Mach ihm nicht unnötig Angst: https://stva.zh.ch/internet/si…a/AMApraxis/AMAspeed.html
In 50er Zone geblitzt
- MotoNation
- Erledigt
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400 Fr und verwarnung
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@RebelFazer
Ich möchte jetzt den Puls des Betroffenen nicht unnötig hochtreiben.
Wie ich interpretiere, fährt der Erwischte mit einem L rum.Kann man eine Fahrprüfung in der Bewährungszeit machen?
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dachte mit l, darfst nur ortnungsbuss ;( en haben
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Bewährungszeit 8| Das wäre Strafrecht und hat mit dem Führerauswies wenig zu tun.
Du meinst wohl die Verwarnung gemäss Art. 16a SVG.Soweit mir bekannt und aus dem Gesetz ersichtlich, hat eine Verwarnung keinen Einfluss auf die Zulassung zur der praktischen Führerprüfung.
Das einzige was mir bekannt ist, ist dass falls eine Entzug droht, man bis zum Ende des Entzugs nicht zur praktischen Führerprüfung zugelassen wird. Wenn es unklar ist ob es einen Entzug oder nur eine Verwarnung gibt, dann könnte es eine ähnlich Sperre geben bis die Verwarnung ausgesprochen wurde.
Streng nach Schema-F und wenn keine andere Umstände dagegensprechen müsste es hier eine Verwarnung geben. Und somit der Fall klar. Eine Zulassungssperre sollte und dürfte es somit nicht geben.
Keine Ahnung ob dies überhaupt rechtlich haltbar ist und wäre (auch bei drohendem Entzug). Mir ist jedenfalls keine konkrete rechtliche Grundlage für die Zulassungssperre für die Zeit zwischen Tat und Erlass der Administrativmassnhame bekannt (möglich dass ich was übersehe).
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Ugs wäre dies eine Bewährung. Dies kann man im Kontext dieser Diskussion so lassen, obwohl dies im Strafrecht wohl was anderes ist.
Im SVG finde ich neugierigkeitshalber auch keinen entsprechenden Vorbehalt zur Führerprüfungszulassung.
Im Sinne von @MotoNation hoffen wir, dass da entweder keiner guckt oder wirklich nichts darüber steht.
Grundsätzlich darf er ja fahren. Warum soll er dann die Prüfung nicht machen dürfen. -
Relevant für die Zulassung zur Führerprüfung ist die Verkehrszulassungsverordnung https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html
Ugs wäre dies eine Bewährung.
Sehe ich nicht so und finde ich recht verwirrend. Wenn mir jemand sagt, das er zu schnell Unterwegs war und deswegen Bewährung bekommen habe, dann denke ich an eine eine bedingte Geldstrafe oder gar an eine bedingte Freiheitsstrafe. In letzteren Fall handelte es sich sehr wahrscheinlich um einen sogenannten Raser. Wer wegen zu schnellem Fahren eine (strafrechtliche) Bewährung bekommt muss mit mindestens 3 Monate Ausweisentzug rechnen, als Raser gar mit mindestens zwei Jahren.
Der Unterschied zwischen administrativer Verwarnung und strafrechtlicher Bewährung hat also auch im Kontext dieser Diskussion durchaus seine Relevanz.
Siehe auch: https://www.20min.ch/motor/mei…auf-Bewaehrung---31817335
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Ich habe die Prüfung bereits absolviert. Wie kommt ihr auf die Idee, dass ich meine Fahrprüfung noch nicht absolviert habe?
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Wie nennt man dann den Zeitraum, für den die Verwarnung gilt?
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Ich habe die Prüfung bereits absolviert. Wie kommt ihr auf die Idee, dass ich meine Fahrprüfung noch nicht absolviert habe?
Es ist hier üblich, nicht zu lesen, was der Threaderöffner gefragt hat und Antworten auf Fragen zu geben die nie gestellt wurden - gestützt auf Annahmen, die jeder Grundlage entbehren. In der Meinung, dass sei die Essenz eines Forums. Wer anderer Meinung ist, ist von Vorgestern, hat die Welt nicht begriffen und überhaupt - eine Frechheit, anderer Meinung zu sein.
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Hast ja Recht LT, aber sei nicht so streng. Bitte bedenke, dass ein Forum dem Austausch von Gleichgesinnten dient.
Die Beiträge entstehen in Freizeit und unentgeldlich aus freien Stücken.
Man muss selber herausfinden, was man für sich selbst hier herausnimmt und wie man sich partizipiert.
Es ist leben und leben lassen -> Toleranz
Ich schätze hier in diesem Forum im speziellen den gegenseitigen Respekt, bzw. den Umgang miteinander und dies ist für das Forumsleben alles andere als selbstverständlich -
Austausch? Geh mal davon aus - ah, wieder so ne Annahme, aber wenigstens lege ich sie offen -, dass Du den Austausch von Meinungen, Wissen oder was auch immer meinst. Denke, insofern trennen uns keine Welten. Aber möchte doch festhalten, dass Austausch nur funktioniert, wenn man auf die vorhergehende Meinung (etc.) eingeht und mit seiner eigenen Meinung (etc.) dazu Stellung nimmt. Ansonsten sind es im besten Fall am Thema vorbeischiessende Ansichten (kann jedem mal passieren), im schlimmsten Fall Selbstbefriedigungsmonologe.
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Aber möchte doch festhalten, dass Austausch nur funktioniert, wenn man auf die vorhergehende Meinung (etc.) eingeht
Sehe ich zu 101.5 von 100% auch so
Aber das Lösen nicht existenter Probleme muss uns irgendwie angeboren sein, genau so Selbstbefriedigungsmonologe -> HomosapiensAber zurück zum Thema:
MotoNation lass uns wissen wie die Geschichte für Dich ausgegangen ist
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meine güte . seid ihr wieder mal kompliziert . es wär doch einfach so einfach .
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zurück im thema . zu schnell unterwegs in der 50-er zone
in der 50-iger zone machen wir einfach nicht schneller
ist das so schwer zu kapiereren ?in der 50-er zone geblitzt ist selber schuld
kann aus versehen geschen . kein jammern bittehure siech , fahrt einfach vernünftigt
schnell geht es im jura