Auf dem Schreiben des STVA sollte ein Namen sein, eventuell auch ein Kürzel des Sachbearbeiters. Du solltest Dich direkt an diese Person wenden und mit der sprechen, nicht mit irgend einer anderen Person beim STVA. Grundsätzlich kannst Du geltend machen, der LFA für A beschränkt sei nicht die gleiche Kategorie wie A1, da andere Fahrzeuge damit gefahren werden können. Such noch einen Fahrlehrer der Dir bestätigt, dass Du, sobald Du den LFA erhälst, bei ihm die Grundkurse machen kannst resp. Du dafür angemeldet bist.
Die Chance, dass im STVA Bern aber diese Argumetation anerkannt wird ist 50:50, A1 ist nun mal eine Unterkategorie von A und so kann das STVA eben auch argumentieren, dass Du schon 2 LFA in der gleichen Kategorie hattest.
Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja, frag mal dort nach, ob sie Dir helfen können.