Sali Zäme
Ich verkaufe meinen Töff. Die Interssenten möchten da halt manchmal Probefahren.
Kann ich den Probefahrer ein Handgeschribenes "Ich übernehme alle Konsequenzen eines Unfalls und einer Polizeilichen Kontrolle dieser Pobefahrt vom Datum XY" unterschreiben lassen, dass mich dann als Halter von allen Konsequenzen befreit, oder geht das nicht?
Irgendwelche Vorschläge zur wasserdichten Formulierung?
Wer trägt in dieser Situation überhaubt die Kosequenzen? Der Halter (Ich) oder der Fahrer?
Der Grund: Es ist eine Enduro, die ist laut Fahrausweis abartig tiefe kW eingetragen hat - aber natürlich trotzdem offen ist.
(Die Thematik ist nicht neu, ich weiss, aber die folgende Frage/Antwort habe ich trotzdem so nicht gefunden.)
Jetzt bitte keine Vorwürfe oder Diskussionen: Ich war dumm und naiv :emojiSmiley-29:. Ich verkaufe sie, weil es mir selber "en z Heisse" ist zum sie so zu fahren (Ein Händler hat mir gesagt sei "grauzone" - so einer gehört nicht in den Verkauf!!)
Danke für eure Hilfe oder die Hinweise wo ich das Gewünschte in Erfahrung bringe.
Saber