Führerschein weg bei 2x geblitzt?

  • Hallöchen,

    Ich habe gerade Post von der Stadtpolizei Zürich erhalten (1km/h zu viel, das hat sich ja gelohnt^^).

    Jetzt habe ich da Gerüchte gehört, dass beim 2.x geblitzt der Lernfahrausweis schon weg ist, stimmt das tatsächlich?

    Ich fahre grundsätzlich nie mehr als 15km/h zu viel, was ja eigentlich kein Führerscheinentzug mit sich führen würde. Muss ich jetzt trotzdem aufpassen? Die Busse kann ich schon verkraften, aber Ausweis weg wäre blöd da ich den Töff für Arbeitsweg etc. brauche...

    Liebe Grüsse und Danke im Voraus

    Pascal :smiling_face:

  • Aufpassen dass man nicht zu schnell unterwegs ist sollte man immer :emojiSmiley-12:

    Solange Du dich im Ordnungsbussenbereich (innerorts bis +15 km/h, ausserorts und Autostrasse bis +20 km/h, Autobahn bis +25 km/h) bewegst UND die Busse fristgerecht bezahlst ist weder der Löli noch sonst der Führerausweis in Gefahr. Löli und Führerausweis werden bezüglich Verwarnung und Entzug gleich behandelt. Bedeutet aber auch, dass falls es zu einem Entzug kommt, Löli und Führerausweis gemeinsam entzogen werden.

    Aber: Falls Du Neulenker bist und noch den Führerausweis auf Probe hast, dann kann es kritisch werden wenn es zu einer Administrativmassnahme (Entzug oder Verwarnung) kommt. Zu einer Administrativmassnahme kommt es, wenn ein Ordnungsbusse nicht möglich ist. Dies ist z.B. dann der Fall wenn es im der OBV für den Tatbestand keine Busse aufgelistet ist bspw. wenn die oben genannten Grenzen überschritten wurden, oder die Ordnungsbusse nicht fristgerecht bezahlt wurde, oder zusätzlich nebst der Verkehrsübertretung zusätzlich noch andere Personen konkret Gefährdet wurden. Art. 16 SVG, Art. 4 OBG.

    Kommt es zu einem Entzug innerhalb der Probezeit so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Kommt es zu einem zweiten Entzug innerhalb der Probezeit so ist der Führerausweis weg und man darf erst nach einer Sperrfrist von einem Jahr wieder von Null anfangen (Theorie, Verkehrskunde, Praktischeprüfung, Probezeit). Siehe Art. 15a SVG

    Nochmals und wichtig: Alles was im Strassenverkehr verboten ist und man nicht in der OBV findet führt zu einer Verzeigung, Schreibgebühren, gefolgt von einer Administrativmassnahme (Entzug oder Verwarnung) und weiteren Gebühren.

    SVG https://www.admin.ch/opc/de/classif…0266/index.html

    OBG https://www.admin.ch/opc/de/classif…0282/index.html

    OBV https://www.admin.ch/opc/de/classif…2527/index.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (24. März 2020 13:20)

  • Hallo Pascal,

    das Stimmt nicht. in meiner Lehrfahrzeit hats mich mindestens zweimal geblitzt, und ich durfte den Ausweis behalten. Mein Autofahrlehrer hat mir erzählt, es verhalte sich gleich, wie beim definitiven Schein, und eine Anekdote von einem seiner Schüler erzählt, welcher die Fahrlektionen wegen überhöhter Geschwindigkeit für drei Monate unterbrechen musste.

    Liebe Grüsse

    LevRider :emojiSmiley-04:

  • RebelFazer hat eine sehr ausführliche Antwort geschrieben!

    Genau, alles was im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann (Innerorts bis und mit 15 km/h, ausserorts bis und mit 20 km/h, Autobahn bis und mit 25 km/h) und Du FRISTGERECHT (=30 Tage) einbezahlst, hat abgesehen von der Busse KEINE Konsequenzen. Es wird auch nicht registriert, wie oft Du geblitzt wurdest - bezahlt ist bezahlt und somit erledigt! Gibt keine Administrativmassnahmen vom Strassenverkehrsamt. Da spielt es keine Rolle, ob Du Motorrad- oder Autofahrer bist, ob Du einen Lernfahrausweis oder den Ausweis besitzt :smiling_face:

    Von dem her musst Du Dir keine Sorgen machen :smiling_face:


    PS: Sorry, hab gerade gesehen dass sich meine Antwort ziemlich mit RebelFazers überschneidet!

    Einmal editiert, zuletzt von Andhrimnir (24. März 2020 13:42)

  • RebelFazer  LevRider  Andhrimnir

    Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten :emojiSmiley-02:

    Weiss noch jemand gerade wies mit "Fahren ohne DB-Killer" ausschaut? (Ich weiss ich weiss, Schande über mich, aber muss ich ja selber wissen ob ichs riskieren will^^)

    Ich hab da mal von 1 Monat Führerscheinentzug gelesen, ist da mit dem Löli mit anderen Konsequenzen zu rechnen oder wird das gleich gehandhabt wie beim Entzug wegen Geschwindigkeitsübertretung? (also halt 1 Monat weg und halt Probezeit +1 Jahr)

  • Vor allem musst Du damit rechnen, von anderen Motorradfahrer als Trottel angeschaut zu werden.

    Hört man bei meiner eh nicht raus, ob db-Killer drin sind oder nicht, klingt kaum lauter, nur besser:emojiSmiley-06:Aber erwischt werden kann man natürlich trotzdem....

  • Sehe ich wie Langtourer

    Löli-Entzug und eine Sperre von 2 Jahren hilft vielleicht auch, solchen Schmarn bleiben zu lassen, solltest du erwischt werden.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Sehe ich wie Langtourer

    Löli-Entzug und eine Sperre von 2 Jahren hilft vielleicht auch, solchen Schmarn bleiben zu lassen, solltest du erwischt werden.

    Hast du die Info aus erster Hand? Irgendwie liest man da in jedem Forum was anderes und selber ausprobieren möcht ich die Strafe jetzt nicht zwingend...

    Von gar keiner Strafe bis Führerschein komplett weg und neu an die Theorieprüfung hab ich schon alles gelesen...

  • Hast du die Info aus erster Hand? Irgendwie liest man da in jedem Forum was anderes und selber ausprobieren möcht ich die Strafe jetzt nicht zwingend...

    Von gar keiner Strafe bis Führerschein komplett weg und neu an die Theorieprüfung hab ich schon alles gelesen...

    Dann lass es doch bleiben und überlasse das Katz-Mausspiel der jeweiligen Tiergattung... warum nur ist es so schwierig, sich innerhalb der Norm zu bewegen?

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Eine Ausweispapiere riskierst Du nicht (ausser Du hattest früher schon eine Administrativmassnahme). Aber im dümmsten Fall Streckensperrungen auf die wir eigentlich verzichten können sowie den Ruf nach noch härteren Zulassungsvorschriften (die auch sonst schon laufend kommen). Also lass den Scheiss :tommy:

    Wie gesagt wird Löli und regulärer Ausweis bei den Administrativmassnahmen gleich behandelt.

    Ich höre mich nun an wie ein Schallplatte mit einem Sprung (das sind die grossen runden schwarzen CD. CDs sind so glänzige Scheiben die man an Bäume hängt um das Wild abzuschrecken und dort drauf ist vorgestreamte Musik). Alles was nicht in der OBV und Verboten ist führt zu einer Verzeigung, Schreibgebühren, gefolgt von einer Administrativmassnahme (Entzug oder Verwarnung) und weiteren Gebühren.

    Da weder Art. 16c noch 16b SVG auf fahren ohne DB Killer zutreffen wird es eine Administrativmassnahme nach Art. 16a SVG geben. Man lese selber nach was dies bedeutet.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Okey, danke an die, die mehr oder weniger auf meine Frage geantwortet haben, da schein ich wohl aus Versehen einen wunden Punkt getroffen zu haben (auch wenn ich ehrlichgesagt nicht wirklich verstehe wieso).

    Lg Pascal:)

  • Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

    Aus unserem Parlament in Bern:

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb…fairId=20163716

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb…fairId=20163711

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb…fairId=20104007

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb…SubjectId=27953

    Das ist nur ein Ausschnitt. Die Frage dass Motorräder zu laut sind, die Fahrer sich einen Deut um die Vorschriften kümmern und ihren Töff absichtlich lauter machen, dass man dies unterbinden muss und die Lärmgrenzwerte für Töff auch im Alleingang reduzieren muss kommt immer wieder.

    Hier aus dem grossen Kanton:

    Dort gibt es schon etliche Strecken die für Töff gesperrt sind https://www.tourenfahrer.de/reise/streckensperrungen/

    Und diese Aktion https://www.silent-rider.de/ an der sich gar Bundesländer beteiligen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Natürlich will ich nicht, dass Strecken gesperrt werden etc.. Ich verstehe nur nicht ganz, wieso man für fahren ohne db-Killer ein x-faches von einer Busse wegen Rotlicht oder Ähnlichem bezahlt und wieso man (von der Polizei oder in Foren wie diesen) wie ein Schwerverbrecher behandelt wird, wenn das Motorrad zu laut ist...

    Bei Geschwindigkeitsübertretungen oder überfahrenem Rotlicht gefärdet man u.U. die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmern, was ich als weitaus schlimmer empfinde.....

    Aber wie gesagt nur meine Meinung.

  • ... da schein ich wohl aus Versehen einen wunden Punkt getroffen zu haben (auch wenn ich ehrlichgesagt nicht wirklich verstehe wieso).

    Ich merke, dir fehlt die Erfahrung (im wahrstern Sinne des Wortes). Eines Tages wirst du unterwegs sein und an eine Stelle gelangen, wo inzwischen ein Fahrverbot für Motorräder aufgestellt wurde. Dann wirst du wissen weshalb sich einige hier drin über zu laute Tröten ärgern.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41: