Töff wechseln, Nummer behalten

  • Huhu, ich habe eine Frage.


    Momemtan habe ich Motorrad A eingelöst bei Versicherung A.
    Ich habe soeben Motorrad B beim Händler gekauft, und will es bei Versicherung B mit dem Nummernschild einlösen dass ich schon habe.
    Gleichzeitig Motorrad A auslösen (wird verkauft).
    Der Ausweis ist momentan noch beim Händler von Motorrad B.


    Wie gehe ich nun genau vor dass ich mein Nummernschild an Motorrad B bei Versicherung B habe?


    Gruss Sam

  • Wenn man keine Wechselnummer will ist es ganz einfach und ohne Probleme möglich
    https://www.beobachter.ch/geld…te-versicherung-loswerden


    Aufs Strassenverkehrsamt gehen.
    Wenn noch nicht gemacht der Versicherung B anrufen und ein Versicherungsnachweis für Motorrad B anfordern (eine Sache von max. 5 Minuten).
    Ausweis für Motorrad A vorzeigen und anullieren lassen.
    Ausweis für Motorrad B vorzeigen, auf sich umschreiben lassen und sagen, dass man das Kontrollschild von Motorrad A dafür nimmt.


    oder


    Aufs Strassenverkehrsamt gehen.
    Wenn noch nicht gemacht der Versicherung B anrufen und ein Versicherungsnachweis für Motorrad B anfordern (eine Sache von max. 5 Minuten).
    Wenn noch nicht gemacht der Versicherung A anrufen und ein Versicherungsnachweis für Motorrad A anfordern. Grund: Neues Kontrollschild (eine Sache von max. 5 Minuten).
    Ausweis für Motorrad A vorzeigen und auf ein neues Kontrollschild einlösen.
    Ausweis für Motorrad B vorzeigen, auf sich umschreiben lassen und sagen, dass man das Kontrollschild von Motorrad A dafür nimmt.


    oder (ohne Gewähr das dies Problemlos geht. Frag vorher den Versicherungsvertreter der Versicherung B. Vorallem wie lange "ein paar Tage warten" sein soll.)


    Aufs Strassenverkehrsamt gehen.
    Wenn noch nicht gemacht der Versicherung B anrufen und ein Versicherungsnachweis für Motorrad B anfordern (eine Sache von max. 5 Minuten).
    Ausweis für Motorrad A vorzeigen und anullieren lassen.
    Ausweis für Motorrad B vorzeigen, auf sich umschreiben lassen und sagen, dass man das Kontrollschild von Motorrad A dafür nimmt.
    Ein paar Tage warten.
    Aufs Strassenverkehrsamt gehen.
    Wenn noch nicht gemacht der Versicherung B anrufen und ein Versicherungsnachweis für Motorrad A als Wecshelschild mit Motorrad B anfordern (eine Sache von max. 5 Minuten).
    Ausweis für Motorrad A vorzeigen und als Wechselschild mit Motorrad B einlösen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also ich habs dazumal so gemacht:


    Bin aufs STVA mit dem alten Fahrzeugausweis und hab diesen entwerten lassen. Das erfährt auch die Versicherung sehr schnell. Ich wurde bereits am Folgetag gefragt, ob ich wieder ein ein Moped einlöse oder ob sie die Police schliessen sollen.
    Wenn du das neue Moped innert 7 Tagen einlöst, musst du das Kennzeichen nicht hinterlegen und kannst es behalten.
    Dann habe ich kurz dem Händler vom neuen Moped bescheid gegeben. Dieser hat dann den Versicherungsnachweis bestellt und das Moped auf das alte Kennzeichen eingelöst.
    Für den Händler ist es Egal, ob du bei der gleichen Versicherung bleibst oder eine andere nimmst. (Das einlösen durch den Händler ist meist in der Ablieferungspauschale inkludiert, ich würde es also dem Händler überlassen :winking_face: )

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Wenn man es über den Händler macht, dann würde ich dem auch gleich den Ausweis für das andere Fahrzeug in die Hand drücken. Eine Wartefrist zwischen Ausserverkehrssetzung des alten und Inverkehrssetzung des neuen Fahrzeug ist soweit ich weiss nicht notwendig.


    Das ganze kann man übrigens auch per Post machen. In manchen Kantonen (bsp. ZH) gibt es dafür einen kleinen Rabatt. Ich nehme an der Händler wird es selber auch per Post machen.


    Die Nummer darf man gar 14 Tage behalten. Art. 74 Abs. 4 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a74)


    Interessant wird unter anderem beim Zulassen mittels vorläufiger Verkehrsberechtigung:
    Damit kann man auch spät Abends, Samstag oder Sonntags wenn das Strassenverkehrsamt geschlossen hat ein neues Fahrzeug in Empfang nehmen und sogleich losfahren.


    Ablauf:
    Man fordert von Versicherung B ein Versicherungsnachweis für Motorrad B an. Man braucht dazu die Stammnummer des neuen Motorrads. (Bürozeiten der Versicherung beachten, evtl. schon am Freitag erledigen wenn man das neue Motorrad am Samstag oder Sonntag in Empfang nimmt!)
    Man sucht auf der Webseite des eigenen kantonalen Strassenverkehrsamt nach dem Formular "Vorläufiger Verkehrsberechtigung" und druckt zwei Exemplare davon aus.
    Man füllt beide Exemplare des Formulars aus und macht Fotokopien von beiden Fahrzeugausweisen.
    Das eine Exemplar sowie die beiden Originalausweise steckt man in ein A-Post Couvert (falls Ausweis von Motorrad A schon anuliert ist, muss dieser in der Regel nicht mitgeschickt werden).
    Man verschliesst das Couvert, adressiert es korrekt und wirft es in den nächsten Post-Briefkasten.
    Das andere Exemplar des Formulars, sowie die Kopien der Ausweise behält man bei sich.
    Man montiert das Kontrollschild von Motorrad A an Motorrad B und braust davon.


    Vorteil: Man kann sofort los fahren und Spass haben auch wenn das Strassenverkehrsamt geschlossen hat.
    Nachteile: Ins Ausland kann man erst wenn der neue Fahrzeugausweis per Post kommt. Falls neu eine Wechselnummer gewünscht ist, ist dies in manchen Kanton auf diese Art nicht möglich.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kleiner Typ am Rande, wenn Du ein Fahrzeug auslöst, kannst Du damit noch bis Mitternacht des Tages der Auslösung mit den Nummerschildern fahren.

    Das höre ich immer wieder. Aber hast Du für das auch eine verlässliche Quelle?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das wurde mir auf dem STVA beim Auslösen von Fahrzeugen bestätigt. War für mich wichtig, als ich einmal ein Auto und ein anderes Mal einen Töff eintauschte. Also hin zum STVA, altes Fahrzeug auslösen, neues Fahrzeug einlösen und bestätigt erhalten, dass ich mit dem alten Fahrzeug noch bis Mitternacht fahren durfte und nach Schilder wechsel am gleichen Tag auch das neue Fahrzeug legal fahren konnte.


    Grundsätzlich ergibt sich dies aber aus der Tatsache, dass beim Auslösen das Datum der Auslösung gestempelt wird. Formal heisst das, dass das Fahrzeug bis und mit diesem Datum gefahren werden darf. Mit dem Einlösen eines Fahrzeuges darf das Fahrzeug ab dem Tag der Einlösung gefahren werden. Daraus ergibt sich, dass bei Auslösung und Einlösung am gleichen Tag, für diesen einen Tag eigentlich eine Wechselnummer besteht.


    Schriftlich werde ich das noch suchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lüku ()

  • Das höre ich immer wieder. Aber hast Du für das auch eine verlässliche Quelle?

    Nicht gerade eine Gesetzesstelle oder etwas in der Richtung aber immerhin: http://ralf-steiner.ch/wordpre…usweis_annullieren_sg.pdf

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Nicht gerade eine Gesetzesstelle oder etwas in der Richtung aber immerhin: ralf-steiner.ch

    Hier noch die Ur-Quelle https://www.sg.ch/content/dam/…ausweis%20annullieren.pdf bzw. https://www.sg.ch/verkehr/stra…rmulare_merkblaetter.html


    Das betrifft jetzt aber im Grunde nur die Annullation per Post.


    Auch keine wirkliche Quelle aber ein weiteres Indiz ist, dass die LSVA bis um Mitternacht des Annullationstages gilt. Siehe 8.1.3 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe(LSVA) WEGLEITUNG FAHRZEUGHALTERhttps://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dokumente/archiv/2015/06/wegleitung_fuer_fahrzeughalterinland.pdf.download.pdf/wegleitung_fuer_fahrzeughalterinland.pdf


    Edit: In Art. 81 VZV findet sich nichts, aber Art. 8 Abs. 2 VVV https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19590239/index.html#a8 ist wohl die Rechtsgrundlage, wobei sich das auf "hinterlegte" und nicht "annullierte" Ausweise bezieht.

    Zitat

    Ausweis und Kontrollschilder können jederzeit der Behörde abgegeben oder ihr durch die Post zugestellt werden. Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe oder Versendung folgenden Tag an. Die für die Entgegennahme zuständigen Stellen führen ein Verzeichnis der hinterlegten Ausweise und Kontrollschilder, aus dem hervorgeht, von welchem Tage an die Versicherung ruht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Und hier noch ein weiterer Hinweis zufinden unter "Übergabe" http://www.autoscout24.ch

    Ich kenne den Othmar Bamert und seine Position nicht, aber ich kann mich wohl kaum auf Treu und Glauben mit Verweis auf autoscout24.ch berufen. Das ist wohl nur minimalst besser als "der lüku vom Töff-Forum" :winking_face: .


    Wenn ich es richtig verstehe, dann muss ich solange es nicht konkretes gibt und wenn ich Treu und Glauben geltend machen will, selber und spezifisch für meinen Fall beim Strassenverkehrsamt/MFK oder beim ASTRA fragen ob ich mit dem annullierten Ausweis bis Mitternacht fahren darf (am besten schriftlich).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich würde mich auch bei der Versicherung absichern.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Habs folgendermassen gelöst:
    Motorrad A auf STVA Solothurn auslösen, Nummer dort abgeben. Neues Möpp werde ich dann eh erst im März einlösen. Frage noch, muss ich die Versicherung künden oder passiert das von alleine?