es geht mir darum, dass ich im Falle eines Diebstahles versichert bin..
Soweit ich weis ist Kasko/Teilkasko reines Versicherungsrecht (VVG) und hat nichts mit Zulassung und Strassenverkehrsrecht zu tun (SVG). Es ist auch durchaus üblich, dass wenn ein Fahrzeug nicht in Verkehr gesetzt und nicht mehr Haftpflichtversichert ist, die Teilkaskodeckung wieder bestehen bleiben kann. Eine durchaus übliche Variante bei den Mai bis Oktober Schönwetter-Fahrer welche das Kontrollschild im "Winter" deponieren.
Nebst der klassischen Motorfahrzeug-Kaskoversicherung haben die Versicherungen auch sonstige Diebstahlversicherungen im Program welche speziell für Sportgeräte sind. Dies kann gar günstiger sein, da Kollision mit Tieren z.B. oder andere für den Sport nicht unbedingt sinnvolle Deckungen ausgeschlossen werden kann. Nicht alles was an Versicherungen möglich ist findet man auch Online.
Ein Vertreter von einer Generalagentur kann da sicher weiterhelfen und aufzeigen was es alles für Optionen gibt.