In 50er Zone geblitzt

  • Wie nennt man dann den Zeitraum, für den die Verwarnung gilt?

    Keine Ahnung. Wie nennst Du den Zeitraum nach einem Entzug in dem er noch relevant für spätere Massnahmen ist? Dieser ist je nach schwere der zukünftigen Administrativmassnahme 2 bis 10 Jahre ! Was wenn ich dir sage, dass die Zeit in der eine Verwarnung relevant ist, gar nicht zwei sondern mindestens fünf Jahre bis Lebenslänglich ist? Und ist dir bewusst, dass die zwei Jahre ohne jeglichen Anspruch auf "Bestandesschutz" verlängert werden kann, was bei einer echten Bewährung nicht möglich ist?


    Verwarnungen und Entzüge werden im IVZ-Massnahmen (früher ADMAS) gespeichert. Verwarnung werden in der Regel nach 5, Entzüge nach 10 Jahre gelöscht. Aber nur dann wenn in dieser Zeit keine neue Administrativmassnahmen dazu kommen bzw. es keine älteren Einträge mit längere Löschfristen gibt. Oder wie es in er zuständigen Verordnung IVZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/20180950/index.html#a22 heisst: "Wird zu einer Person eine neue Massnahme eingetragen, so werden die Daten zu allen gegen diese Person angeordneten Massnahmen erst nach Ablauf der letzten Aufbewahrungsfristen vernichtet." Bedeute also, dass wenn man fleissig Verwarnungen und Entzüge ansammelt dies ein Lebenslang sichtbar sind.Im SVG nennt sich das Leumund und hat einen Einfluss auf die Entzugsdauer. Einerseits auf die gesetzliche vorgeschriebene mindest Entzugsdauer und anderseits die Leumund abhängige Dauer. Wie man in Art. 16a bis 16c SVG https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19580266/index.html#a16a sieht, steht dort nämlich stets "mindestens X Monate/Jahre" und nicht etwa eine fixe Dauer.


    Die ominösen zwei Jahre kommen nur in einem einzigen Speziallfall zu tragen: Art. 16a Abs. 3 SVG: "Die fehlbare Person wird verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde." Dies ist eine rückblickende Betrachtungsweise. D.h. eine Verwarnung wird eben nicht mit zwei Jahre Bewährung ausgesprochen, sondern es wird, falls eine neue Verwarnung ausgesprochen wird, in die Vergangenheit geschaut. Dieser Blick in die Vergangenheit kann der Gesetzgeber jederzeit abändern, so dass nun die letzten drei Jahre relevant sind oder in den letzten fünf Jahren nicht mehr als eine Administrativmassnahme im IVZ-Massnahmen verzeichnet sind.


    Kommt es zu einem Entzug so können die Administrativbehörden alle Einträge IVZ-Massnahmen berücksichtigen.
    Beispiele:
    Jahr 0 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 3 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 4 - leichte Widerhandlung - mindesten 1 Monat Entzug, möglicherweise auch zwei da im IVZ-Massnahmen schon zwei Verwarnungen verzeichnet sind
    nach Jahr 14 - IVZ-Massnahmen ist wieder sauber.


    Jahr 0 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 3 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 6 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 9 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 12 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 15 - leichte Widerhandlung - Verwarnung
    Jahr 19 - mittelschwer Widerhandlung - mindestens einen Monat, da aber im IVZ-Massnahmen schon 6 Verwarnung möglicher weise auch länger, speziell dann wenn es sich in allen Fällen um Geschwindigkeitsdelikte handelt.
    nach Jahr 29 - IVZ-Massnahmen ist wieder sauber.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die Zeitdauer der Verwarnung ist deswegen keine Bewährung, weil gar keine Strafe/Massnahme ausgesprochen wurde, die nur Vollzogen wird, wenn man sich nicht bewährt.


    Oder kurz:
    Bewährungszeit mit neuer Straftat versaut: Alte Strafe plus neue Strafe.
    Verwarnung versaut: keine alte Massnahme, aber neu eine Massnahme.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Die Verwarnung ist wie die gelbe KArte im Fussball. Wenn zu kurz hintereinander wieder eine gelbe KArte fällig wäre, gibt es eben die rote Karte, sprich Entzug des Fahrausweises.

  • Hab mein Fahrlehrer angerufen und der hat gesagt, dass ich bei Führerscheinentzug ein Telefon innerhalb 24h bekommen werde. Bis jetzt habe ich noch nichts erhalten.


    Ich habe die Prüfung bereits absolviert. Wie kommt ihr auf die Idee, dass ich meine Fahrprüfung noch nicht absolviert habe?


    Die Interpretation kommt aus einem früheren Post.
    Ich gehe stark davon aus, dass Du mit Sicherheit weisst, dass weder ein Fahrlehrer noch ein Forum an der Situation was ändern kann.
    Die Annahme, dass jemand noch am Lernen ist, wenn er seinen Fahrlehrer anruft ist naheliegend.
    Ich hätte Dir keinen derartigen Panik Ausbruch zugemutet, dass Du Deinem EX Fahrlehrer anrufst. Sorry, dass ich beim Tippen dieses Satzes gelacht habe.


    Grundsätzlich kann ich verstehen, dass man z.B. sich an Vertraute wendet und die Sache thematisiert. Das könnte ja beruhigend wirken.
    Nur... in einem Forum sind vielleicht nicht nur vertraute. Anstelle von "ahhhh du arme Siech..." bombt man Dich mit Paragraphen zu
    oder macht Vorwürfe.


    An die Blitzerei gewöhnt man sich.
    Sowas nervt ungemein und erzeugt schlechte Laune. Einerseits hat man selber Schuld, andererseits wird es vielmals übertrieben.
    Ich spreche von normalen bis grenzwertigen Vergehen für welche Du nun andere bereichern darfst. Nicht von Mach 2 durchs Kaff.


    Verallgemeinernd sieht man auch an den Beiträgen, wie sehr Ernst auf Dein böses Vergehen hingewiesen wird.
    Erstaunlicherweise eher von Leuten, welche es vielleicht nicht betrifft und es vielleicht auch nie betroffen hat.
    Du hast niemandem geschadet.
    Könnte ja sein, dass wenn Du dem Traktor weiter nachgefahren wärst, dieser etwas verloren und Dich zum Sturz gebracht hätte.
    Reinste Hypothese, aber in dem Bezug ist die Busse wegen der Überholgeschwindigkeit aber richtig egal.


    Natürlich müssen wir uns an den uns selbst gegebenen Mist halten.
    Es braucht Vernunft und Selbstverantwortung, keine Ideologisierung.

    Habe meine Krankheit gegoogelt. Es gibt 3 Möglichkeiten: Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung. :pupillen: