Kompetenz gesucht. Probezeit und neues Vergehen.

  • Ich habe leider Bewährung "Grobe Verletzung" und wurde nun mit abgefahrenen Reifen kontrolliert. Einer ist deutlich zu abgefahren, der Zweite war knapp unter den 1.6mm an der Prüfstelle, um 1.2mm wurden gemessen. Muss ich nun mit dem bezahlen der Bewährungsbusse rechnen und, welcher neuerliche Auswesentzug erwartet mich wohl? Wie schätzt wohl ein St.Anw. das ein?

    Kennt sich wer mit dem Thema aus? Ich habe wenig Ahnung was ich tun oder unternehmen kann um meine Situation zu verbessern und kann sehr schlecht abschätzen, was mich nun erwartet. Hat jemand der sich damit auskennt Lust, mir etwas unterstützung zu geben oder kennt ev. einen Fachmann bei dem ich mir Beratung kaufen kann?

    Danke, LG, Flitzi

  • Also wenn Du Bewährung bekommen hast, kostet es vorerst mal nichts (Urteilskosten ausgenommen, die kommen immer dazu). Es kostet erst, wenn du die Bewärhung vermasselst - so, das war mal der Grundsatz.

    Konkret heisst das:

    - Bewährung gibt es nur für Geldstrafen und Freiheitsenzug.

    - Bussen gibt es keine Bewärhung, da musst Du immer blechen

    - Verwarnung vom Stassenverkerhsamt ist keine Bewährung. Wird zwar immer wieder so herumgeboten, ist aber trotzdem falsch.

    Für ein detailliertes Rechtsgutachten wende Dich die an die oben erwähnten Stellen oder einen Jus-Studenten (die machen das glaubs gerne) hier drinnen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Rechtsschutz habe ich nicht. Klingt in der Situation natürlich blöd, aber ich finde es äusserst unsympathisch mit einem Abo für Rechtsschutz durchs Leben zu gehen. Eigentlich funktioniert mein Leben absolut ohne Gesetzeskonflikte, ausser diesen beiden Fällen (hier). Generell scheine ich eine Pechphase zu haben. Auto ist mit ner blöden Situation seit längerem ausser Betrieb, das Töffli vom Junior hat einen absolut unnötigen Motorschaden, die erste Sache mit dem Blitzen war (von mir) echt Vollpfostenmässig, ich kann eigentlich bis heute nicht nachvollziehen warum ich so einen Blödsinn gemacht habe, ist nicht meine Art. Und jetzt das mit dem abgefahrenen Reifen, mein letztes verbleibendes Fahrzeug in dem Moment. Habe das 2Rad gekauft und hatte keine Ahnung wie das Reifenprofil original aussah. Klar, Messpunkte sind Messpunkte.

    Letztendlich erhoffe ich mir Infos von jemandem mit Erfahrung, der mit sowas zu tun hat und empfohlen wird. Gerne auch per PN.

    ADD, Langtourer (Danke für Deine Nachfrage, Richtigstellung):

    Gemäss dem Strafbefehl habe ich die "Grobe Verkehrsregelverletzung" begangen und seit diesem Datum eine Geldstrafe von x Tagessätzen a x CHF auf Probezeit. Der Vollzug (Bezahlen der Geldstrafe) wird aufgeschoben unter einer Probezeit von 2 Jahren.
    So der Text im Strafbefehl.

    Nachdem ich den Ausweis schon 3 Monate weg hatte muss ich nun mit 1 Monat (Leichte Wiederhandlung), 4 Monaten (Mittelschwere Wiederhandlung) oder gar 6 Monate bei einer Schweren Wiederhandlung rechnen. Dies gemäss einer Infobrochure die man mir freundlicherweise gegeben hatte.

    Letztendlich wird entscheidend sein, wie meine abgefahrenen Reifen eingeordnet werden.

    Sry fürs X-Fache bearbeiten vom Post. Ich sehe überall Schreibfehler, nicht meine Stärke.

    6 Mal editiert, zuletzt von Tobiker (21. Juli 2020 11:41)

  • Tobiker 21. Juli 2020 11:49

    Hat den Titel des Themas von „Kompetenz gesucht. Bewährung und neues Vergehen“ zu „Kompetenz gesucht. Probezeit und neues Vergehen.“ geändert.
  • Hallo Flitzi

    Was soll man sagen? Was auf dich zukommt, wirst Du schon per Post erfahren.

    Den Kopf aus der Schlinge ziehen, wird wohl kaum funktionieren.

    In einem Rechtsstaat keine Rechtsschutzversicherung zu haben, ist fahrlässig.

    Sowas kostet im Jahr nicht mehr als ein Anwalt in 2-3 Stunden.

    Nützt dir für diesen Fall jedoch nichts mehr, selbst wenn Du jetzt eine RSV abschliessen würdest.

    Da hat man einige Monate Wartezeit, bis man die in Anspruch nehmen darf.

    Inwieweit dir ein Anwalt jetzt überhaupt helfen könnte, ist fraglich.

    Wenn die Polizei Beweise hat, kann auch ein Anwalt keine Wunder vollbringen.

    Ich weiss noch als ich mit meinem ersten Motorrad erst seit wenigen Monaten unterwegs war und

    noch keine Ahnung hatte, wie schnell sich Motorradreifen im Vergleich zu Autoreifen abnutzen.

    Polizeikontrolle...Vorderreifen zu wenig Profil....Hinterreifen noch okay.

    Polizist :emojiSmiley-61:: "Wenn der hintere Reifen auch abgefahren gewesen wäre, hättest Du an die 100,--Stutz

    Busse noch eine Null hinten dranhängen können."

    Da Du durch die andere Geschichte schon angezählt bist, wirst Du wohl mit einem Fahrverbot

    von mind. einem Monat, plus Geldbusse, rechnen müssen.

    Ich drücke dir natürlich die Daumen, dass Du nochmal mit nem blauen Auge davon kommst. :pray2:

    Ansonsten hilft nur …. :besoffen4:

    Die erste Million ist immer die schwerste. Deswegen habe ich gleich mit der zweiten angefangen.

    Aktuell: Africa Twin 2017 DCT

    Ex: CBF 600 S, 2011

  • Wie misst man das Reifenprofil ganz ofiziell? Der Beamte hatte mir erklärt, an den Flanken gebe es Pfeile, die weisen auf einen Prüfpunkt hin. Wird nun das Profil auf dem Prüfpunkt gemessen oder daneben in der Rille die durchaus tiefer ist? Wenn ich jeweils die Rille messe, ebenso die Rille in der Reifenmitte, habe ich immer über 1.6mm Profil. Erst wenn ich das Profil zum Prüfpunkt messe komme ich unter die 1.6.

    Habe kurz gegooglet, aber "das Einzig richtige Vorgehen" nicht gefunden. Dazu habe ich grad kaum die Nerfen, wenn ich glück habe verändert dies meine Situation entscheidend.

    Weiss jemand Bescheid oder hat "Den" Link?

  • Danke, das entspricht dem was ich bisher auch rausgefunden habe. Messen auf den TWI Indikatoren macht man nicht. Demnach kann ich meinen Reifen mal rundum vermessen und bin hoffentlich immer über den 1.6mm. Dann stellt sich die Frage wo oder mit wem der Obrigkeit ich das falsche Messergebnis ansehen und korrigieren kann/muss.

    ... Komme von Nachmessen. Ich habe i.d.R. überall 2mm gemessen irgendwo waren es ev. mal annähernd 1.6 (Aussenrille, Gummi aussen mehr abgefahren als bei der Pneumitte). Jetzt bin ich echt Sauer.

    Bin nun am abklären, wie ich das am besten regle (Beweisen???) ohne, dass man mir einen Reifentausch unterstellt, ohne, dass ich einen Polizisten mit eingeschnappter Abwehrhaltung vor mir habe und ohne, dass der unnötig schlechte da steht, auch wenn ich im Moment ziemlich Damp zum ablassen habe.

    Grml...

  • Nein. Da fasse ich bis auf Weiteres nichts an. Fahre das 2Rad auch nicht.


    Add

    Profiltiefe war da schon mal Thema. Pneu Profiltiefe messen Gibt es ein Maximal-Alter bei den Reifen?

    Mein Tel. mit einem Experten vom Strassenverkehrsammt:

    Profiltiefe Messen: Ja ist richtig, in der Rille, verteilt um den Reifen. Nicht auf dem TWI Indikator.

    Risse im Reifen: Vom Gesetzt her gibt es da keine Vorschriften solange der Riss nicht z.B. bis auf die Karkasse geht.

    Alter vom Reifen: Das Gesetz schreibt kein Maximalalter vor.

    I.d.R. macht der Beamte Handyfotos von der Messung/vom Reifen. Ob ich die zu sehen bekomme und was die zeigen?

    Add TCS:

    Vorgehen um meine "Unschuld" darzulegen:

    Als Mitglied kann ich kostenlos ein Gutachten bekommen welches den Pneu und dessen Profiltiefe unabhängig nachgemessen festhält. Da die Polizei den Reifen dokumentiert hat sollte auch klar sein, dass es sich um denselben Reifen handelt. Nur muss ich den Roller auf dem Anhänger ins Prüfzentrum fahren. Der Hinterreifen ist ja immer noch abgefahren. Zum Glück habe ich eben erst einen Fahrzeugtransportanhänger hergerichtet. Allerdings ohne Führung/Halterung für die Räder.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tobiker (23. Juli 2020 15:05)

  • Ich habe leider Bewährung "Grobe Verletzung" und wurde nun mit abgefahrenen Reifen kontrolliert. Einer ist deutlich zu abgefahren, der Zweite war knapp unter den 1.6mm an der Prüfstelle, um 1.2mm wurden gemessen. Muss ich nun mit dem bezahlen der Bewährungsbusse rechnen und, welcher neuerliche Auswesentzug erwartet mich wohl? Wie schätzt wohl ein St.Anw. das ein?

    Kennt sich wer mit dem Thema aus? Ich habe wenig Ahnung was ich tun oder unternehmen kann um meine Situation zu verbessern und kann sehr schlecht abschätzen, was mich nun erwartet. Hat jemand der sich damit auskennt Lust, mir etwas unterstützung zu geben oder kennt ev. einen Fachmann bei dem ich mir Beratung kaufen kann?

    Danke, LG, Flitzi

    Danke, das entspricht dem was ich bisher auch rausgefunden habe. Messen auf den TWI Indikatoren macht man nicht. Demnach kann ich meinen Reifen mal rundum vermessen und bin hoffentlich immer über den 1.6mm. Dann stellt sich die Frage wo oder mit wem der Obrigkeit ich das falsche Messergebnis ansehen und korrigieren kann/muss.

    ... Komme von Nachmessen. Ich habe i.d.R. überall 2mm gemessen irgendwo waren es ev. mal annähernd 1.6 (Aussenrille, Gummi aussen mehr abgefahren als bei der Pneumitte). Jetzt bin ich echt Sauer.

    Bin nun am abklären, wie ich das am besten regle (Beweisen???) ohne, dass man mir einen Reifentausch unterstellt, ohne, dass ich einen Polizisten mit eingeschnappter Abwehrhaltung vor mir habe und ohne, dass der unnötig schlechte da steht, auch wenn ich im Moment ziemlich Damp zum ablassen habe.

    Grml...

    Diese zwei Posts widersprechen sich aber ziemlich deutlich...🤔

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Suchst du nun Hilfe für dein Problem, das du im ersten Post beschrieben hast oder gehst du davon aus, dass bei der Kontrolle falsch gemessen wurde und beim Nachmessen ein völlig anderes Ergebnis festgestellt wurde?

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Erstens suche ich Hilfe und/oder nützliche Infos. So hätte es mich z.B. sehr interessiert, wie der Staatsanwalt einen stark und ein leicht abgefahrenen Reifen einordnet. Dazu habe ich 0 Info.

    Mittlerweile hat sich die Sache ziemlich verändert. Wenn meine eigenen Messungen stimmen geht es in meinem Fall eigentlich nicht mehr um eine Anzeige,Ausweisentzug/Geldstrafe sondern ist wieder ein Fall der ansich als einfaches Busverfahren (Ordnungswiedrigkeit?) laufen würde. Also keine Panik mehr betreffend Ausweisentzug und Zahlung einer echt hohen Geldstrafe.

    Nun ist das Schiffli aber auf hoher See, (wie man bei Rechtsfragen so sagt) ich weis nicht ob und wie das nun ausgeht. Du sitzt quasi in der ersten Reihe.

    Natürlich freue ich mich immer noch über Beiträge mit Erfahrungen, ich werde kaum der Einzige sein der sowas mal durchgemacht hat. Eventuell wird am Schluss ein nützlicher Thread draus. Gewisse Infos könnten z.B. schon im Reifenprofil Fred eingefügt werden.

  • Ich würde mal das Reifen-gutachten beim TCS machen lassen. Gibt dann halt eine Rechnung. Dann kannst du dies gleich mal der Behörde zukommen lassen sobald das Schreiben mit dem Vermerk auf Einsprache kommt.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten