In 50er Zone geblitzt

  • Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • @RebelFazer
    Ich möchte jetzt den Puls des Betroffenen nicht unnötig hochtreiben.
    Wie ich interpretiere, fährt der Erwischte mit einem L rum.


    Kann man eine Fahrprüfung in der Bewährungszeit machen?

    Habe meine Krankheit gegoogelt. Es gibt 3 Möglichkeiten: Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung. :pupillen:

  • Bewährungszeit 8| Das wäre Strafrecht und hat mit dem Führerauswies wenig zu tun.
    Du meinst wohl die Verwarnung gemäss Art. 16a SVG.


    Soweit mir bekannt und aus dem Gesetz ersichtlich, hat eine Verwarnung keinen Einfluss auf die Zulassung zur der praktischen Führerprüfung.


    Das einzige was mir bekannt ist, ist dass falls eine Entzug droht, man bis zum Ende des Entzugs nicht zur praktischen Führerprüfung zugelassen wird. Wenn es unklar ist ob es einen Entzug oder nur eine Verwarnung gibt, dann könnte es eine ähnlich Sperre geben bis die Verwarnung ausgesprochen wurde.


    Streng nach Schema-F und wenn keine andere Umstände dagegensprechen müsste es hier eine Verwarnung geben. Und somit der Fall klar. Eine Zulassungssperre sollte und dürfte es somit nicht geben.


    Keine Ahnung ob dies überhaupt rechtlich haltbar ist und wäre (auch bei drohendem Entzug). Mir ist jedenfalls keine konkrete rechtliche Grundlage für die Zulassungssperre für die Zeit zwischen Tat und Erlass der Administrativmassnhame bekannt (möglich dass ich was übersehe).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ugs wäre dies eine Bewährung. Dies kann man im Kontext dieser Diskussion so lassen, obwohl dies im Strafrecht wohl was anderes ist.


    Im SVG finde ich neugierigkeitshalber auch keinen entsprechenden Vorbehalt zur Führerprüfungszulassung.
    Im Sinne von @MotoNation hoffen wir, dass da entweder keiner guckt oder wirklich nichts darüber steht.
    Grundsätzlich darf er ja fahren. Warum soll er dann die Prüfung nicht machen dürfen.

    Habe meine Krankheit gegoogelt. Es gibt 3 Möglichkeiten: Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung. :pupillen:

  • Relevant für die Zulassung zur Führerprüfung ist die Verkehrszulassungsverordnung https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html


    Ugs wäre dies eine Bewährung.

    Sehe ich nicht so und finde ich recht verwirrend. Wenn mir jemand sagt, das er zu schnell Unterwegs war und deswegen Bewährung bekommen habe, dann denke ich an eine eine bedingte Geldstrafe oder gar an eine bedingte Freiheitsstrafe. In letzteren Fall handelte es sich sehr wahrscheinlich um einen sogenannten Raser. Wer wegen zu schnellem Fahren eine (strafrechtliche) Bewährung bekommt muss mit mindestens 3 Monate Ausweisentzug rechnen, als Raser gar mit mindestens zwei Jahren.


    Der Unterschied zwischen administrativer Verwarnung und strafrechtlicher Bewährung hat also auch im Kontext dieser Diskussion durchaus seine Relevanz.


    Siehe auch: https://www.20min.ch/motor/mei…auf-Bewaehrung---31817335

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich habe die Prüfung bereits absolviert. Wie kommt ihr auf die Idee, dass ich meine Fahrprüfung noch nicht absolviert habe?

    Es ist hier üblich, nicht zu lesen, was der Threaderöffner gefragt hat und Antworten auf Fragen zu geben die nie gestellt wurden - gestützt auf Annahmen, die jeder Grundlage entbehren. In der Meinung, dass sei die Essenz eines Forums. Wer anderer Meinung ist, ist von Vorgestern, hat die Welt nicht begriffen und überhaupt - eine Frechheit, anderer Meinung zu sein.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    3 Mal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Hast ja Recht LT, aber sei nicht so streng. Bitte bedenke, dass ein Forum dem Austausch von Gleichgesinnten dient.
    Die Beiträge entstehen in Freizeit und unentgeldlich aus freien Stücken.
    Man muss selber herausfinden, was man für sich selbst hier herausnimmt und wie man sich partizipiert.
    Es ist leben und leben lassen -> Toleranz :winking_face:
    Ich schätze hier in diesem Forum im speziellen den gegenseitigen Respekt, bzw. den Umgang miteinander und dies ist für das Forumsleben alles andere als selbstverständlich :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Austausch? Geh mal davon aus - ah, wieder so ne Annahme, aber wenigstens lege ich sie offen -, dass Du den Austausch von Meinungen, Wissen oder was auch immer meinst. Denke, insofern trennen uns keine Welten. Aber möchte doch festhalten, dass Austausch nur funktioniert, wenn man auf die vorhergehende Meinung (etc.) eingeht und mit seiner eigenen Meinung (etc.) dazu Stellung nimmt. Ansonsten sind es im besten Fall am Thema vorbeischiessende Ansichten (kann jedem mal passieren), im schlimmsten Fall Selbstbefriedigungsmonologe.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Aber möchte doch festhalten, dass Austausch nur funktioniert, wenn man auf die vorhergehende Meinung (etc.) eingeht

    Sehe ich zu 101.5 von 100% auch so :winking_face:
    Aber das Lösen nicht existenter Probleme muss uns irgendwie angeboren sein, genau so Selbstbefriedigungsmonologe -> Homosapiens


    Aber zurück zum Thema:


    MotoNation lass uns wissen wie die Geschichte für Dich ausgegangen ist :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • zurück im thema . zu schnell unterwegs in der 50-er zone


    in der 50-iger zone machen wir einfach nicht schneller
    ist das so schwer zu kapiereren ?


    in der 50-er zone geblitzt ist selber schuld
    kann aus versehen geschen . kein jammern bitte


    hure siech , fahrt einfach vernünftigt


    schnell geht es im jura