3. Lernfahrausweis verweigert.

  • Auf dem Schreiben des STVA sollte ein Namen sein, eventuell auch ein Kürzel des Sachbearbeiters. Du solltest Dich direkt an diese Person wenden und mit der sprechen, nicht mit irgend einer anderen Person beim STVA. Grundsätzlich kannst Du geltend machen, der LFA für A beschränkt sei nicht die gleiche Kategorie wie A1, da andere Fahrzeuge damit gefahren werden können. Such noch einen Fahrlehrer der Dir bestätigt, dass Du, sobald Du den LFA erhälst, bei ihm die Grundkurse machen kannst resp. Du dafür angemeldet bist.

    Die Chance, dass im STVA Bern aber diese Argumetation anerkannt wird ist 50:50, A1 ist nun mal eine Unterkategorie von A und so kann das STVA eben auch argumentieren, dass Du schon 2 LFA in der gleichen Kategorie hattest.


    Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja, frag mal dort nach, ob sie Dir helfen können.

  • Grundsätzlich kannst Du geltend machen, der LFA für A beschränkt sei nicht die gleiche Kategorie wie A1, da andere Fahrzeuge damit gefahren werden können. [...]

    A1 ist nun mal eine Unterkategorie von A und so kann das STVA eben auch argumentieren, dass Du schon 2 LFA in der gleichen Kategorie hattest.

    Das wird garantiert so sein, dass alle "A" Kategorien zusammen zählen. Sonst würde ja niemand die Prüfung für A1 überhaupt machen. Denn mit 16 könnte man sich einen LFA für A1 bestellen, dann mit 17 nochmals einen und müsste so nie eine Prüfung machen weil man mit 18 ja dann A- bestellen könnte, mit 19 dann nochmals einen A- und erst dann erstmals eine Prüfung machen müsste nachdem man schon 4 Jahre ohne permanenten Ausweis unterwegs war. Ggf. sogar mit dem gleichen 11kW Motorrad.


    Ich würde auch den Weg des geringsten Wiederstandes gehen und den Verkehrspsychologen aufsuchen. Wenn dieser den Fall versteht dürfte dieser kein Problem haben die Tauglichkeit zu attestieren damit ein dritter LFA ausgestellt werden kann. Dann muss das mit der Prüfung aber diese Saison auch wirklich kappen.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Update:


    War Telefonisch in Kontakt mit einem Verkehrspsychologen. Er meinte ich müsste dies mit dem StVA abklären ob dies gültig wäre.

    Das StVA wies mich darauf hin, dass ich mich schriftlich bei ihnen melden kann und so einen 3. LFA beantragen. ‚Glücklicherweise‘ habe ich mich in der zeit meines ersten LFA (A1) am Knie verletzt und kann dies so als Grund für die unkomplettierte Prüfung angeben.

    Momentan setze ich den Antrag auf und erwähne dort auch, dass ich, falls es das StVA wünscht, gewillt wäre mich einem Verkehrspsychologischen Eignungstest zu fügen.


    Grüessli

  • Aber den Test wirst du wohl aus deiner Tasche zahlen müssen.


    Mal was anderes, was passiert wenn der Test nicht nach deinen Vorstellungen ausfällt und die eventuell was attestiert was sich negativ auf das fahren im Straßenverkehr auswirkt?

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Ich hoffe, du bereitest dich auch auf alles vor falls den 3.LFA dann bekommst. Also Grundkurse, Fahrstunden, Prüfung etc. ...nicht dass dann auch der 3. ungenutzt verstreicht :emojiSmiley-06:.

    Hilft evtl auch beim Antrag zu erwähnen, dass dich bereits konkret darum bemühst. Nicht dass die noch annehmen müssen, es komme noch ein Antrag für 4. und 5.LFA, natürlich jedesmal mit tausend Gründen wieso es vorher nicht ging...

    Ich Töff das.

  • siri

    Natürlich doch!

    2 Jahre ohne Motorrad will ich nicht erleben müssen..

    Antrag ist bereit zum absenden. Wurde durch mehrere Personen geprüft und scheint meine Absicht klar darzustellen.

  • Sachsi

    Jawoll. Mach ich aber viel lieber als 2 Jahre zu warten :winking_face:

    Falls ich den Test machen müsste und er negativ ausgehen würde wäre das Aussage genug, dass ich auf der Strasse nix verloren habe. Jedenfalls ist das meine Meinung.

  • Angaben zu meiner Person habe ich gemacht.

    Sehr gut.

    kann mir auch gut vorstellen, wieso die Dame es nicht auf den ersten Blick gesehen hat, dass es der 3. wäre.

    Habe nämlich den A1 beantragt, als ich noch bei den Eltern wohnte.

    Das mit der anderen Adresse sollte keinen Einfluss haben, da deine Identität nicht von dieser abhängt. Wenn doch, dann hättest Du nun gar kein Problem.


    Warum ich dich das gefragt habe? Weil unsere Verfassung einen interessanten Artikel gibt: Den Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

    Zitat

    Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

    Nicht das mit der Willkür ist entscheiden (so wie es bis jetzt scheint, ist in deinem Fall keine Willkür geben) sondern die Sache mit dem Treu und Glauben. Dies ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz und besagt, dass man als Privatbürger der Auskunft einer zuständigen Behörde, die man zu einem konkreten Fall bekommen hat, vertrauen darf (ausser sie ist offensichtlich falsch).


    In deinem Fall bedeutet das also, dass Du gemäss StVA einfach und ohne Probleme einen neuen A-Löli beantragen kannst. Wäre die Auskunft anders gewesen, dann hättest Du sicher doch noch irgendwie den Grundkurs gemacht, auch wenn das bedeutet hätte, den Kurs mit einem Mietmotorrad im Tessin zu machen.


    http://webarchiv.ethz.ch/ruch/…s/GZROVertrauenschutz.pdf


    Bedeutet für mich höchstens, dass das Schreiben offiziell garnicht gültig ist.

    Das schreiben ist insofern "gültig", dass Du keinen neuen Löli bekommen hast. Möchtest Du wirklich ein gültig, gültiges Schreiben, dann musst Du eine einsprachefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung verlangen.


    Im jetzigen Stadium macht dies aber noch keinen Sinn und wäre gar kontraproduktiv. Denn solange so eine Verfügung noch nicht erlassen ist, kann die Behörde noch aus eigenen Stücken die Meinung ändern und doch noch einen neuen Löli ausstellen. Ist aber erst mal eine negative Verfügung erlassen worden muss man unweigerlich den Rechtsweg beschreiten d.h. vor Gericht klagen und man muss Fristen und Formalitäten beachten.


    Momentan setze ich den Antrag auf und erwähne dort auch, dass ich, falls es das StVA wünscht, gewillt wäre mich einem Verkehrspsychologischen Eignungstest zu fügen.

    Mach deinen Antrag strukturiert und mehrstufig. Schau das er leserlich bleibt und verwende Absätze. Lass ihn gegenlesen und korrigieren. Vorallem von Personen die was von der Materie verstehen, einem befreundeten Anwalt z.B.


    Hilfsweise kannst Du den Brief auch hier reinstellen.


    PS: Du bist übrigens nicht der erste und wahrscheinlich auch nicht der letzte mit dem Problem. Siehe auch Verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung für 3. Lernfahrausweis

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer

    Anbei findest du meinen aufgesetzten Brief. Das genaue Format wurde ziemlich sicher ein wenig verschoben also beachte bitte nur den Text selber.

    Würde mich über deine Meinung freuen.





    Antrag um 3. Lernfahrausweis der Kategorie A 35kW



    Sehr geehrte Damen und Herren



    Am Samstag 29.2.2020 erhielt ich ein Schreiben von Ihnen, welches mich darauf hinweist, dass mein Antrag dem 3. Lernfahrausweis entspricht. Im selben Schreiben wird eine Wartezeit von 2 Jahren erwähnt. Der Grund dieser Wartezeit wurde mir bereits erklärt und ist mit klar. Mir ist ebenfalls erklärt worden, dass es durch eine legitime Begründung möglich ist einen 3. Lernfahrausweis zu erlangen ohne 2-jährige Wartezeit. Dies ist auch der Grund für dieses Schreiben.


    In der Zeit, als mein Lernfahrausweis der Kategorie A1 gültig war (2018), befand ich mich in der Rekrutenschule. Während meines Dienstes in der Armee habe ich mich am Knie verletzt, was bei mir eine gewisse Unsicherheit und Angst auslöste, da ich auch ohne Belastung immer wieder Schmerzen erlitt. Durch diese Angst und Unsicherheit verzichtete ich darauf die Praktische Prüfung der Kategorie A1 zu absolvieren. Im folgenden Jahr befand ich mich wiederholt in Behandlung, da die Beschwerden immer noch präsent waren. Momentan befinde ich mich in der Endphase meiner Physiotherapeutischen Behandlung und fühle mich fähig und sicher ein Motorrad führen zu können. Jegliche Berichte der Untersuchungen finden Sie im Anhang.


    Im September 2019, als die Beschwerden nur noch minimal waren, beschloss ich meinem Traum des Motorradfahrens nachzugehen und stellte den Antrag für einen Lernfahrausweis der Kategorie A35kW. Da das Problem der Grundkurse im Herbst/Winter bekannt ist suchte ich nach Rat und habe beim Strassenverkehrsamt angerufen. Auf meine Frage, was ich tun kann wurde mir gesagt, dass ich im Frühling wieder einen beantragen soll, damit ich die Kurse ohne Probleme durchführen kann. Leider aber hat die Dame wahrscheinlich nicht gesehen, dass ich im 2018 schon einen Lernfahrausweis besessen habe, da dieser auch auf eine alte Wohnadresse beantragt wurde.


    Da ich beabsichtige die Prüfung zur Führung eines Motorrads der Kategorie A35kW endgültig ab zu schliessen, bin ich bereit, falls Sie dies als nötig empfinden, einen Verkehrspsychologischen Eignungstest zu absolvieren. Ich bin auch bereit allfällige Forderungen von Ihrer Seite entgegen zu nehmen.


    Ich hoffe, dass Sie meine Situation verstehen können und dass Sie mir einen 3. Lernfahrausweis genehmigen. Ich bedanke mich für die Kenntnisnahme meines Anliegens. Für eine rasche Antwort bedanke ich mich ebenfalls.



    Freundliche Grüsse



    NAME


    -Kopie MRI Befundbericht


    -Kopie Untersuchungsbericht Orthopäde


    -Gesuch Lernfahrausweis A35kW

  • Nun ist die Frage ob eine Zyste im Kniegelenk als schwere Verletzung zählt🧐

    RebelFazer


    Am Telefon wurde mir erzählt, dass ich ohne Begründung praktisch keine Chance habe. Das ist der Grund wieso ich dies erwähnt habe. Hast du einen konkreten Vorschlag?

  • was bei mir eine gewisse Unsicherheit und Angst auslöste, da ich auch ohne Belastung immer wieder Schmerzen erlitt. Durch diese Angst und Unsicherheit verzichtete ich darauf die Praktische Prüfung der Kategorie A1 zu absolvieren.

    Diese Ausführung führt unweigerlich dazu, dass ein verkehrspsychologisches Gutachten verlangt wird. Schreib einfach, dass die Knieverletzung es Dir verunmöglichte, ein Motorrad zu führen und deshalb Du die praktische Prüfung nicht innert der Lauzeit des A1 absolvieren konntest.

    Im September 2019, als die Beschwerden nur noch minimal waren,

    Nicht von noch bestehenden Beschwerden sprechen, nur schreiben, dass Du im September 2019 den LFA 35kW beantragt hast.

    Da das Problem der Grundkurse im Herbst/Winter bekannt ist

    Hier würde ich schreiben, dass Du entgegen Deiner Erwartung leider keinen Platz in einem Grundkurs gefunden hast und deshalb danach beim STVA angerufen hast. Ohne die telefonische Auskunft beim STVA hättest Du Dich ansonsten in einem anderen Kanton um die Absolvierung der Grundkurse bemüht.

    Ich bin auch bereit allfällige Forderungen von Ihrer Seite entgegen zu nehmen.

    Satz ersatzlos streichen


    Im Titel den 3. LFA weglassen, also Antrag auf einen LFA der Kategorie A auf 35kW beschränkt.


    Wie bereits früher gesagt, versuch den Sachbearbeiter, der auf dem Schreiben genannt ist, vor dem Versand anzurufen, dann genau hinhören, da erfährst Du, worauf er Wert legt. Dann das Schreiben anpassen und absenden.

  • Und wie stehts, schon dazu gekommen eine neue Version zu schreiben?

    Nebst dem was lüku gesagt hat würde ich noch folgendes anpassen:


    Diesen Teil:

    Leider aber hat die Dame wahrscheinlich nicht gesehen, dass ich im 2018 schon einen Lernfahrausweis besessen habe, da dieser auch auf eine alte Wohnadresse beantragt wurde.

    Komplett weglassen.


    Un dies hier:

    Auf meine Frage, was ich tun kann wurde mir gesagt, dass ich im Frühling wieder einen beantragen soll, damit ich die Kurse ohne Probleme durchführen kann.


    Wie folgt schrieben:


    Auf meine Frage, was ich tun kann, wurde ich nach meinen Personalien gefragt welche ich angegeben habe. Die Dame hat mir darauf mitgeteilt, dass ich, in meiner Situation, im Frühling problemlos wieder einen neunen Lernfahrausweis beantragen kann und so auch die Kurse für die praktische Grundschulung absolvieren könne. Bei einer anders lautenden Auskunft, hätte ich mich ansonsten vor Ablauf des ersten Lernfahrausweis um die Absolvierung der Grundkurse in einem anderen Kanton bemüht. Da die Dame vom der zuständigen Amtsstelle mein Dossier einsehen konnte, habe ich in guten Glauben auf die Richtigkeit der Auskunft vertraut.


    -Kopie MRI Befundbericht

    -Kopie Untersuchungsbericht Orthopäde

    Weglassen und nicht mitschicken. Dafür evtl. den ablehnenden Bescheid als Kopie anfügen.


    - Ihr Schreiben vom ....

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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