Leistungsbeschränkung ältere Töff - rechtliche Situation

  • Hallo Forum

    ich möchte mir - neben meiner R1200R - eine günstige Occasion als "Reisedampfer" zulegen. Gedacht ist eine alte ST1100 Pan European.

    Diese hat leistungsbeschränkt 53 kW ( 72PS ) eingetragen - original wären es 74 kW ( 100 PS ). Lt Auskunft eines Töff-Dealers war dies um die Umwelt zu schonen. Aber die meisten seien offen, d.h. die (recht einfache) Beschränkung wurde entfernt. Das sei daran zu erkennen, dass der Motor bis zum "normalen" Drehzallimit dreht und nicht nur bis am niedrigen "Schweizer Limit".

    Wie sieht die Situation hier aus in Bezug auf

    -Versicherungsschutz

    -MFK

    -Polizeikontrolle

    Danke für eure Auskunft - ich freue mich auf eure Erfahrungen

    BMW-Sepp

    FT500 - NTV650 - R1100RT - F650GS - R1200R

  • Die Leistungsbeschränkung wurde in der Schweiz wegen derdamaligen strengeren Abgasvorschriften notwendig. Heute sind die meisten Töffs aus dieser Zeit entdrosselt und die MFK toleriert das. Streng rechtlich gesehen ist der entdrosselte Töff ein anderer Typ und würde eine andere Typengenehmigung benötigen.

    Konkret kannst Du davon ausgehen, dass der entdrosselte Töff bei der MFK durchkommt. Auch bei einer Polizeikontrolle solltest Du keine Probleme bekommen. Beim Versicherungsschutz, da sprich mit Deiner Versicherung. Versichert wird der Töff gemäss dem im FZ-Ausweis eingetragenen Typ, also die leistungsbeschränkte Version. Da der entdrosselte Töff eigentlich ein anderer Typ ist, könnte die Versicherung im Falle eines Falles Regress auf Dich nehmen, da Du mit einem anderen Typ Töff als dem versicherten Typ gefahren bist, konkret mit mehr LEistung als der versicherten Leistung.