Einlösung 3 Jahre nach letzter MFK möglich?

  • Hallo

    Kann man ein Motorrrad mit der letzten MFK vom März 2017 (im Kanton Bern) auf einen neuen Halter einlösen und erhält danach das Aufgebot zur Prüfung?


    Danke für die Aufklärung!

    Franz

  • Antwort selbst gefunden: das Fahrzeug muss zuerst geprüft werden.


    Bitte beachten Sie: Wenn das Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren erstmals in Verkehr gesetzt und länger als zwei Jahre nicht geprüft worden ist, müssen Sie es vor der Anmeldung prüfen lassen.


    Gruss

    Franz

  • Dunkelgrau auf dunkelgrau kommt sehr gut.


    Auf dein Post hätte ich mit Ja geantwortet. Konnte ja nicht ahnen, dass du dir so eine alte Möhre reinziehst.

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