Probefahrt - Haftung

  • Sali Zäme

    Ich verkaufe meinen Töff. Die Interssenten möchten da halt manchmal Probefahren.

    Kann ich den Probefahrer ein Handgeschribenes "Ich übernehme alle Konsequenzen eines Unfalls und einer Polizeilichen Kontrolle dieser Pobefahrt vom Datum XY" unterschreiben lassen, dass mich dann als Halter von allen Konsequenzen befreit, oder geht das nicht?

    Irgendwelche Vorschläge zur wasserdichten Formulierung?

    Wer trägt in dieser Situation überhaubt die Kosequenzen? Der Halter (Ich) oder der Fahrer?

    Der Grund: Es ist eine Enduro, die ist laut Fahrausweis abartig tiefe kW eingetragen hat - aber natürlich trotzdem offen ist.

    (Die Thematik ist nicht neu, ich weiss, aber die folgende Frage/Antwort habe ich trotzdem so nicht gefunden.)

    Jetzt bitte keine Vorwürfe oder Diskussionen: Ich war dumm und naiv :emojiSmiley-29:. Ich verkaufe sie, weil es mir selber "en z Heisse" ist zum sie so zu fahren (Ein Händler hat mir gesagt sei "grauzone" - so einer gehört nicht in den Verkauf!!)

    Danke für eure Hilfe oder die Hinweise wo ich das Gewünschte in Erfahrung bringe.

    Saber

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Auch wenns aus dem grossen KAnton ist, das Formular des ADAC enthätl die wichtigen Punkte https://www.adac.de/-/media/adac/p…-probefahrt.pdf

    Lass Dir vor allem den Führerschein zeigen, am besten machst Du ein Foto davon (beide Seiten).

    Und sei darauf gefasst, dass viel enur die Probefahrt wollen und kein wirkliches KAufinteresse haben.

    Nur nebenbei, ist es die ER-5, die Du verkaufen willst, das ist meines Wissens keine Enduro.

  • Also, das ist keine ganz so einfache Antwort, da hier verschiedene Themen angesprochen werden.
    Kann für die Antworten keine Garantie übernehmen. Antworte hier nach bestem Wissen und Gewissen, so wie ich's in meinen diversen Ausbildungen usw. gelernt und in Erfahrung gebracht habe.

    Als erstes: Was passiert bei einer Polizeikontrolle.
    Grundsätzlich sind sowohl der Fahrer, wie auch der Halter für das Fahrzeug verantwortlich für den technischen Zustand und die Verkehrstauglichkeit. Wenn also am Fahrzeug technische Mängel bestehen (zB abgefahrene Reifen, entfernte DB-Eater, etc.) wird sowohl der Fahrzeugführer (Führen eines nicht Betriebsbereiten Fahrzeuges), sowie auch der Halter des Fahrzeuges mit Konsequenzen rechnen müssen.
    Wird mit dem Bike eine Straftat begangen (zB zu schnell fahren), so haftet unterdessen in der Schweiz prinzipiell auch der Halter des Fahrzeuges. Allerdings hat der Halter die Möglichkeit, den Behörden den Fahrer mitzuteilen, welcher die Straftat begangen hat. Dann wird dieser zur Verantwortung gezogen.

    Hier sehe ich bereits ein Problem: Du weisst, dass das Fahrzeug nicht den technischen Angaben im Fahrzeugausweis entspricht und somit eigentlich keine Betriebserlaubnis mehr hat. Wird dies nun bei einer Kontrolle festgestellt, so könntest du durchaus Probleme bekommen. Wenn dann der Probefahrer keinen entsprechenden Führerausweis hat, so können weitere Konsequenzen auf dich zukommen, da du einer Person ohne entsprechende Fahrerlaubnis das Fahrzeug zugänglich gemacht hast.

    Hier nützt auch ein Vertrag zwischen dir und dem Probefahrer nichts. Hier handelt es sich um strafrechtliche Belange zwischen dem Staat und dir. Diese kannst du nicht durch einen Vertrag mit einem potentiellen Käufer aushebeln.


    Nun zum Schadenfall; hier sieht es schon besser aus und du hast mehr vertragliche Möglichkeiten:

    Grundsätzlich gilt, dass deine Versicherung das Fahrzeug versichert und somit auch einen Schaden übernimmt, welcher durch einen Probefahrer verursacht wird.
    (Ausgenommen, du hast in den AVB eine gesonderte Klausel, welche dich als einzigen Fahrer festlegt).

    Allerdings kannst du Vertraglich regeln, dass der Probefahrer sämtliche Konsequenzen eines Schadens trägt (zB Selbstbehalt und eventueller Bonusverlust,...).

    Grundsätzlich kannst du in einen Vertrag so ziemlich alles schreiben, was du möchtest, solange es nicht gegen geltendes Recht verstösst oder eine der beiden Vertragsparteien übermässig benachteiligt.
    Im Internet (zB ADAC aus Deutschland) gibt es sogar fertige Vorlagen für solche Verträge. So einen kannst du dir ja als Vorbild nehmen.
    Rein theoretisch könntest du auch vertraglich festlegen, dass bei einer Beschädigung des Fahrzeuges dieses direkt zum aufgerufenen Preis gekauft werden muss.
    Damit würdest du sicherlich die wenigsten Probleme haben, kann allerdings potentielle Käufer auch wieder abschrecken. Diese Praxis wird angeblich in den USA häufig angewendet, liess ich mir sagen. Dabei wird das Bike zuerst angeschaut, dann der Preis verhandelt, dieser in den Vertrag geschrieben und dann geht's auf die Probefahrt.


    In den Vertrag gehören sicherlich die Namen und Adressen der beiden Parteien, der Typ usw. des Motorrades usw.
    Dann weiter auch, was im Schadenfall passiert. Alternativ kannst du auch etwas schreiben wie "Schäden während der Probefahrt gehen vollständig zu Lasten von Vertragspartei A / Käufer / Name. Die Versicherung des Halters wird bei der Schadensregulation nicht berücksichtigt".

    Je ausführlicher und detaillierter du alles schreibst, desto sicherer bist du.

    Am Besten bereitest du den Vertrag bereits vor und druckst diesen aus. Anschliessend kannst du vor der Probefahrt noch die fehlenden Punkte ausfüllen / ergänzen.

    Vergiss auch nicht vor der Probefahrt in Anwesenheit des Käufers das Fahrzeug zu Fotografieren und eventuelle Schäden im Vertrag zu vermerken. Je nach dem, wie du technisch ausgestattet bist, kannst du das Bike auch bereits vorgängig fotografieren und evtl. Schäden auf den Bildern markieren und diese bereits mit in den Vertrag nehmen. Dann die Schäden noch aufzählen. Das ist sowohl für dich, wie auch für den Käufer ein Schutz und verhindert Diskussionen im Nachhinein, ob bereits ein Schaden bestanden hat oder nicht.


    Fertige auf jeden Fall vor der Probefahrt auch eine Kopie des Führerausweises und der ID / Pass des Fahrers an!

    Zudem findest du im Internet auch sehr viele Ratgeber, welche allgemeine Tipps für den Verkauf von Fahrzeugen unter Privaten geben (evtl. auch nach Autoverkauf suchen, lässt sich übertragen).

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Auch wenns aus dem grossen KAnton ist, das Formular des ADAC enthätl die wichtigen Punkte https://www.adac.de/-/media/adac/p…-probefahrt.pdf

    Lass Dir vor allem den Führerschein zeigen, am besten machst Du ein Foto davon (beide Seiten).

    Und sei darauf gefasst, dass viel enur die Probefahrt wollen und kein wirkliches KAufinteresse haben.

    Nur nebenbei, ist es die ER-5, die Du verkaufen willst, das ist meines Wissens keine Enduro.

    Hey,

    Das Schreiben ist recht cool. Da steht nichts von der Leistung... Soll ich in besonderes trotzdem eintagen, dass die Maschine nicht auf 6kW gedrosselt ist? Sonst sagt er er hätte von nichts gewusst...

    Und Punkt 1-3 unten würde mich tatsächlich vor Konsequenzen des illegalen Zusand der Maschine befreien. Ist etwas geschwollen formuliert - aber ich versteh das schon richtig?


    Nee, meine ER-5 ist mit den eingetragenen und effektiven 36kW vollkommen legal :smiling_face: um die gehts nicht.

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Hey,

    Das Schreiben ist recht cool. Da steht nichts von der Leistung... Soll ich in besonderes trotzdem eintagen, dass die Maschine nicht auf 6kW gedrosselt ist? Sonst sagt er er hätte von nichts gewusst...

    Und Punkt 1-3 unten würde mich tatsächlich vor Konsequenzen des illegalen Zusand der Maschine befreien. Ist etwas geschwollen formuliert - aber ich versteh das schon richtig?


    Nee, meine ER-5 ist mit den eingetragenen und effektiven 36kW vollkommen legal :smiling_face: um die gehts nicht.

    Hab "im Rahmen der Probefahrt" überlesen.

    Das deckt leider die Probleme mit der Unstimmigkeit im Fahrzeugausweis nicht ab.

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Und Punkt 1-3 unten würde mich tatsächlich vor Konsequenzen des illegalen Zusand der Maschine befreien. Ist etwas geschwollen formuliert - aber ich versteh das schon richtig?

    Im Formular steht, dass er rechtliche Konsequenzen übernimmt, welche durch die Probefahrt entstehen (Verkehrsverstösse, Bussgelder). Wenn der Fahrer also zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, was auch immer, dann bist du abgesichert.

    Für technische Mängel am Fahrzeug haftest du jedoch auch als Halter. Grundsätzlich würdest du dich meiner Meinung sogar strafbar machen, wenn du ein Fahrzeug zum Verkehr zuläst / jemandem zur Verfügung stellst / die Verwendung ermöglichst oder begünstigst /usw., welches offiziell keine Betriebserlaubnis hat. Dann könnten theoretisch sogar zivilrechtliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dir und dem Käufer erlöschen, welche für einen Schadenfall abgemacht sind... wobei es da dann wiederum zu klären wäre, inwiefern ein kausaler Zusammenhang besteht.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Es gibt da mehrere Aspekte:

    -Verkehrsregelverletzungen durch den Fahrer

    -Schäden am Fahrzeug welche vom Fahrer verursacht wurden

    -Pflicht des Halters, dass niemand das Fahrzeug benutzt der nicht die rechtlichen Voraussetzungen hat (gültiger Fürerausweis der entsprechenden Kategorie, Drogen/Alkohol etc.)

    -Die Pflicht des Halters, dass das Fahrzeug nur im verkehrssicheren Zustand im öffentlichen Strassenverkehr gebraucht wird.

    Der erste Punkt ist noch einfach. Dazu ist es nur nötig die Identität des Fahrers zu kennen. Der zweite Punkte sollte entsprechend abgemacht und klargestellt werden. Der dritte Punkt ist zu deinem Selbstschutz und lässt sich mit dem ersten verbinden. Ich nehme an, all diese Punkte lassen sich mit dem ADAC Formular lösen.

    Es ist aber wohl der letzte Punkt der dir sorgen bereitet. Von dieser Pflicht kannst Du dich nicht einfach so vollständig entbinden. Der Halter haftet dort immer, zusätzlich und unabhängig, nebst dem Fahrer. Art. 93 SVG.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hab noch vergessen anzumerken: Vermerke im Vertrag unbedingt das Datum, die Startzeit und die Dauer der Probefahrt.
    Dann auch noch den km Stand vor und nach der Fahrt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn eine Busse kommen sollte (ist ja primär an dich als Halter adressiert).
    Damit kannst du "beweisen", dass zu dem entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich die entsprechende Person gefahren ist.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Ein Händler hat mir gesagt sei "grauzone"

    Für mich stellt sich die Frage, wie gross die Differenz ist. Eingetragen sind 6kW, wie viel hat die MAschine wirklich?

    Ehrlicherweise müsstest Du den Töff als Enduromaschine für abseits der Strasse verkaufen. Dass die Maschine durch die MFK gekommen ist ist kein Garant dafür, dass alles iO ist, so wird eben gerade die Leistung des Töffs in der REgel nicht gemessen. Zudem ist vielen Prüfern bekannt, dass die entsprechendne Töffs entdrosselt wurden und drücken ein Auge zu (machen die sich auch haftbar? Wäre mal eine gute Frage für Studenten), deshalb Gauzone.

  • Für mich stellt sich die Frage, wie gross die Differenz ist. Eingetragen sind 6kW, wie viel hat die MAschine wirklich?

    Ehrlicherweise müsstest Du den Töff als Enduromaschine für abseits der Strasse verkaufen.

    ...

    Um die 60PS.

    Dummerweise ist es auch noch ein Supermoto-umbau.

    Aber als Offroadmaschine ist die Probefahrt immernoch ein problen....

    Ich spiele mit offenen Karten.

    Dass ich sie nicht fahre wird mir nur nichts helfen, wenn alles auf mich zurückfällt wenn jemand anderes sie fährt. Auch wenn die Person weiss, dass sie was illegales fährt.

    Entweder schreibe ich trotzdem was metkwürdiges/vertragartiges von Hand (das vielleigt nicht gültig ist), gehe das Risiko ein, oder biete nur Probefahrt in der Tiefgarage an.

    Seufz.

    Halt... habe eine neue Idee. Wie wärs mit schriftlich festhalten, dass er die Tiefgarage nicht verlassen darf? Auf Privatareal darf man sogar ohne Ausweis fahren... und eingelöst muss sie auch nicht sein, oder??

    (ist die Tiefgsrage meines Wohnblocks Privatareal?)

    Wenn er es trotzdem macht, ist das dann noch mein Problem oder bin ich dann fein raus?

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Wenn er nur in der Tiefgarage fährt, sollte es grundsätzlich kein Problem sein, wenn der Grundeigentümer sein Einverständnis gibt.

    Würde den Vertrag auf jeden Fall mit dem Computer und ausführlich verfassen. Auch wenn er bezüglich einer behördlichen Anordnung nichts helfen wird, so wäre wenigstens die Verantwortung bei einem Schadenfall geklärt.


    Bezüglich deiner "Idee" würde ich dor stark davon abraten. Zum einen umgehst du wissentlich und willentlich ein Gesetz, was dir dann evtl. noch als Vorsatz vorgeworfen werden klnnte, was die Situation nich verbessern würde.

    Weiter würdest du sowieso weiterhin als Halter haften, da du dem Fahrer das Motorrad überlassen hast. Dadurch bist du indirekt auch für dessen Verhalten mitverantwortlich.

    Damit du da "fein raus" wärst (keine Garantie, dass das so funktioniert), müsstest du zumindest die Nummer entfernen. Damit würdest du dem potentiellen Käufer ein Motorrad zur Probefahrt geben, welches nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden darf / kann. (Achtung, dann zahlt evtl. auch die Versicherung bei Schäden nicht mehr). Würde nun der Fahrer die Tiefgarage verlassen, so könntest du evtl. glaubhaft darstellen, dass du das Motorrad soweit möglich "Strassenunfähig" gemacht hast, also deiner Sorgfaltspflicht bestmöglichst nachgekommen bist.

    Und du davon ausgehen konntest, dass ein Motorradfahrer mit gültigem Ausweis nicht mit einem Fahrzeug ohne Nummer am öffentlichen Verkehr teilnehmen würde.

    Gehe aber schwer davon aus, dass dies kein seriöser Käufer mitmachen wird.

    Alternativ findet die Testfahrt halt wirklich nur in der Tiefgarage oder auf einem privaten Parkplatz (mit Zustimmung der Eigentümer) statt.


    Als weiteren Weg sehe ich noch die Möglichkeit, dass du das Motorrad entweder an einen Händler verkaufst oder wenn möglich einen korrekten Fahrzeugausweis beantragst / organisierst.

    Das ist natürlich mit Aufwand und Kosten verbunden, du bis jedoch auf der sicheren Seite.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • hej Saber, darf ich dich fragen, was es für eine Motorradmarke und Typ ist? Ist aus reiner Neugier, Geld für ne Enduro habe ich aktuell eh keins, sonst hätte ich schon eine.:roflmao:

    90-60-90 .... Ich am Blitzer vorbei :top2:
    -zu schnell fahren? kann ich
    -stürzen? kann ich
    -dumme sprüche? kann ich
    -Schofseckel? bin ich :grinning_squinting_face:

  • Alternativ findet die Testfahrt halt wirklich nur in der Tiefgarage oder auf einem privaten Parkplatz (mit Zustimmung der Eigentümer) statt.

    Tiefgarage ist prädestiniert für Schäden an Eigentum von Drittpersonen.

    Der privater Parkplatz müsste vom öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt sein am besten mit Tor. So was zu finden ist eher schwierig. Oder man mietet gleich die Anlage von z.B. DriveSwiss, ASSR, oder TCS.

    Der von Langtourer aufgezeigte Weg scheint mir am besten zu sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Tiefgarage ist prädestiniert für Schäden an Eigentum von Drittpersonen.

    Für das gibt's ja ne Haftpflichtversicherung! Wenn man die schon hat, kann man sie ja auch mal nutzen =)

    Der von Langtourer aufgezeigte Weg scheint mir am besten zu sein.

    Spass beiseite, denke auch, dass dies der beste Weg ist!

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer