Was ist die Busse für zu kleine Lenkerendenspiegel in der Schweiz?
Busse Lenkerendenspiegel Schweiz
-
-
Es gibt eine Busse. Wie hoch die sein wird bestimmt der Richter (bzw. Staatsanwalt), denn es gibt in so einem Fall, bei einem Töff keine Ordnungsbusse (Siehe bzw. man siehe eben nicht in der OBV https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html#app1 ) und somit eine Verzeigung gestützt auf Art. 29 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19580266/index.html#a29 und Art. 93 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19580266/index.html#a93. Da keine Ordnungsbusse möglich ist, kommt es damit auch zwingend zu einer Administrativmassnahme Art. 16 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a16
Geschätz: Busse ca. 100 - 200 Franken plus sonstige Gebühren von etwa 300 - 400 Franken. Adminstrativmassnahme kann Verwanung oder Entzug sein.