobe Verkehrsregelverletzung" begangen und seit diesem Datum eine Geldstrafe von x Tagessätzen a x CHF auf Probezeit. Der Vollzug (Bezahlen der Geldstrafe) wird aufgeschoben unter einer Probezeit von 2 Jahren.

    So der Text im Strafbefehl.

    Nachdem ich den Ausweis schon 3 Monate weg hatte muss ich nun mit 1 Monat (Leichte Wiederhandlung), 4 Monaten (Mittelschwere Wiederhandlung) oder gar 6 Monate bei einer Schweren Wiederhandlung rechnen. Dies gemäss einer Infobrochure die man mir freundlicherweise gegeben hatte.


    Aktuell wurde ich kontrolliert und Angezeigt wegen einem abgefahrenen Reifen und einem mit 1.4mm. Gemäss Polizei ghet immer eine Version an die Administrativbehörde und eine an die Staatsanwaltschaft. Von beiden habe ich noch nichts gehört.


    Ich hoffe, das ist nun auch für Profis genügend zusammen gefasst. Der kanzlei werde ich nicht unnötig Aufträge erteilen. :winking_face:

  • Nachdem ich den Ausweis schon 3 Monate weg hatte muss ich nun mit 1 Monat (Leichte Wiederhandlung), 4 Monaten (Mittelschwere Wiederhandlung) oder gar 6 Monate bei einer Schweren Wiederhandlung rechnen. Dies gemäss einer Infobrochure die man mir freundlicherweise gegeben hatte.

    Nennt sich Kaskadensystem. Ist in der Broschüre von Basel-Stadt sehr nett erklärt: https://www.polizei.bs.ch/dam/…434f59a3a/kaskade_neu.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die Brochüre vom OCN dazu:
    https://www.ocn.ch/sites/default/files/2018-10/Konsequenzen_im_Falle_einer_Widerhandlung_20170101.pdf


    Habe eben mit der Behörde gesprochen. Die gehen von einer leichten Wiederhandlung aus, in meinem (Wiederholungsfall) demnach 1 Monat Ausweisentzug. Einerseits schön sind es nicht 4 Monate, andererseits bin ich jetzt sowiso auf Level 2 der Massnahmen. Entsprechend härter fallen weitere Massnahmen oder Strafen aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobiker ()

  • Meiner Meinung nach ist auch der Reifen mit einer Profiltiefe von noch 1,4 mm abgefahren. Aber das ist nur Haarspalterei. 1,4 mm ist jedenfalls unzulässig. Wenn meine Ansicht zutrifft, wäre es dann eine mittelschwere Widerhandlung gewesen, also 4 Monate. Und Widerruf des Bedingten wäre auch noch eine Option.

    Verstehe ich recht, es könnte sein, dass ich die bedingte Geldstrafe nicht zahlen muss? Damit käme ich vergleichsweise "milde" davon. Wobei immer noch genug Strafe da sein wird und wie schon geschrieben versuche ich mich echt im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Fahre z.B. in keinem Fall schneller als erlaubt und blinke fleissig Töffs nach vorne.

  • Frei nach Ueli Maurer: nein, keine Lust

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.