Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

  • Ergänzung, Frag bei Suzuki konkret nach der Typengenehmigung 6SA225, ob die Deinem Töff entspricht.

    Auf dem TARGA-Tyre Auszug ist der massgebliche Fahrgstellnummernbereich aufgeführt für den die Typengenehmigung gilt. Nebst 6SA225 gibt es für die SV 650 wie gesagt auch noch 6SA234.

    Einen TARGA-Tyre Auszug gibt es beim Reifenhändler deines Vertrauens oder auch beim StVA (in Bern auch als SVSA bekannt). Ich glaube zwar nicht daran, dass die Deutsche SV die importiert werden soll in diesen Nummerbereich fällt, aber man kann erkennen ob die Typengenehmigung 6SA225 und/oder 6SA234 für das E18 Modell mit Sekundärluftsystem und anderem Vergaser ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Was ich nicht ganz begreif: EIn V-Strom-Kollege hat im Deutschen eine V-Strom gekauft, ist damit an den Zoll gefahren, die haben ihm sogar netterweise alle Formulare ausgefüllt (hatten zufälligerweise Zeit), dann ist er mit den Papieren zum SVA und die haben ihm den Fahrzeugausweis ausgestellt. Kein Umzugsgut oder so was und völlig entspannt. Warum geht das bei dieser SV nicht, wenn sie in Deutschland zugelassen ist/war?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • das hat wahrscheinlich was mit dem Jahr der Zulassung zutun und den damit nicht einheitlichen Zulassungsbestimmungen.

    Ein paar Vorteile hat die EU, bzw. Die Verträge und Abkommen die geschlossen werden, Ja auch.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • das hat wahrscheinlich was mit dem Jahr der Zulassung zutu

    Korrekt.

    Die erste bzw. älteste V-Strom is die DL1000 aus dem Jahr 2002. Damit EG-Typengenehmigung und nicht nationale Zulassung.

    Die Typengenehmigung der Vergaser SV 650 ist von 1999 und damit sehr wahrscheinlich noch nationale Zulassung.

    EURO 1 ist Richtlinie 97/24/EG https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A31997L0024. Ab 18. Dezember 1998 konnte man uneingeschränkt Fahrzeuge mit EURO 1 EG-Typengenehmigung einlösen. Verbindlich für neue Typengenehmigung wurde EURO 1 ab dem 17. Juni 1999. Fahrzeuge mit nationaler Typengenehmigung welche vor diesem Datum erteilt wurde, konnten aber noch bis 16. Juni 2003 das erste mal zum Verkehr zugelassen werden. Siehe Artikel 8 der Richtlinie 97/24/EG (Link zur Erwähnten Richtlinie 92/61/EWG https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A31992L0061)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (13. Januar 2020 21:05)

  • das könnte es natürlich schon sein ... also dann würde ich das mit dem Import vergessen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • eventuell würde das schon gepostet: https://stva.zh.ch/internet/siche…RimportCOC.html

    Ist in etwa eine interaktive Version der ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/d…genehmigung.pdf

    Wenn es sich, wie ich befürchte, um eine nationale Zulassung und nicht EG-Typengenehmigung handelt, landet man am Ende hier https://stva.zh.ch/internet/siche…TFORMorgJA.html

    Lüku, jedenfalls meint nationale Zulassung und nicht EG-Typengenehmigung:

    Gemäss meiner kurzen Recherche verfügt die SV 650 in D über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit der Nummer K329


    Womit man wieder beim Problem ist:
    - Baugleich wie CH-Version? Evtl. nicht. Sicher nicht wenn es bei der CH-Version sich um das E18-Modell handelt.
    - Wenn nicht hält die DE-Version die damals gültigen Vorschriften ein? Wahrscheinlich nicht, denn in der Schweiz galten strengere Vorschriften. Warum sollte das DE Modell diese einhalten wenn nicht nötig? Umgekehrt: Wenn die CH-Version das Modell E18 ist, dann hat man die zusätzliche Änderungen sicher nicht einfach so zum Spass gemacht.
    - Und am Ende bleiben immer noch die Kosten für den Prüfbericht einer APS um dies nach zu weisen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Was du noch machen kannst und was noch nicht erwähnt wurde:
    Melde dich bei einem anderen StvA, einige sind da nicht so kompliziert :winking_face:

    Würde sicherlich noch 1-2 kurz per Mail mit den Dokumenten anschreiben, evtl hast du ja Glück und der Prüfer dort sagt dass die Dokumente reichen...