3. Lernfahrausweis verweigert.

  • Update:

    Sorry dass ich nicht geantwortet habe; war auf Geschäftsreise (jawoll trotz corona Risiko :winking_face: )

    Habe den Antrag nach euren Vorschlägen & auch nach Vorschlägen von bekannten angepasst und abgeschickt. Ist schon eine Weile her & habe bisher noch nichts erhalten. Habe bezüglich des ganzen Themas keine einzige Antwort des StVA erhalten.


    Habe auch am Montag einen eingeschriebenen Brief abgeschickt. Darin verlangte ich nach einer rechtlichen Verfügung.

    (Weil die Frist diesen Samstag abläuft wollte ich dies machen. Nicht dass ich es später bräuchte und nicht habe)

    Momentan kann ich nur auf Antwort warten und auf das Beste hoffen.


    Der momentane Plan sieht wie folgt aus:


    Abwarten bis die Verfügung kommt. Wenn sie da ist, ab in die Rechtsberatung und die Kosten & den Nutzen abwägen. Wenn ich eine Chance auf einen Rechtsspruch habe probier ich es nochmal mit dem StVA zu klären ohne dies vor Gericht zu ziehen.


    Nebenbei hoffen, dass mein Antrag angenommen wird.



    Habe in den letzten Tagen das Internet nach jeglichen Infos durchforstet. Leider ohne erfolg. Ich suchte spezifisch nach Präzedenzfällen oder Einträgen in anderen Foren. Falls jemand der das hier liest irgendwelche Infos hat, die hilfreich sein könnten: immer her damit!


    Danke für eure Vorschläge & hilfreichen Kommentare!


    Grüessli


  • Das Stimmt so nicht.


    ich weiss von einem Fall

    2 mal für A Lernfahrausweis und Prüfung nicht gemacht. Pro Jahr einer. Im Jahr darauf für ein halbes Jahr Lernfahrausweis für A 35Kw beantragt. Und nach 6 Monaten Lernfahrausweis wieder für A geholt. Und dan endlich mal die Prüfung gemacht.


    also ich glaube so wie du das jetzt so Schreibst, stimmt es nicht!

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Staedi

    Muss wohl am Kanton liegen.

    Aus welchem Kanton stammt dein bekannter Fall?


    Kann den A Lernfahrausweis garnicht beantragen da ich noch nicht 25 bin & logischerweise keine 2 Jahre gedrosselt gefahren bin.

    Laut Berner StVA zählt da jeder Lernfahrausweis der Kat. A dazu (A1, A35kW, A)

    Möglicherweise ist es in deinem Kanton anders. Genauso wie ich z.b in Zürich einfach mit einem Verkehrspsychologischem Gutschreiben an einen 3. der ‚selben‘ Kategorie gelangen könnte.


    Edit: Habe alles nachkontrolliert:

    Mein Lernfahrausweis der Kat. A1 war gültig vom 11.9.2017-12.9.2018

    Lernfahrausweis Kat A35kW war gültig vom 17.9.2019-18.1.2020.


    Der einzig andere Lernfahrausweis war der der Kat. B und spielt laut StVA keine Rolle.


    Bei beiden bin ich nie an eine Prüfung.

    A1 ist ausgelaufen, da ich mein 50ccm Motorrad als ‚Nutzfahrzeug‘ benötigte um zur Arbeit zu fahren & selbständig Arbeiten ausführen zu können.

    Wurde beim Ablaufen nicht mehr benötigt, da ich in der Zeit an der Autoprüfung dran war. Und später ein Firmenauto gekriegt habe.


    Frag mich nicht wie das Berner StVA auf die Idee kommt den A1 und A35kW Löli als die selbe Kategorie abzustempeln.


    Bitte korrigier mich wenn ich deinen Kommentar falsch interpretiert habe :smiling_face:

    4 Mal editiert, zuletzt von A.Basso ()

  • Wenn ich eine Chance auf einen Rechtsspruch habe probier ich es nochmal mit dem StVA zu klären ohne dies vor Gericht zu ziehen.


    Du wirst mit deren Antwort einfach leben müssen. Bei so simplen Fällen wie deinem machen die keine Fehler. Das Kantonale Verwaltungsgericht schaut da höchstens kurz drüber. Vermutlich wird es aber bereits im Administrativverfahren kassiert. Mein Tipp: schön mitspielen, brav wirken, du brauchst sie mehr als sie dich.


    Gruss

    Amerigo

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    Triumph Thruxton 1200R

  • Sollte dies wirklich stimmen, dan würde ich für ein paar Wochen in den Kt. Zürich ziehen. 5 wochen Reichen für die Prüfung

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Nimmt mich Wunder wie das wohl in der Corona-Kriese gehandhabt wird. Grundkurse werden ja wohl nicht mehr durchgeführt und das ganze kann sich locker noch 2 Monate oder mehr hinziehen. Wer aufgrund des milden Wetters den Löli schon im Januar gelöst hat, wird wahrscheinlich keinen Grundkurs vor Ende der 4 Monatsfrist machen können.


    PS: Seid vorsichtig auf der Strasse. Blut ist zur Zeit Mangelware.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Nimmt mich Wunder wie das wohl in der Corona-Kriese gehandhabt wird. Grundkurse werden ja wohl nicht mehr durchgeführt und das ganze kann sich locker noch 2 Monate oder mehr hinziehen. Wer aufgrund des milden Wetters den Löli schon im Januar gelöst hat, wird wahrscheinlich keinen Grundkurs vor Ende der 4 Monatsfrist machen können.


    PS: Seid vorsichtig auf der Strasse. Blut ist zur Zeit Mangelware.

    https://www.astra.admin.ch/ast…hmen-strassenverkehr.html


    Kommt auch auf den Kanton an. Habe in der Zeitung gelesen, dass der Lehrnfahrausweis in gewissen Kantonen um 6 Monate verlängert wird.
    Dies gillt auch für die befristeten Lehrnfahrausweise von Junglenkern.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer