Rennstreckenmotorrad ins Ausland mitnehmen

  • Hallo zusammen

    Bisher bin ich immer mit meinen eingelösten und versicherten Motorrädern auf die Strecke. Wie steht es eigentlich damit, wenn ich ein reines Rennstreckengerät zur Rennstrecke nach FR/CZ/DE/IT auf dem Anhänger mitnehme?

    Weiss jemand von euch welche Unterlagen zwingend vorhanden sein sollten?

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Ein nicht eingelöstes Fahrzeug wird am Zoll wie jede beliebige Ware behandelt: Zoll und Steuern sind zu entrichten, ausser du hast ein Carnet ATA dafür.

    Eine "jede beliebige Ware" gibt es beim Zoll nicht schon gar nicht wenn es um Beförderungsmittel geht. Wobei die Grundregel so ist wie Du sagst: ALLES was über die Grenze gelangt, musst verzollt und versteuert werden, ausser es gibt eine Ausnahme. Man bedenke, dass dies auch bei der Rückkehr in die Schweiz gilt.

    Wie im anderen Faden gesagt, handelt es sich um ein Sportgerät und für Sportgeräte gibt es Ausnahmen. Die vorübergehende Einfuhr durch nicht in der EU wohnhaften Personen ist in der Regel Form- und Abgabe frei. Es kann aber eine Sicherheitsleistung verlangt werden (betrifft nur Zollabgaben), falls Bedenken bestehen, dass das Sportgerät fristgerecht wieder ausgeführt wird. Ein Carnet ATA kann in der EU anstelle der Sicherheitsleistung gebraucht werden. (In Norwegen ist dies z.B. nur sehr beschränkt möglich https://www.wko.at/service/aussen…derstaaten.html ).

    Um bei der Rückkehr beim Schweizer Zoll keine Probleme zu bekommen, sollte man entweder Carnet ATA, Form. 13.20 A oder einen schweizerischen Fahrzeugausweis dabei haben.

    Ein Carnet ATA ist auf der eine Seite ein aufwändiges Prozedere (Vorbereitung nötig, nicht an allen Zollstelle möglich, Abfertigung evtl. nur zu Bürozeiten) auf der anderen Seite das Procedere wo es am wenigsten Überraschungen und Umtriebe geben sollte.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke Jungs, das reicht mir als Antwort. War ja klar, dass es dann wieder mühsam wird. :thinking_face: Der Zoll ist noch nicht im Jahr 2020 angekommen, die arbeiten also noch immer wie zur Römerzeit :emojiSmiley-01:

    Dachte das würde evtl. digital möglich sein heutzutage.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Danke Jungs, das reicht mir als Antwort. War ja klar, dass es dann wieder mühsam wird. :thinking_face: Der Zoll ist noch nicht im Jahr 2020 angekommen, die arbeiten also noch immer wie zur Römerzeit :emojiSmiley-01:

    Dachte das würde evtl. digital möglich sein heutzutage.

    Die Zollabfertigung geht nur noch voll elektronisch. Wehe du hast deine Sendung nicht schon im Voraus online angemeldet.

    Auch auf der Post geht die Verzollung nur noch via Internet. Wenn du meinst, es genügt mit dem Päckli am Schalter aufzutauchen: kostet extra.

    P.S.: das Carnet ist online auszufüllen und anzumelden. :emojiSmiley-41:

    This Space Intentionally Left Blank

  • Wenn das Fahrzeug gar keine Zulassung hat (kein Fahrzeugausweis), dann ist das korrekt mit dem Carnet. Anders lässt sich ja gar nicht beweisen, dass das Fahrzeug in der Schweiz verzollt wurde und somit auch bei der Rückkehr kein Stress entsteht.

    Hat das Fahrzeug aber einen Fahrzeugausweis (nur halt weder Nummer noch zugelassene Pneus), dann sollte es keine Rolle spielen ob das Fahrzeug aktuell "eingelöst" ist oder nicht. Hat ja die nötigen Papiere und auch einen Ausweis dazu - nur halt aktuell keine Strassenzulassung (dürfte bei fast allen der Fall sein welche ihre Möppis für die Strecke vorbereiten und auf Hänger bzw. im Bus mitschleppen).

    Wenn man es genau wissen will: Zoll anfragen - dann gibt es keine unliebsamen Überraschungen https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in…carnet-ata.html

  • Anders lässt sich ja gar nicht beweisen, dass das Fahrzeug in der Schweiz verzollt wurde und somit auch bei der Rückkehr kein Stress entsteht.

    Das Fahrzeug sollte aber, wenn es in der Schweiz verzollt wurde, ein Form 13.20 A haben, oder etwa nicht?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn man es genau wissen will: Zoll anfragen - dann gibt es keine unliebsamen Überraschungen

    Könnte man meinen. Aber wenn der Zöllner gerade einen schlechten Tag hat, kannst du noch so sagen „aber ich hab extra nachgefragt...“. Er sitzt am Längeren Hebel und du bist unter Zeitdruck

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ja, natürlich (aber: hast Du dieses einzige Original-Papier vielleicht dabei, wenn Du durch die Gegend fährst?)

    Zudem löst das natürlich nur das (potenzielle) CH-Problem, mit dem ATA kommt man dann auch über Hinterlegung von Sicherheiten im Ausland rum.

  • Ja, natürlich (aber: hast Du dieses einzige Original-Papier vielleicht dabei, wenn Du durch die Gegend fährst?)

    So schlimm wäre es, wenn man dem am Schweizer Zoll nicht dabei hat auch nicht. Im aller dümmsten Fall muss man einen Vormerkschein lösen (kostet 20 Franken) und denn unter Vorlage des 13.20A bei der nächsten besten Grenzstelle (gibt es auch im Inland) wieder schliesst.

    Die Schweizer sind in der Regel relativ entspannt und ich denke das man mit einer beglaubigten Kopie des 13.20A schon recht weit kommt.

    Hat das Fahrzeug aber einen Fahrzeugausweis (nur halt weder Nummer noch zugelassene Pneus), dann sollte es keine Rolle spielen ob das Fahrzeug aktuell "eingelöst" ist oder nicht.

    Ich nehme an, die Fahrzeugausweise (anulliert oder nicht) sind alle in deinem Namen? Auch wenn die Halterangaben keine Auskunft über die tatsächliche Eigentumsverhältnisse geben, so wird diese dennoch vielfach Vermutet. Ich kann mir vorstellen, dass es mit "fremden" Fahrzeugausweis im Ausland Probleme geben könnte. hat da wer Erfahrung?

    Zoll anfragen - dann gibt es keine unliebsamen Überraschungen

    Problem halt, dass es bei der Sache immer zwei Zollstellen und Gesetze gibt: Die der Schweiz und die des Auslands.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!