Fahrzeugausweis: Original oder 'halb-beglaubigte' Kopie?

  • ... Und den Ausweis einfach im Fahrzeug lassen würde ich nicht, denn wenn die Karre geklaut wird, kann man sie ganz einfach auf jemanden überschreiben wenn das Original vorhanden ist.

    Sehe ich ebenso. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Meine Devise lautet:

    "Schlüssel, Originalausweise (alle) und Navi sind beim Entfernen vom Fahrzeug auf Mann zu tragen." die Gründe wurden bereits genannt.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Und 20 Fr., da gibt es schlimmeres. Zumal wir noch nie in eine ernsthafte Kontrolle gerieten :grinning_squinting_face:

    In vierzig Jahren musste ich das nur zwei Mal zahlen. Das erste Mal kostete es sogar nur 10 Franken. Das ist mir die Lebenszeit wert, die ich mit Suchen verlöle. :emojiSmiley-06:

    This Space Intentionally Left Blank

  • Fahrzeugausweise sind immer im Original mitzuführen, siehe Art 71 Abs. 4 der Verkehrszulassungsverordnung https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a71

    Dine Kopie, auch wenn vom Mech gestempelt, reicht nicht aus.

    Ich habe die Fz-Ausweise meiner Motorräder im Portemonnaie immer auf Mann. Die Idee einer Kopie auf dem PC ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte das Portemonnaie mal gestohlen werden.

  • Gibt der Händler den Fahrzeugausweis aus der Hand kannst du denn Hobel verkaufen, ganz offiziell.

    das wird in einigen anderen Ländern anders gehandhabt, dort gibt es einen Fahrzeugbrief der daheim bleibt und der Fahrzeugschein der mitgeführt werden muss (im Original). Wer den Fahrzeugbrief hat ist gleichzeitig auch Besitzer des Fahrzeuges.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Die Gesetzeslage ist klar:

    Ausweise

    1 Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.

    2 Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.

    3 ...

    4 Die Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen; dasselbe gilt für besondere Bewilligungen

    und

    Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 19581  (SVG)

    Fr.

    1. Fahrzeugführerinnen und -führer, administrative Bestimmungen

    100.Nichtmitführen
    1.des Führerausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG)

    20

    2.des Lernfahrausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG)

    20

    3.des Fahrzeugausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG)

    20

    Damit sind nicht Kopien gemeint sondern die jeweils gültige amtliche Fassungen.

    Muss die Polizei eine Busse geben? Im Prinzip Ja, aber sie kann aufgrund des Opportunitätsprinzip und weil es sich um eine geringfügige Übertretung handelt von einer Busse absehen. Die korrekte Antwort auf die Frage ist also: Es kann evtl. eine Busse geben, wenn es eine gibt dann kostet es 20 Franken. Die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu kommen ist eher gering.

    Grösseres Problem, dass ich sehe ist, dass der Ernst zwar noch das L hat aber in der Grenzregion wohnt. Ist das L mal weg, ist man schnell mal im nahen Ausland. Im Ausland ohne Fahrzeugausweis unterwegs sein und in eine Kontrolle geraten kann zu langwierigen Problemen führen. Dies bedeute, dass man immer im Kopf behalten mus ob man nun das Original dabei hat und spontane Grenzübertritte allenfalls nicht möglich sind.

    Das ist der Schein, den man zum Umschreiben/Abstempeln vorlegen muss. Die Polizeikontrolle interessiert das eher weniger.

    Falls sie den Schein im System kontrollieren, dann interessiert es aber dass man nicht das Duplikat sondern das "verlorene" Original vorweist welches im System gesperrt ist.

    Gibt der Händler den Fahrzeugausweis aus der Hand kannst du denn Hobel verkaufen, ganz offiziell. Es ist dann kein Diebstahl sondern Veruntreuung. Das geht ratzfatz in zehn Minuten.

    Mit dem Fahrzeugausweis alleine kann man das Fahrzeug nicht in untreuer Weise veräussern. Es braucht auch noch Schlüssel und das Fahrzeug selber. Man beachte auch das Halter und Eigentümer zwei verschiedene Personen sein können. Auf der anderen Seite braucht es den Fahrzeugausweis nicht, um das Fahrzeug zu veruntreuen. Schlüssel und Fahrzeug reichen aus. Vorsicht: Veruntreuung kann in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein! (Siehe Fake-Valet-Parking Fall BGE 5C.306/2005) Das grösste Problem im Schweizer Rechtssystem sind aber Art. 934 Abs. 2 und Art. 714 Abs. 2 ZGB welcher im Gegensatz zum Deutschen §935 BGB einen gutgläubigen Erwerb selbst bei Diebstahl ermöglichen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Falls sie den Schein im System kontrollieren, dann interessiert es aber dass man nicht das Duplikat sondern das "verlorene" Original vorweist welches im System gesperrt ist.


    Mit dem Fahrzeugausweis alleine kann man das Fahrzeug nicht in untreuer Weise veräussern. Es braucht auch noch Schlüssel und das Fahrzeug selber. Man beachte auch das Halter und Eigentümer zwei verschiedene Personen sein können. Auf der anderen Seite braucht es den Fahrzeugausweis nicht, um das Fahrzeug zu veruntreuen. Schlüssel und Fahrzeug reichen aus. Vorsicht: Veruntreuung kann in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein! (Siehe Fake-Valet-Parking Fall BGE 5C.306/2005) Das grösste Problem im Schweizer Rechtssystem sind aber Art. 934 Abs. 2 und Art. 714 Abs. 2 ZGB welcher im Gegensatz zum Deutschen §935 BGB einen gutgläubigen Erwerb selbst bei Diebstahl ermöglichen.

    Ich glaube nicht, dass es paragraphengeile Polizisten gibt, die bei einer Verkehrskontrolle kontrollieren ob vom vorgelegten Fahrzeugausweis noch ein Duplikat besteht.

    Wie du ein Auto oder Töff kaufst, weiss ich nicht, aber dass man bei einem Kauf automatisch das Fahrzeug und die Schlüssel mitmeint dürfte wohl Allgemeinwissen sein.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Hab ich schon verstanden und deine Hernagehensweise find ich perfekt.

    Das freut mich :emojiSmiley-01:. Und ja, an gewissen Fragen nage ich schon jeweils eine weile :emojiSmiley-06:, aber das Forum hilft ja, ans Ziel zu kommen :emojiSmiley-173:.

    Fahrzeugausweise sind immer im Original mitzuführen, siehe Art 71 Abs. 4 der Verkehrszulassungsverordnung

    :emojiSmiley-106:


    Damit sind nicht Kopien gemeint sondern die jeweils gültige amtliche Fassungen.


    Muss die Polizei eine Busse geben? Im Prinzip Ja, aber sie kann aufgrund des Opportunitätsprinzip und weil es sich um eine geringfügige Übertretung handelt von einer Busse absehen. Die korrekte Antwort auf die Frage ist also: Es kann evtl. eine Busse geben, wenn es eine gibt dann kostet es 20 Franken. Die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu kommen ist eher gering.


    Grösseres Problem, dass ich sehe ist, dass der Ernst zwar noch das L hat aber in der Grenzregion wohnt. Ist das L mal weg, ist man schnell mal im nahen Ausland. Im Ausland ohne Fahrzeugausweis unterwegs sein und in eine Kontrolle geraten kann zu langwierigen Problemen führen. Dies bedeute, dass man immer im Kopf behalten mus ob man nun das Original dabei hat und spontane Grenzübertritte allenfalls nicht möglich sind.

    Danke für die fundierte Antwort :emojiSmiley-106::emojiSmiley-106::emojiSmiley-106: :!:

    Der Kreis schliesst sich erst, nachdem du ganz drum herum gegangen bist. ---- oder ---- Nie zu früh meinen – lieber etwas später wissen. By Ernst

  • Nachdem durch die Antworten im Thread eigentlich schon Klarheit herrschte, hier trotzdem die offizielle Antwort:

    Guten Morgen

    Halter muss immer ein Original Fahrzeugausweis dabei haben.

    Besten Dank.

    xy [Name durch Ernst ersetzt]

    Fachberaterin Fahrzeugzulassung

    Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt

    Kantonspolizei, Motorfahrzeugkontrolle

    Postfach, Clarastrasse 38, 4005 Basel

    Der Kreis schliesst sich erst, nachdem du ganz drum herum gegangen bist. ---- oder ---- Nie zu früh meinen – lieber etwas später wissen. By Ernst

  • Also dann, schon letzten Freitag wurde ich bei Stalden (auf dem Weg zum Glaubenbergpass) rausgefischt. Papiere zeigen.

    Ich stand in der Versuchung, es zuerst mit der Kopie zu versuchen, im Wissen, dass ich das Original dabei habe. Da es aber schon sehr spät war und ich keine langen Verzögerungen wollte, bin ich gleich mit dem Original rausgerückt.

    Etwas länger gedauert hat es dann doch. Die drei Polizisten (resp. eine Polizistin) stellten die üblichen Fragen zu meinem Bike (Reichweite, Ladedauer, Leistungsdaten, ob ich zufrieden bin damit). Alle sehr nett.

    Ich fragte, was das Kriterium für das gefischt werden seien. Ich sei halt grad der nächste gewesen. Einer meinte im Spass, heute hätten sie alle mit weissen Helmen genommen. Der Andere meinte, wenn sie alle Elektromotorräder genommen hätten, wären sie deutlich unterbeschäftigt gewesen ... :emojiSmiley-03:.

    Tatsächlich habe ich in einem Forum gelesen, dass Elektro-Motorräder häufiger kontrolliert würden, aus reinem Gwunder der Polizisten. Es wird sich zeigen ...

    Der Kreis schliesst sich erst, nachdem du ganz drum herum gegangen bist. ---- oder ---- Nie zu früh meinen – lieber etwas später wissen. By Ernst

  • Du wirst wohl so lange vermehrt kontrolliert, bis du kein Exote mehr bist :emojiSmiley-28: Die CHer Polizei ist neuen Motorrädern gegenüber sehr interessiert, lernen sie doch so in der Praxis die neusten Modelle kennen:emojiSmiley-05:

    Das war zumindest bei mir so. Ich kam die ersten beiden Jahre an keiner Kontrolle vorbei, auch wenn ich in Gruppen mitgefahren bin. Die Kontrollen waren immer wohlwollend und freundlich. Eine Ausnahme gab es im Jura auf französischem Boden: dort wurde sogar nach Genf! telefoniert, um die Besitzverhältnisse nachzufragen. Die Kontrolle dauerte 30min und war ziemlich harsch :emojiSmiley-19:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Die Frage des TE ist ja beantwortet. Trotzdem noch mein Senf dazu:

    ich fahr' hab nur mit Kopien rum und wohl seit über 20 Jahre: Mal fuhr' ich in Jeans, mal in kurzen Hosen, mal im Rock - Töffjacke konnt ich mir nicht leisten ... daher hab ich den Ausweis im Töff verstaut - weil sonst hätte ich ihn immer vergessen. Bei einer Kontrolle musste ich den zeigen und der war so versifft, dass der Polizist sagte, dies sei ein amtliches Dokument. Dazu müsse man Sorge tragen.

    Also hab ich eine Kopie gemacht und diese dann mitgeführt.

    Zudem hatte ich damals Angst, dass mir der Töff mitsamt Ausweis geklaut wird und dann verkauft wird.

    Dies mach' ich noch heute so (kurze Hosen rumgurken & Kopie mitführen). Ich hab mittlerweile auch 3 Fz-Ausweise - immer den richtigen mitznehmen würd' ich Wirr-Kopf nicht hinkriegen.

    Könnt' ich den Original-Ausweis heut' versiff-sicher am Töff mitführen? Ja. Mach' ich es? Nein.

    Im Ausland hab' ich aber IMMER den Original-Ausweis mit (In der Töffhose wo die Schinbeinschoner reingesteckt werden - da fällt er garantiert nie unabsichtlich raus oder bleibt irgendwo liegen im Rucksack oder so).

    ich glaube ich habe noch keine Busse bezahlt wegen fehlens des Fz-Ausweises.

    Dies soll keine Anstiftung zum Übertreten der GEsetze sein!

    cheerioh

    SiS

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 , Honda CB 250G , Honda VTR 1000 SP2

    i.B.: Kawasaki KLE 500 , Honda CBR 600 F , Honda CRF 1000L Africa Twin , Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

  • Dies mach' ich noch heute so (kurze Hosen rumgurken & Kopie mitführen). Ich hab mittlerweile auch 3 Fz-Ausweise - immer den richtigen mitznehmen würd' ich Wirr-Kopf nicht hinkriegen.

    Man könnte auch einfach immer alle mitnehmen dann hat man immer den richtigen dabei...

    ins Ziel kommt nur wer langsam genug fährt um den Weg zu sehen :toeff2: