Fahrverbot für besonders laute Motorräder?

  • Wer etwas von Neuro-Linguistischem Programmieren versteht, weiss sehr wohl, dass Kinder auch bei einem lautlossen Motorrad die Ohren zuhalten können. ...

    Vom Neuro-Linguistischer Programmierung verstehe ich nichts - ist ja auch nicht mein Fachgebiet. Ich weiss aber was du meinst. Da wären wir wieder bei der lange zuvor genannten Rücksichtnahme. Was anderes kannst du - momentan zumindest - nicht tun, weil es keine ruhige Motorräder gibt. E-Fahrzeuge mal ausgenommen. Es bleibt einen nur auf das gerigstmögliche Übel auszuweichen und sich beim Kauf für ein möglichst leises Motorrad zu entscheiden. Wie ich bereits ausführte, sehe ich die Hersteller in der Pflicht, uns die adäquaten Tools zur Verfügung zu stellen.

    Und Biker, welche Kindern, denen Lärm nicht gefällt, unterstellen, sie wissen nicht was gut ist, sollten mal ihre Werteschablone überprüfen.

    Irrtum vorbehalten, aber ich kann mich nicht erinnern, eine Aussage in der Art im Forum gelesen zu haben.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Irrtum vorbehalten, aber ich kann mich nicht erinnern, eine Aussage in der Art im Forum gelesen zu haben.

    Ich mich auch nicht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Mal ne kleine Frage zum Thema:
    Mein Motorrad hat auf der Plakette einen Wert von 96dB(A) bei 5'500 u/min.
    Nun habe ich allerdings den Töff gedrosselt (35kW) und im Fahrzeugausweis steht folgender Satz:

    Zitat von Fahrzeugausweis

    400 Gesamtgenehmigungsnummer [...] und Emissionsdaten auf Herstellerschild ohne Gültigkeit. Grund: Leistungsreduktion

    Somit würden die 96dB(A) ja auch nicht mehr zählen. Wo finde ich den nun geltenden Wert heraus? Bzw. wie würde das zB im Tirol bei einer Kontrolle gehandhabt...
    Auf die 96dB / die hinterlegten Daten der offenen Variante könnten sie sich ja nicht berufen, da es nicht das gleiche Fahrzeug ist, sondern eine eigene Typennummer hat.

    Merci

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • ... Mein Motorrad hat auf der Plakette einen Wert von 96dB(A) bei 5'500 u/min. ...

    Bin kein Techniker, aber nach meinem Verständnis nach zu urteilen liegen auch bei Drosselung die 96dB(A) an - sofern die 5500 u/min erreicht werden können. Der Motor dreht ja im Leerlauf, und muss daher die motorradeigene und die Fahrermasse nicht beschleunigen. :thinking_face: Stümperhaft ausgedrückt, muss er keine Schwerstarbeit leisten. Also mein Motorrad hört sich unterschiedlich an, je nach dem, ob ich unter Last beschleunige, oder ob ich stehend im Leerlauf hochdrehe.


    PS: Vivaldi hätte den Sound meiner Errrrr... nicht besser komponieren können! :emojiSmiley-04:

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Sehe ich zwar auch so, und würde mir das auch entsprechend zusammenreimen.
    Allerdings hoffe ich, dass man das als juristischen Trick dennoch anwenden kann =)
    Hab mal bei den Österreichern nachgefragt.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Schon verrückt, wenn eine CB650 F, etwas vom Vernünftigsten und Unauffälligsten, was auf dem Markt ist, nicht mehr legal fahrbar ist.

    Leider, auch der Nachfolger, die CB650R ist zu laut...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Messbedingung für das Standgeräusch ist 75% der Nenndrehzahl falls Nenndrehzahl ≤5000 rpm

    und 50 % falls Nenndrehzahl >5000 rpm ist. Nenndrehzahl ist die Drehzahl wo die Leistung maximal ist.


    Gemäss diesem hier: https://www.roadster-magazin.d…eile+mit+weile_18307.html soll das Leistungsmaximum bei der 35 kW Version gemäss Datenblatt bei 8800 rpm sein. Damit wäre die korrekte Drehzahl für die Standmessung nur noch 4400 rpm.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • soll das Leistungsmaximum bei der 35 kW Version gemäss Datenblatt bei 8800 rpm sein. Damit wäre die korrekte Drehzahl für die Standmessung nur noch 4400 rpm.

    Vielen Dank für die Informationen!

    Auch sonst ist der Artikel sehr spannend :winking_face:

    Allerdings ist diese Aussage wohl wirklich entscheidend, wenn es um die Lärmemission geht.

    Bei knapp 1'100 u/min weniger wird wohl ein deutlicher Unterschied messbar sein :winking_face:

    Mal sehen, ob es die Österreicher auch so sehen, bzw. wo ich ein offizielles Dokument bekomme, in welchem die neue Messdrehzahl und Maxleistung vermerkt ist.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • bzw. wo ich ein offizielles Dokument bekomme, in welchem die neue Messdrehzahl und Maxleistung vermerkt ist.

    Frag mal beim StVA oder einem Reifen-Händler nach einem Auszug aus der Typengenehmigungsdatenbank TARGA.

    Dort drauf sollten die offiziellen Werte sein. Das offiziellste Dokument wäre der Fahrzeugausweis selber. Wäre als am besten wenn der dB(A) Wert und Drehzahl dort eingetragen würde. Und am Schluss ist immer noch die Frage offen was nun in Tirol rechtlich gilt: Wert auf der Plakette, Wert im Fahrzeugausweis, Wert der vor Ort gemessen wird, wird nach Plakette oder nach Fahrzeugausweis gemessen?


    Wenn Du schon mit den Tiroler in Kontakt bist: Frage doch bitte nach dem genauen Wortlaut des Beschlusses, bzw. eine Kopie der Veröffentlichung im Amtsblatt (Bote für Tirol) sowie das obige. Danke.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Folgende Antwort habe ich von den Behörden aus dem Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht) erhalten, nachdem sich selbst ein Generalinspektor und ein Oberst der Österreichischen Landespolizei (Tirol) damit beschäftigt haben :thinking_face::emojiSmiley-04: (man sieht, da wird der Dienstweg eingehalten...).




    Wenn Du schon mit den Tiroler in Kontakt bist: Frage doch bitte nach dem genauen Wortlaut des Beschlusses, bzw. eine Kopie der Veröffentlichung im Amtsblatt (Bote für Tirol) sowie das obige. Danke.

    Sorry, hab ich leider erst zu spät gelesen!

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Zuständig ist :


    Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht

    Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 2452

    Fax +43 512 508 742455

    E-Mail verkehr@tirol.gv.at

    https://www.tirol.gv.at/verkeh…echt/motorrad-fahrverbot/


    Das Standgeräusch können Sie dem CH-Ausweis nicht entnehmen......

    Aber man kann es auf dem TARGA-Auszug sehen. Dort ist es angebeben. https://www.targatyre.ch/

    Anfragen und Antworten sind bereits bekannt:

    Wo ist der verdammte Gesetzes-/Verordnungstext, so wie er veröffentlicht wurde?


    ich Ihnen empfehlen, bei einer technischen Prüfstelle die Messung des Standgeräusches zu veranlassen

    Bitte nicht halbpatzig und aus dem Sinn gerissen zitieren. Diese Vorschlag bezieht sich nur auf denn Fall, dass

    auf dem Typenschild keine Angabe zu einem Geräuschwert vermerk ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!