Roadsitalia

  • Hallo zusammen,

    Bin auf der Suche nach einem Preiswerten Auspuff für meinen Einzylinder Yamaha MT-03. :grinning_squinting_face::grinning_squinting_face::grinning_squinting_face:
    Habe lange gesucht und bin dann im Internet auf Roadsitalia gestossen. :winking_face_with_tongue:
    Sie bieten wirklich gute Qualität an, soviel ich in einem anderen Forum aus DE erfahren habe. :smiling_face_with_halo:
    Klang sei auch wirklich gut und deshalb wollte ich mir so eine kaufen. :kissing_face:
    Jetzt ist es aber so, dass ich mir nicht sicher bin ob die Dinger auch wirklich zugelassen sind in der Schweiz. Sie besitzen ABE für DE versteht sich. :tongue:

    Habe nun die Firma direkt angefragt, die haben mir per Mail geantwortet, dass ich Ihnen ein Foto meines Fahrzeugausweises schicken sollte bei einem Kauf und dass Ihre Töpfe natürlich auch in der Schweiz zugelassen werden. Was denkt ihr kann man der Firma vertrauen oder würdet ihr mir eher davon abraten? :confused_face:

    Ich habe auch lange gesucht im Internet nach "Schweizer Erfahrungen" mit dem Auspuff jedoch erfolglos, bis auf eine Diskussion in einem Französischsprachigen Forum aus der Schweiz. :wacko:

    Wäre sehr froh um eure Hilfe.

    Anbei habt ihr noch den Link auf die Seite von Roadsitalia :

    https://www.roadsitalia.com/en/yamaha-mt-0…/2-catalyzed-no

  • Diskussion in einem Französischsprachigen Forum aus der Schweiz

    was haben die da geschrieben ?
    der auspuff ist mit schweizer zulassung ?
    hast du den link noch ?

    kann man der Firma vertrauen

    ich denke schon . sie wollen ja ihre auspuffe verkaufen .


    die original-endtöpfe meine KZ650 waren nach 70 tausend hinüber .
    dann SITO made in italy gekauft mit CH-zulassungs-zertifikat .
    kein problem auch mit veteranen-eintrag .

    Einmal editiert, zuletzt von silvio (11. Februar 2020 10:21)

  • http://www.motards.ch/node/93959 Das wäre noch der Link für das Oben genannte Forum.

    Und eben das mit dem Vertrauen ist so eine Sache, ich dachte ein Auspuff muss einen offiziellen Importeur in der CH haben damit es zugelassen hat im Widerspruch dazu habe ich auch gehört, dass die schweizer STVA's weitsichtiger geworden sind und z.T. auch Auspuffe mit EU "Zertifikat" zulassen. Allerdings ist diese Information nur vom Hörensagen.

    Vielen Dank schonmal für deine Antwort.

  • danke dir für den link

    nach dem was ich dort gelesen habe , sind die ROADSITALIA zugelassen
    wenn sie EU-zertifikat haben , wird das wohl in der CH auch gehen

    meine "SITO" wurde damals auch aus italien direkt importiert ohne offiziellen importeur


    ( dieses schreiben mit bester absicht , aber ohne garantie meinerseits )

  • mit 82 seiten .

    Relevantes zum Thema Auspuff steht ab Seite 55 bis Seite 60.

    Erklärungen was die Einzelnen Buchstaben bedeuten, findet sich jeweils im unteren Bereich der Seite ( die Sachen die mit einem * markiert sind)
    Weitere Verweise müsste man dann einfach Googlen :grinning_squinting_face:

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Weitere Verweise müsste man dann einfach Googlen :grinning_squinting_face:

    Armes Google. Dabei gäbe es noch Seite 4 und 5.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Zum Thema Auspuff gibt es auch noch das ASA Merkblatt 11. https://asa.ch/online-bibliothek/merkblaetter/
    Dort ist nochmals alles zusammengefasst was man auch im ASA 2b findet.


    z.T. auch Auspuffe mit EU "Zertifikat" zulassen.

    Damit es klappt müssen zwei Sachen erfüllt sein:
    1. Der Auspuff hat eine EG/EU-Typengenehmigung in der das betreffende Motorrad aufgeführt ist.
    2. Der Auspuff kommt mit einem Beiblatt welche alle nötigen Angaben enthält.

    Was auf dem Beiblatt alles drauf sein muss findet beispielsweise man auf der letzten Seite des Merkblatt 11. In der Regel haben Auspüffe die man im Ausland kauft ein unvollständiges Beiblatt, was dementsprechend vom StVA/MFK nicht anerkannt wird.

    Hinweis: Was auf dem Beiblatt alles drauf sein muss, ergibt sich übrigens aus den relevanten EU-Vorschriften nach denen der Zubehörauspuff die EG/EU-Typengenehmigung bekommen hat.

    Hier jemand der es erfolgreich Durchgezogen hat: Endschalldämpfer aus DE - Lieferantenbestätigung

    Nachtrag:

    Sie besitzen ABE für DE versteht sich.

    Nur der Vollständigkeit wegen, eine Deutsche ABE und eine EU/EG-Typengenehmigung sind zwei verschiedene Sachen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    4 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (11. Februar 2020 14:14)

  • Also erstmal Danke vielmal für die vielen Antworten.

    Wie kann ich nun sichergehen, dass das Beiblatt alle nötigen Angaben enthält.

    Auch habe ich dem Link vom Toeff-forum.ch entnommen, dass man eine Lieferantenbestätigung braucht?

    Auf der Website von Roadsitalia steht : "All products are HOMOLOGATED FOR ROAD USE (homologation valid throughout Europe)."

    Ich glaube ich werde mir das einfach bestellen und ausprobieren einen anderen Weg sehe ich nicht um herauszufinden. Und da mein Motorrad eher zu den Exoten gehört gibt es wirklich sehr wenige Hersteller für Zubehör-Anlagen und wenn dann gehen diese schnell in den 4-stelligen Bereich.

    Und wieso ich nicht viel mit den ASA-Unterlagen anfangen kann ist weil jedes Strassenverkehrsamt oder auch sogar jeder Prüfer eine etwas andere Einstellung haben. Ich komme aus der Automobilbranche und es ist (oft) so, dass auch nach Menschenverstand gehandelt wird. Was ich damit sagen will dass nicht immer jede Vorschrift auch 100% umgesetzt wird, auch wenn das in der bürokratischen Schweiz den Schein macht.

  • Habe nun die Firma direkt angefragt, die haben mir per Mail geantwortet, dass ich Ihnen ein Foto meines Fahrzeugausweises schicken sollte

    Wenn die eine Kopie des Fz-Ausweises wollen, dann kenne sie das Thema Lieferantenbestätigung wohl schon.

    ch glaube ich werde mir das einfach bestellen und ausprobieren

    Tu das und berichte, vergiss aber nicht die Kopie des FZ-Ausweises zu senden.

  • Was ich damit sagen will dass nicht immer jede Vorschrift auch 100% umgesetzt wird

    Die ASA Richtlinie 2b ist in etwa so was wie eine verbindliche Arbeitsanweisung und gilt für alle Strassenverkehrsämter. Wenn sich ein normaler MFK-Angestellter sich zuungunsten des Kunden nicht das umsetzen will was im ASA 2b geschrieben steht, kommt das erst Zauberwort zum Einsatz: Hallenchef.

    Der Hallenchef soll dann mal erklären warum dass was im ASA 2b steht nicht gelten soll. Hat der keine befriedigende Erklärung und widersetzt sich weiter dem ASA 2b kommt das zweite Zauberwort zum Einsatz: Einsprachefähige Verfügung.

    Das alles bedingt aber auch, dass der Kunde sich des Inhalts der entsprechenden Richtlinien, Gesetzte und Verordnung bewusst ist und der Unterschied ABE, EG/EU-Typengenehmigung, APS Prüfbericht, Eignungserklärung und TÜV-Gutachten kennt. Nichts peinlicher als wenn man den Grossklotz macht und für die nicht genehmigte Felgen nur ein TÜV-Gutachten vorweisen kann.

    Macht man alles streng so wie im ASA 2b verlangt sollte es keine Probleme geben. Wo es ein Unterschied machen kann, ist wenn man sich in einer Grauzone bewegt und es trotz ASA 2b sowie den anderen Richtlinien und Merkblätter einen gewissen Interpretationsspielraum gibt. Aber auch hier hilft es die geltende Vorschriften zu kennen, so dass man auf diese hinweisen und glaubhaft darlegen kann, dass man zumindest versucht hat diese mit besten Wissen und Gewissen einzuhalten.

    Nicht vergessen: Der Ton macht die Musik. Und wie man in den Wald ruft so schallt es auch heraus.

    Wie kann ich nun sichergehen, dass das Beiblatt alle nötigen Angaben enthält.

    Wenn alle Angaben gemäss Muster im ASA Merkblatt 11 drauf sind sollte es klappen. Wenn nicht vorhanden kann man Versuchen ,falls es sich um ein EURO 4 Modell handelt, gestützt auf Artikel 55, Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine "Übereinstimmungserklärung" bzw. Information für die Nutzer und die technische Überprüfung analog zu Anhang IX, Abschnitt 9 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 einzufordern

    Hier nun der lustige Teil. In Merkblatt 11 wird auf Verordnung (EU) Nr. 540/2014 verwiesen, diese gilt jedoch gar nicht für Motorräder. Soweit mir bekannt , beinhalten weder die EURO 4 Vorschriften für Motorräder (D.h. Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sowie delegierter Rechtsakt oder Durchführungsrechtsakte) noch das UNECE Reglement Nr. 92 eine Vorschrift, dass Austauschschalldämpferanlagen für Motorräder mit so einem detaillierten Beiblatt ausgeliefert werden müssen, noch wird in den EURO 4 Vorschriften für Motorräder auf Verordnung (EU) Nr. 540/2014 verweisen (ich habe es aber evtl. übersehen).

    Damit schliesst sich nun der Kreis und wird kommen zurück zu deinen Befürchtungen aber auch zu dem was ich oben gesagt habe. Die Vorschriften werden nicht 100% korrekt Umgesetzt und der Kunde muss selber die relevanten Vorschriften kennen. Eine weitere Möglichkeit die dir offen steht ist ein Präzedenzfall zu schaffen und den Züberhörauspuff nur mit den nach EU Vorschriften allernötigsten Unterlagen Vorzuführen und dabei auf TAFV 3 und auf die darin werwiesenen relevanten EU Verordnungen verweisen sowie das Ganze mit eine einsprachefähigen Verfügung, sowie beschreiten des Verwaltungsrechtsweg bis und mit Bundesgericht durch zu prozessieren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Achtet darauf, nur weil ein Auspuff eine Zulassung hat (EU nicht gleich CH), heisst es nicht, dass jene die dB Grenzwerte einhalten.

    Ich hatte an meiner R6 eine Topf mit Zulassung montiert. Durch gefahrenen KM wurde der Auspuff so "manipuliert" dass er den dB Wert nicht mehr eingehalten hat. Dies kostete mich nach einer Polizeikontrolle Total 1200CHF und eine Anzeige...

    Ich war auch immer sehr Fan von guten Auspuffanlagen, aber seit diesem Ereignis bleibe ich stock unterwegs...

    Die Zulassungen sind auf einen neuen Auspuff abgestimmt, bereits nach 100km kann sich die Akustik und auch Lautstärke verändern... Ob dies bei einem hochwertigen Hersteller wie Akrapovic auch passieren kann, weiss ich nicht....

    Trotzdem verstehe ich den Drang zu einer geilen Auspuffanlage... Ich hatte bis dato etliche "nicht legale" Auspuffanlagen montiert... In der Kontrolle wurde dies nie beanstandet....

    Im Endeffekt entscheidet die Sympathie in der Kontrolle, ob etwas geahndet wird oder nicht... Résumé; alles was nicht original ist, kann Probleme verursachen.

    Beste Grüsse

  • Wenn alle Angaben gemäss Muster im ASA Merkblatt 11

    Aus ASA Merkblatt 11


    6.1 Genehmigte Anlagen

    Als genehmigt und somit nicht melde- und prüfpflichtig gelten Bauteile, für die eine Lieferantenbestätigung gemäss den folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vorliegt:

    und verweisst bei Motorrädern explizit auf:

    Zitat

    UNECE-R 41-03 (Änderungsserie 04, ab Importdatum 1.1.2017)
    UNECE-R 92
    RL 78/1015/EWG Anhang II
    RL 97/24/EG Kapitel 9
    VO (EU) Nr. 168/2013 bzw. 134/2014 Anhang I

    Die aktuellste Version der UNECE-R 92 Revision 1 – Amendment 2 (Änderungsserie 01, Ergänzung 2 ) , Schreibt vor

    RL 78/1015/EWG Anhang II, RL 97/24/EG Kapitel 9, VO (EU) Nr. 168/2013 bzw. 134/2014 Anhang I haben ähnliche


    Nur so als Beispiel, wenn ich dieses Akrapovič Zertifikat anschaue https://d1sfhav1wboke3.cloudfront.net/ImageServer/Ap…6c1786dcdd3.pdf dann scheint auf diesem alle nötigen Information darauf vermerkt zu sein.

    Wenn ich hingegen diese anschaue: https://jamparts.com/media/pdf/2c/1…-08-e1-0655.pdf

    Dann fehlen auf diesem die Herstelleraddresse und das Markenlogo.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!