Beiblatt nicht mehr vorhanden für Auspuff

  • Hallo zusammen

    Gestern hatte ich eine Kontrolle.

    Dabei wurde mein Auspuff Kontrolliert.

    Er fragte mich ob ich ein Beiblatt habe, dies hatte ich jedoch nicht dabei.

    Der Auspuff hat eine E9 (Spanien)-Nummer.

    Ich bekam eine Mahnung und muss dieses Beiblatt nun am Polizeiposten vorzeigen.

    Das Beiblatt finde ich jedoch nicht mehr...

    Was kann nun auf mich zukommen, er meinte eine Buse wegen nicht erlaubtem Auspuff, gerade so??

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Mit freundlichen Grüßen.

  • Ohne Beiblatt häter er dein Motorrad auch gleich vor Ort stillegen können...


    Wenn du dies nicht vorzeigst gibt es Garantiert eine Strafe. Evtl noch eine Verzeigung wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis...


    Und zur MFK musst du dann auch mit neuem Endtopf.

  • Mein Motorrad wurde letzten Freitag genau aus dem gleichen Grund stillgelegt.

    Ich hatte nicht einmal die Chance das Beiblatt nachzuliefern. Nun ist mein Motorrad beim STVA und wird von einem Experten überprüft. Wird wahrscheinlich eine teure Busse für mich geben.:upside_down_face:

  • Verzeigung wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis.

    So was gibt es bei uns in der Schweiz nicht. Bei uns heisst das: "Nicht betriebssicheres Fahrzeug."

    [...]

    2 Mit Busse wird bestraft, wer:

    a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht;

    Wenn der Auspuff aber für das Fahrzeug zugelassen ist, nur das nötige Beiblatt fehlt, dann sollte meine Meinung nach die Busse entfallen (kann mich aber auch irren). Denn so weit mir bekannt gibt es keine Vorschrift die besagt, dass man das Beiblatt mit führen muss.

    Lösung: Verkäufer/Importeur des Auspuff anfragen und ein neues Beiblatt bestellen. Kostet evtl. ein paar Franken.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn der Auspuff aber für das Fahrzeug zugelassen ist, nur das nötige Beiblatt fehlt, dann sollte meine Meinung nach die Busse entfallen (kann mich aber auch irren). Denn so weit mir bekannt gibt es keine Vorschrift die besagt, dass man das Beiblatt mit führen muss.

    Echt? Beiblätter müssen doch immer mitgeführt werden um auf Wunsch gezeigt werden zu können ...


    aprilia8006, berichte bitte, wie die Geschichte ausgegangen ist. Danke.

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Nanana, wir sind im Strafrecht, da hat der Staat zu beweisen ... allerdings müsste man sinnvollerweise einen genügenden Beweisantrag stellen ... sollte die Strafbehörde wieder mal vergessen, wie die Regeln sind.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Auf Art. 90 oder Art. 99 SVG könnte man wohl eine Strafe für das fehlen der Papiere abstützen. Aber ich bin ja kein Staatsanwalt. Soll der doch selber wissen, wie es richtig geht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Echt? Beiblätter müssen doch immer mitgeführt werden um auf Wunsch gezeigt werden zu können ...

    Ich glaube gar, das Beiblatt für einen EU-Typengenehmigten Auspuff muss man nicht einmal besitzen. Also genau so wie mit der ID. Aber genau wie bei der ID, kann es halt Probleme geben und die Weiterfahrt bis auf weiteres untersagt werden bis die "Identität" des Auspuffs feststeht.

    Was mich wirklich auf 150 bringt :schimpf:: Für jeden blöden Chabis gib es ein Datenbänkli oder Register:rtfm: Aber das kontrollierende Staatspersonal :police: hat keinen Zugriff auf die Typengenehmigungsdatenbank um schnell selber nachprüfen zu können ob alles stimmt und zusammen passt :brainsnake:.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Echt? Beiblätter müssen doch immer mitgeführt werden um auf Wunsch gezeigt werden zu können ...


    aprilia8006, berichte bitte, wie die Geschichte ausgegangen ist. Danke.

    Kurzes Update!

    Ich habe Gottseidank noch eine Kopie des Beiblattes gefunden. Somit ging ich schnellstmöglich auf den Posten und zeigte dies vor.

    Er meckerte mich zuerst an und fragte mich ob ich das Dokument aus dem Internet habe!?

    Ich war nicht mit dem Motorrad vor Ort wegen der Witterung, ich wurde jedoch nicht dafür aufgefordert! (Habe extra bei der Kontrolle gefragt)

    Nun möchte er lediglich die E-Nummer Prüfen die auf dem Beiblatt steht und auf meinem Auspuff ob dies übereinstimmt.

    News folgen morgen..

  • Ich glaube gar, das Beiblatt für einen EU-Typengenehmigten Auspuff muss man nicht einmal besitzen. Also genau so wie mit der ID. Aber genau wie bei der ID, kann es halt Probleme geben und die Weiterfahrt bis auf weiteres untersagt werden bis die "Identität" des Auspuffs feststeht.

    Ach so ... danke für die Antwort. Also ich und wahrscheinlich auch noch ein paar andere haben wohl keine Lust, den Töff stehenzulassen, bis die Identität des Auspuffs, der Bremshebel oder was auch immer, feststeht :arsch: Die Busse wäre mir in diesem Fall zweitrangig :ugly5: (aber trotzdem :bad:)

    Darum: freie Fahrt mit dem passenden Beiblatt :rock:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Art. 99 SVG

    Das geht aber nur in Verbindung mit was, dass vorschreibt, dass es erforderlich ist. Art. 219 VTS passt nicht, da ein EU-Typengenehmigter Auspuff kein Bewilligungspflichtiges Teil ist.

    Aber ich bin kein Staats- noch andere Anwalt und wenn man vor Bundesgericht steht, dann gelten physikalische Gesetze und Schweizer Verordnungen eh nur begrenzt. Oder wer weiss schon, dass die Autobahn schon vor dem entsprechenden Zeichen zu Ende ist? (BGE 128 II 131)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Jetzt flunkerst Du, auch wenn eigentlich streng genommen, von einer Lücke gesprochen werden müsste. Aber es gilt nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht. Und da werden Lücken anderst behandelt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Jetzt flunkerst Du, auch wenn eigentlich streng genommen, von einer Lücke gesprochen werden müsste.

    Lücke oder veraltete Weissungen? Gibt ja noch den Art. 220 VTS und die Erläuterungen und Weisungen zu VTS, VVV und VZV des ASTRA vom 29.09.1995 http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf

    Diese Weisung stammt aber noch von Zeiten wo es die TAFV 3 und damit die vollständiger Anerkennung von EU-Genehmigungen noch nicht gab.

    Hmm, irgendwie bekomme ich direkt Lust das ganze mal durch zu prozessieren. Einen Anwalt für Strassenverkehrsrecht kenne ich, einen Zubehörtopf brauche ich aber nicht. Wird doch nichts, behalte es aber als Joker im Hinterkopf, bzw. Frage allenfalls mal beim ASTRA nach.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ...hatte jemand schön Ärger beim Vorweisen von nicht originalen Papiere?

    Meine Beiblätter für Felge und Auspuff habe ich auf A5 verkleinert und gefaltet. So passen sie in die gleiche Hülle wie der Fz-Ausweis.

    Eine Kopie ist in meiner Cloud als PDF...würde das bei einer Kontrolle genügen?

    Logisch, dass bei allen Varianten alles noch gut lesbar ist :cs1:.

    Was im Fz-Ausweis eingetragen ist (Fussrasten, Lenker, etc.) braucht nicht noch mit dem Beiblatt belegt zu werden, korrekt?

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Ich glaube gar, das Beiblatt für einen EU-Typengenehmigten Auspuff muss man nicht einmal besitzen. Also genau so wie mit der ID. Aber genau wie bei der ID, kann es halt Probleme geben und die Weiterfahrt bis auf weiteres untersagt werden bis die "Identität" des Auspuffs feststeht

    EU geprüft wurde der Auspuff.

    Was sind nun meine Rechte, falls der Polizist nun das Motorrad stilllegen würde vor Ort?