Motorrad Import

  • Hallo Motorrad Freunde

    Ich habe bereits eine Weile nach solch einem Post gesucht und nichts gefunden, deshalb starte ich einen neuen Thread.

    In DE gibt es einige Enduros (in meinem fall wäre das eine 650er husaberg), welche mit 45kw oder ähnliches im Fz-Ausweis eingetragen sind.

    Meine frage ist nun, würde solch ein Motorrad beim import in die schweiz mit reduzierter Leistung und demselben Typenschein, wie die Modelle, die hier bereits registriert sind geprüft und zugelassen? Oder ist eine Einfuhr gar nicht möglich?

    Vielleicht kennt sich jemand hier ein wenig aus und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus :top:

  • Um Korinthen zu kacken: Import/Einfuhr ist problemlos möglich.

    "Nur" die Zulassung wird das Problem sein. Wenn Du das Ding als nie auf öffentlichen Strassen bewegst kann man es ohne Probleme auch in der Schweiz brauchen.


    Wenn ein Motorrad nicht der Typengenehmigung entspricht, dann gilt was in der ASA Richtlinie 2b steht https://asa.ch/wp-content/upl…bile/index.html

    Leistungsänderungen findet sich in Kapitel 4.8

    Im allgemeinen braucht eine Leistungsänderung einen Nachweis einer Anerkannte Prüfstelle (APS), dass danach die geltenden Abgasvorschriften immer noch eingehalten werden. In Deutschland werden solche Messungen und Nachweise vielfach vom TÜV gemacht. Der TÜV gilt aber nicht als APS und somit ist dessen Meinung in der Schweiz in der Regel wertlos.

    Was machen? Zuerst rausfinden ob das Motorrad nach der Leistugssteigerung immer noch die Abgassvorschriften nach zutreffender EURO Norm gemäss Typengenehmigung einhält, bzw. rausfinden ob es in der Deutschen StVZO ein Schlupfloch gibt welches eine nationale Zulassung mit weniger strengen Abgasvorschriften erlaubt.

    Wenn auch das Leistungsgesteigertemotorrad die EURO Norm gemäss Typengenehmigung einhält dann ist es im Grund möglich das Motorrad auch in der Schweiz mit der höheren Leistung zuzulassen.

    Nächster Punkt wäre dann abzuklären ob die Vorhandenen Dokumenten und Deutsche Zulassung dazu aussreichen oder ob es einen teuren Nachweis einer APS braucht. Wenn letzteres müsste man die Kosten abklären und dann Entscheiden ob es sich lohnt oder einem doch zu teuer ist und lieber eine KTM nimmt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Als Umzugsgut kriegst es Du besser rein, wenn es in D zugelassen ist.

    D.h. das Motorrad um dem Umziehenden (aus D in die CH) vor dem Umzug schon mind. 6 Monate gehören. Er darf es nach dem Import auch 6 Monate nicht wieder verkaufen.

    Kannst ja mal Umzugshilfen D - CH suchen, da findest Du es genauer.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Normalerweise werden die Husabergs in DE mit 6 Kw (8PS) eingetragen

    https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/sear…d=MB&sfmr=false

    Meiner Meinung nach sind die höher eingetragenen Leistungen allesamt Einzel-Zulassungen (entsprechen somit nicht dem Typenschein) https://www.husaberg-club.de/thread/4735-gu…ng-fs650-bj-06/ - fraglich ob sich mit solchen Bescheinigungen bei unserer MFK was anfangen lässt.

    Und: in CH haben es auch schon paar ohne Erfolg versucht Wie kann ich meine Husky mit offener leistung eintragen?

    Ach so: https://www.bergos.de/husaberg/?p=1

    Kauf Dir doch einfach ne 701er Husqvarna - dann hast Du sozusagen das neuste Modell von HusqvaBerga und keinen Stress mit der Zulassung. Ne günstige 650er sollte man sich sehr gut überlegen, vor allem wenn die offen gefahren wurde ist da mit einer massiv verkürzten Lebenszeit des Motors zu rechnen (und: wer macht denn schon fast jeden Tag einen Ölwechsel? Geht also grad nochmal auf die Lebensdauer).

    Tönt natürlich cool gegen 70 PS bei einem Einzylinder, aber von nix kommt nix - da wird auch alles rausgequetscht was halt möglich ist (und teilweise eben noch bisschen mehr, es zählen nur Pokale und nicht was man dafür auslegen musste). Mit Abgasrückführung, Kat und elektronischen Einspritzungen ist man mittlerweile auch auf mehr als nötige Leistungen gestiegen ohne sich Sorgen um Zulassung und Haltbarkeit zu machen. Aber das nur am Rande - die Preise zwischen Occasion und neu sind natürlich ein Argument - nur vergisst man dabei öfters, dass reine Sportgeräte eben ne Zulassung nur Alibi-halber haben und man sich damit auch ganz viele Nachteile erkauft. Wer nicht um Rundenzeiten fährt tut gut daran sich gut zu informieren - da ist der administrative Kram für einen Import noch das kleinste Problem welches zu lösen ist.

  • Ach so: https://www.bergos.de/husaberg/?p=1

    Kauf Dir doch einfach ne 701er Husqvarna - dann hast Du sozusagen das neuste Modell von HusqvaBerga und keinen Stress mit der Zulassung. Ne günstige 650er sollte man sich sehr gut überlegen, vor allem wenn die offen gefahren wurde ist da mit einer massiv verkürzten Lebenszeit des Motors zu rechnen (und: wer macht denn schon fast jeden Tag einen Ölwechsel? Geht also grad nochmal auf die Lebensdauer).

    Erstmal danke für deine Antwort und Recherchen. Eine 701 o.ä. kommt ausdrücklich nicht in Frage. Ich bin mir Bewusst, was eine 650er Berg an Wartung und Pflege verlangt, dass Ersatzteile schwer zu finden und teuer sein können. Diese Motorräder faszinieren mich, deshalb würde ich auch den Aufwand betreiben, solch eine Maschine hierzulande mit erhöhter Leistung anzumelden. Genau wegen den Problemen die auftreten, wenn man mt 70ps herumfährt wenn im Ausweis etwas von 10 steht.

    Du hast ein Dekra Gutachten verlinkt, Danke dafür. Ich werde mal eine APS, KTM Schweiz etc. kontaktieren und versuchen, so an weitere Informationen zu kommen.

  • Spannender Kommentar. Da wird wohl eine APS Auskunft geben können, inwiefern eine Leistungssteigerung Möglich ist.

    Was machen? Zuerst rausfinden ob das Motorrad nach der Leistugssteigerung immer noch die Abgassvorschriften nach zutreffender EURO Norm gemäss Typengenehmigung einhält, bzw. rausfinden ob es in der Deutschen StVZO ein Schlupfloch gibt welches eine nationale Zulassung mit weniger strengen Abgasvorschriften erlaubt.

    Verstehe ich das richtig? Falls kein Schlupfloch genutzt wurde, wäre das von Vorteil für mich. Falls doch, würde dies heissen, dass die Abgasvorschriften nicht eingehalten werden und eine Zulassung beinahe unmöglich wird.

  • Würde ich auch so sehen. Wie bereits eingangs erwähnt fängt alles mit einem Original COC an - hast Du das nicht (KTM vernichtet die Dinger z.B. in der Regel nach 3 Jahren) musst Du eine Einzelabnahme machen, kann man angesichts der Kosten gleich vergessen.

    Zweiter Schritt wäre dann zu prüfen ob die Maschine dem COC entspricht (kannst Du selber gar nicht, da Dir ja die Unterlagen fehlen - mit etwas Glück kann der Mech alle Teilenummern inklusive Leistung prüfen)

    und Dritter dann mit allen Unterlagen zur MFK zu gehen um dort die CH-Zulassung zu erhalten. Wurde die Maschine in der vorliegenden Version in der Schweiz gar nie zugelassen, nützt Dir auch ein COC nichts, zudem gibt's beim CH-Fahrzeugschein dann ein X bei der Typenbescheinigung was für nette Diskussionen bei nächsten Prüfungen sorgen wird, wenn Du Dir Zusatzparts besorgst welche auf die Typenbescheinigung eingetragen sind - die gibt's nämlich nicht mit Typenschein X.

    Nebenbei: selbst wenn Du ein COC hast, kann (ich befürchte fast wird!) die MFK eine technische Prüfung anordnen wo Leistung, Abgas-Zusammensetzung und Lärm geprüft werden - zu bezahlen selbstverständlich zu Lasten desjenigen der die Maschine zulassen will. Da es in CH meines Wissens keine Pufferzone gibt und eine Gebrauchte Maschine fast mit Sicherheit die Originalwerte nicht mehr erreichen wird, kann selbst dann die Zulassung eben noch scheitern - die Kosten hast Du dann doch alle gehabt.

    Anders gesagt: such Dir doch in CH eine 650er mit CH-Zulassung - selbst wenn die einen tausender teurer ist, ist das wohl noch gut angelegtes Geld (nur so am Rande: die Verzollung eines Fahrzeuges kannst Du nicht mehr nur mit einem Papier machen wie früher da die Zollverwaltung nur noch elektronische Abfertigung zulässt - musst also auf jeden Fall einen Spediteur beauftragen der sich damit auskennt und der arbeitet auch nicht gratis).

    Machbar ist sicher vieles und wenn man sich den Spass machen will (und die Zeit bzw. das Geld dafür hat) kann man natürlich alles mal ausprobieren. Kann mal gut gehen - und ein anderes Mal sehr viel Zeit und Nerven kosten wo man am Ende ne Kiste hat welche ohne Zulassung nicht mehr verkäuflich ist und trotz Neuzustand nur noch als Ersatzteillager taugt.

    A propos: find ich bemerkenswert, dass man eine Honda Monkey fährt und sich dann eine (möglichst offene) 650er Berg zulegen will. Das ist gelinde gesagt eine ziemlich massive Leistungs-Steigerung :emojiSmiley-04:

  • Da wird wohl eine APS Auskunft geben können, inwiefern eine Leistungssteigerung Möglich ist.

    Die werde in etwa sagen: Kommen Sie mit dem Moitorrad vorbei, wir testen es ob es die Vorschriften einhält und sie dürfen dann, unabhängig vom Resultat, ~2000 Franken bezahlen.

    Verstehe ich das richtig? Falls kein Schlupfloch genutzt wurde, wäre das von Vorteil für mich. Falls doch, würde dies heissen, dass die Abgasvorschriften nicht eingehalten werden und eine Zulassung beinahe unmöglich wird.

    Du verstehst richtig. Darum würde ich als erstes rausfinden unter welchen Voraussetzungen bzw. Abgass und Geräuschvorschriften die Husaberg in Deutschland zugelassen wurde. Evtl hilft da die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges sowie Kopie der TÜV/dekra unterlagen da dort die relevanten Abgas- und Geräuschkategorien aufgeführt sein sollten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • A propos: find ich bemerkenswert, dass man eine Honda Monkey fährt und sich dann eine (möglichst offene) 650er Berg zulegen will. Das ist gelinde gesagt eine ziemlich massive Leistungs-Steigerung :emojiSmiley-04:

    Die werde in etwa sagen: Kommen Sie mit dem Moitorrad vorbei, wir testen es ob es die Vorschriften einhält und sie dürfen dann, unabhängig vom Resultat, ~2000 Franken bezahlen.

    Du verstehst richtig. Darum würde ich als erstes rausfinden unter welchen Voraussetzungen bzw. Abgass und Geräuschvorschriften die Husaberg in Deutschland zugelassen wurde. Evtl hilft da die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges sowie Kopie der TÜV/dekra unterlagen da dort die relevanten Abgas- und Geräuschkategorien aufgeführt sein sollten.

    Danke für eure ausführlichen Kommentare. Ich sehe, meine Chancen auf eine erfolgreiche Zulassung sind leider gering.

    @Yam60 Leider muss ich zugeben, dass ich gar keine Monkey habe. Wäre aber bestimmt ein tolles Gerät. Angaben sind mittlerweile korrigiert :sehrgut: