Fahrverbot für besonders laute Motorräder?

  • Folgende Antwort habe ich von den Behörden aus dem Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht) erhalten, nachdem sich selbst ein Generalinspektor und ein Oberst der Österreichischen Landespolizei (Tirol) damit beschäftigt haben :thinking_face::emojiSmiley-04: (man sieht, da wird der Dienstweg eingehalten...).

    Das wäre dann in CH Fall der TARGA-Auszug. Denn brauchst Du so oder so um zu sehen was denn der offizielle Wert für die gedrosselte Version ist und ob dieser nun unter der magischen Grenzen ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das wäre dann in CH Fall der TARGA-Auszug. Denn brauchst Du so oder so um zu sehen was denn der offizielle Wert für die gedrosselte Version ist und ob dieser nun unter der magischen Grenzen ist.

    Der TARGA-Auszug hilft Dir nur insoweit, als Du sehen kannst, welcher Wert gelten wird. Für die Österreicher dürfte allerdings der TARGA-Auszug WC-Papier sein. Für das Lechtal heisst es klar, neues Typenschild anzubringen. Aber sollte eigentlich ohne grossen Aufwand möglich sein, wenns in Österreich das Blechteil gleich mitgeliefert wird.

    Und aus der Antwort auch interesseant, mit dem Typenschild alleine kommen die sub95er Schweizer durchs Lechtal (bei uns ist es der Lärmwert ja nicht im Fahrzeugausweis aufgeführt). Braucht also keinen speziellen Eintrag. Oder man mag Papiere rumschleppen, dann eben das Gutachten dabei haben.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Der TARGA-Auszug hilft Dir nur insoweit, als Du sehen kannst, welcher Wert gelten wird. Für die Österreicher dürfte allerdings der TARGA-Auszug WC-Papier sein. Für das Lechtal heisst es klar, neues Typenschild anzubringen. Aber sollte eigentlich ohne grossen Aufwand möglich sein, wenns in Österreich das Blechteil gleich mitgeliefert wird.

    Zitat von mein obiger Post

    oder das Gutachten der Leistungsreduktion mitzuführen

    Denke schon, dass der TARGA-Auszug genügen wird. Ein offizielles Dokument der schweizerischen Eidgenossenschaft sollte meiner Meinung nach mehr Wert sein als ein Gutachten.

    However, war kurz bei meinem Mech. Die Plakette gibt es in der CH nicht, da die Drosselkits direkt von Honda geliefert werden und diese Angaben in der CH nicht notwendig sind (bzw. zumindest bis jetzt nicht waren), da ja niemand dieses Standgeräusch interessiert hat (ausser bei einer Lärmmessung, wenn das Motorrad den Polizisten als zu laut aufgefallen ist).
    Auf jeden Fall hat mir der Mech kurz die Zulassungsbescheinigung des Motorrades (Typenschein gedrosselte Variante) ausgedruckt und darin ist vermerkt, dass der Töff bei 5'350 u/min eine Lautstärke von 95,0 dB(A) hat. Somit kann ich problemlos durchs Tirol fahren, darf den Töff einfach nicht entdrosseln lassen...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Das ist eine kleine Region in Europa, die offenbar Zuviel Geld hat, sonst könnten sie nicht auf Touristen auf 2 Räder verzichten. Gut nehm ich zur Kenntnis :smiling_face: Europa ist gross und es gibt viele schöne Strecken. Ist da nicht auch Ischgl in der nähe? Bzw war.. (die werden wohl sogar das Ortsschild verkaufen müssen um den Schadenersatzforderungen nachzukommen... ) aber sich deswegen nun aufzuregen? Bringt nichts fahr ich halt woanders hin... wenn die mein Geld nicht wollen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Das ist eine kleine Region in Europa, die offenbar Zuviel Geld hat, sonst könnten sie nicht auf Touristen auf 2 Räder verzichten. Gut nehm ich zur Kenntnis :smiling_face: Europa ist gross und es gibt viele schöne Strecken. Ist da nicht auch Ischgl in der nähe? Bzw war.. (die werden wohl sogar das Ortsschild verkaufen müssen um den Schadenersatzforderungen nachzukommen... ) aber sich deswegen nun aufzuregen? Bringt nichts fahr ich halt woanders hin... wenn die mein Geld nicht wollen.

    Die wollen Deinen Lärm nicht ... und offensichtlich ist nicht jeder käuflich. OK, sind auch keine Schweizer.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • und offensichtlich ist nicht jeder käuflich.

    Die sind genau so käuflich, sonst würde das Fahrverbot auch für Sportwagen bzw. andere Fahrzeuge mit der entsprechenden Lautstärke gelten.
    Die Autolobby hat halt mehr Geld, als die verhältnismässig kleine Motorradlobby...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Naja phunder, da vergleichst du Äpfel mit Birnen.

    Die richtige Durchmischung machts aus. In den Pässen sind nun mal die Motorräder am lautesten und häufiger anzutreffen.

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Das ist eine kleine Region in Europa, die offenbar Zuviel Geld hat, sonst könnten sie nicht auf Touristen auf 2 Räder verzichten.

    Wegen einigen Touristen auf 2 überlauten Rädern müssen sie evtl. auf wesentlich mehr andere Touristen auf weniger lauten Rädern oder leisen Rädern (Velofahrer) oder gar keinen Rädern verzichten ...

    Oder gar auf gut betuchte Steuerzahler, welche sich sonst ansiedeln würden oder ihr Feriendomizil dort planen? (Achtung, das ist nicht etwas, was ich weiss, sondern nur etwas, was möglich wäre ...)

    Der Kreis schliesst sich erst, nachdem du ganz drum herum gegangen bist. ---- oder ---- Nie zu früh meinen – lieber etwas später wissen. By Ernst

  • Danke vielmals. Das wichtigste ist dieses:

    Und in der Entsprechenden Verordnung VSR-VO-Lrg/Außerfern/260-2020:

    Zitat

    in der Zeit vom 10.06. bis 31.10.2020 das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen in beiden Richtungen verboten,
    wenn das bei der Genehmigung dieser Fahrzeuge oder ihrer Type bestimmte Standgeräusch (Nahfeldpegel)
    den Wert von 95 dB(A) überschreitet.

    D.h. also, wenn ich es richtig verstehe, dass alte Böller bei denen der Nahfeldpegel anlässlich der Typengenehmigung nicht oder nie bestimmt wurde, ohne weiteres durchfahren können. Mach mich dann mal auf die Suche nach eine alten Egli. :emojiSmiley-57:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (29. Juni 2020 12:05)

  • Der TARGA-Auszug hilft Dir nur insoweit, als Du sehen kannst, welcher Wert gelten wird. Für die Österreicher dürfte allerdings der TARGA-Auszug WC-Papier sein.

    Wenn ich das nun richtig verstehe, mag der (unbeglaubigte) TARGA-Auszug allenfalls vor Ort WC-Papier sein und die örtliche Ordnungsmacht kann allenfalls die Weiterfahrt unterbinden sowie versuchen ein Busse auszustellen. Gegen die Weigerung der Weiterfahrt kann man wohl nichts machen. Die Busse vor Ort sollte man aber höfflichst Ablehnen und auf den Rechtsweg verweisen. Spätestens vor Gericht sollte der offizielle Wert gemäss Typengenehmigung, d.H. was auf dem TARGA-Auszug ersichtlich ist, bestand haben. Das braucht dann wohl eine bestätigten Auszug vom ASTRA. Mit Umtriebe und Umständen sollte man also rechnen.

    Keine Ahnung ob sie es machen, aber man kann ja beim Strassenverkehrsamt mal höflich nachfragen ob die einen TARGA-Auszug mit Stempel anbieten (und da man in der Schweiz sind, auch gleich fragen wie viel das dann kosten würde).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • MIt einer amtlichen Bestätigung müsste es klappen.

    Kleiner Korrektur: Die örtliche Schutzmacht (früher mal Gendamerie genannt) wird den jeweiligen Lenker büssen und diesen dann auf den Rechtsweg verweisen (wenn sie der Meinung ist, der vorgewiesene Wisch genügrt ihren Anforderungen nicht. Könnte allerdings auch sein, dass die ohnehin über eine interne Datenbank verfügen, worauif sie zugreifen können - also sinngemäss eine österreichischce TARGA - und sich daran orientieren).

    Mir kanns ja Wurscht sein, wenn einer sich lieber auf seine Rechtskenntnisse verlässt anstatt auf den klaren Vorschlag einer zuständigen Behörde zu hören, was gilt. Es wurde ihm ja gesagt, was verlangt wird. Ob der TARGA-Auszug als Gutachten genügt, könnte man ja nachfragen. Aber scheint Mode zu sein. klare Auskünfte zu igmorieren, wenn sie einem nicht passen ... weckt einfach den Verdacht, es mit funktionalen Analphebeten zu tun zu haben. Und mit solchen kann man logischerweise nicht schriftlich diskutieren

    In diesem Sinn: :popcorn:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    3 Mal editiert, zuletzt von Langtourer (3. Juli 2020 00:29)

  • Die örtliche Schutzmacht (früher mal Gendamerie genannt) wird den jeweiligen Lenker büssen

    Ich wollt mit meiner Aussage sagen, dass wenn man eine Buss vor Ort bezahlt, diese in der Regel rechtskräftig wird und später nicht mehr angefochten werden kann.


    Mir kanns ja Wursch sein, wenn einer sich lieber auf seine Rechtskenntnisse verlässt anstatt auf den klaren Vorschlag einer zuständigen Behörde zu hören, was gilt. Es wurde ihm ja gesagt, was verlangt wird. Ob der TARGA-Auszug als Gutachten genügt, könnte man ja nachfragen.

    Kollision des Österreichischen/Deutschen mit dem Schweizerischem Zulassungsprozedur, vor allem was Drosselungen anbelangt. Bei uns habe die gedrosselten Varianten zumeist (alle?) eine eigen Typengenehmigung. Das geforderte Gutachten gibt es in dieser Form bei uns gar nicht. Wenn ich es recht verstehe, da bezeugt bei uns der Umbauer, dass das gedrosselte Motorrad dem gedrosselten Typ entspricht worauf das StVA dass Motorrad als diesen Typ zulässt. In Deutschland hingegen geht man nach dem Einbau des Vogels mit dem Gutachten des Drosselkits, von denen es da mehrer Varianten von verschiedenen Hersteller geben kann, nur noch zur technischen Kontrolle (TÜV, Dekra, KÜS, etc). Dort wird der Einbau, den man selbst vornehmen kann, kontrolliert wird und die tiefere Leistung wird eingetragen.

    Da aber Nachfragen nicht kostet und man die Herren und Damen im Tirol von der Seilbahnaufsicht in der motorrad- und schneearmen Zeit Beschäftigung brauchen, sollte man dies tun und fragen ob eine Auszug aus der Schweizerischen Typengenehmigungsdatenbank TARGA akzeptiert wird, ob dieser vom Motorradhändler ausgedruckt werden darf und welche allfällig weiteren Formvorschriften zu beachten seien. Viel Spass bei der weiteren Brieffreundschaft

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Weiter so die 2 Herren. Am liebsten lese ich einen Zeitungsartikel, wie 2 Schweizer den "Tiroler Apparat" in Argumentationsnot bringen :grinning_squinting_face: :top:

    Aber es wird hart --->

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    Si vis pacem para bellum

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    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41: