Suzuki PV in der Schweiz?

  • Hey Liebe Töff Community!

    Ich habe mir gerade einen Account gemacht damit ich das Fragen kann, weiss sonst nicht wo das Gratis und Konkret geht :winking_face:

    Bei meinem Trip nach Finnland sind mir diese kleinen Suzuki PV50/PV80 aufgefallen. Wie Honda Monkeys aber kleiner und süsser. Dort fährt man die wie hier ein Mofa, werden eingelöst und auch entsprechend getunt:emojiSmiley-14: Nun meine Frage, ich möchte umbedingt solch eine PV hier in der Schweiz. Ich finde absolut nichts, auch auf Motoscout usw keine auswahl zur PV. Kann ich eine PV von Finnland hierher importieren? Ich gehe regelmässig dorthin und könnte mir glatt eine 50er oder 80er für 1000 Euro kaufen, würde auch alles verzollen und was man braucht. Nur die Frage geht das in der Schweiz? Sind die erlaubt? Prüfung dazu kein problem. Vielleicht wisst ihr mehr als ich :emojiSmiley-06: Vielleicht gibts die hier unter einem andern Namen?

    Viele Grüsse aus dem Zürcherland:emojiSmiley-106:

    Schönen Abend und bleibt Coronafrei :winking_face:

  • Generell müssen importierte Fahrzeuge die in der Schweiz geltenden Vorschriften am Tag der Erstzulassung erfüllen (Art. 4 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…5/index.html#a4 und ASTRA Weisung über die Befreiung von der Typengenehmigung https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/d…genehmigung.pdf). Mit Erstzulassung vor 1986 könnte es klappen, danach wurden die Vorschriften massiv verschärft. In der Schweiy galt damals schon Quasi Eruo 1 bevor es dann ab Mitte 1999 offiziell Europaweit mit der EG-Typengenehmigung eingeführt wurde. Eine PV 80 (wenn ich das richtig verstehe, gab es die Ofiziell nicht und ist eine PV 50 welche mit einem 80 ccm Satz frisiert wurde.) müsste wohl auch vor diesem Datum umgebaut und zugelassen worden sein.

    Für genaueres musst du die BAV (Verordnung vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge) https://www.admin.ch/opc/de/classif…0158/index.html , und die FAV 3 https://www.admin.ch/opc/de/classif…0291/index.html konsultieren.

    Die Texte findet man im Bundesarchiv: https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/start.do

    Ansonsten müssten die Fahrzeuge ein CoC/EG-Typengenehmigung haben (gab es das erste mal für Motorrad-Modelle die ab ca. Mitte 1999 das erste mal am Markt angeboten wurde). Dann ist die VTS und die TAFV 3 relevant. Keine Ahnung ob es die PV je mit EG-Typengenehmigun gab oder ob nur mit Nationaler Zulassung.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (5. Juni 2020 00:45) aus folgendem Grund: Sprachliche und fachliche Ausdrück korrigiert und präzisiert.

  • Hallo

    Wollte fragen ob du wegen dem Einlösen von einem Suzuki PV in der Schweiz schon etwas mehr weisst?Möchte mir auch eine kaufen Jahrgang 1981 und einlösen in der Schweiz.Kannst du mir sagen ob das möglich ist?

    Viele Grüsse Michael