Zitat eines Users (herzlichen Dank für dessen Bemühungen):
Es werden auch die Lernfahrausweise verlängert, bei denen noch kein Grundkurs besucht wurde. Sobald der Lernfahrausweis innerhalb von 2 Monaten abläuft, kann per E-Mail an info@stva.ch, eine Verlängerung beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
https://stva.zh.ch/internet/si…t_divers/mittCorona1.html
https://www.astra.admin.ch/ast…hmen-strassenverkehr.html
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Kanton Zürich
Sicherheitsdirektion
Strassenverkehrsamt
Zulassung"
Man kann also ohne Bedenken wegen eines möglicherweise nicht in den nächsten vier Monaten stattfindenden Grundkurses den Löli bestellen.
(Könnte ja sein, dass das jemand interessiert oder einem Anfänger erklären muss).
PS.: Das ist eine kantonale Antwort auf eine eidgenössische Regelung. Gilt also für alle Kantone.