Ich glaub, SkyBeam hätte noch eine zugelassene SV 650 im Angebot. Wäre vielleicht der einfachere Weg, innert nützlicher Frist ohne grossen Papierkrieg zu eine SV zu kommen.
Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt
-
SusSuki -
10. Januar 2020 09:11 -
Erledigt
-
-
Frage: Kann Suzuki Schweiz anhand Deiner Unterlagen nicht sagen, ob deine SV650 einer schweizerischen Typengenehmigung entspricht? Damit hätte sich meines Erachtens alles erledigt. Bei der Typengenehmigung sollten dann alle relevanten Daten hinterlegt sein.
Oder macht das STVA Stress, da der Töff erstmals in der CH eingelöst werden soll und deshalb den neuen Abgas- und Lärmvorschriften entsprechen soll? Frag doch beim STVA nach, welchen Lärm- und Abgasvorschriften der Töff denn entsprechen müsse um zugelassen zu werden.
Ergänzung, Frag bei Suzuki konkret nach der Typengenehmigung 6SA225, ob die Deinem Töff entspricht.
Und ja, den Vorschlag von @Langtourer solltest Du acuh prüfen, gibt vergleichbare Motorräder in der Schweiz so zwischen CHF 2000 und 3000. Dann eben die Maschine in Deutschland wieder verkaufen.
-
In der oben verlinkten ASTRA Weisungenüber die Befreiung von der Typengenehmigung steht übrigens in Kapitel 3.1 was das "Datenblatt" enthalten sollte und in Kapitel 3.2 wie man die Einhaltung von Geräusch und Abgasvorschriften nachweisen kann. Ausländische Zulassungspapiere würden akzeptiert werden, wenn diese die nötigen Angaben enthalten. Wenn aber, wie ich befürchte dort einen Strich, bzw. die Emissionklasse nicht angegeben ist, bleibt wohl nur noch ein Prüfbericht einer anerkannten schweizerischen Prüfstelle (FAKT, DTC, oder Berner Fachhochschule). https://stva.zh.ch/dam/sicherheit…9ANPS201711.pdf
Mit kosten im vierstelligen Frankenbereich sind zu rechenen.Ein haufen Geld um danach zu wissen, dass es nicht den Schweizer Vorschriften entspricht. Denn es gilt Art. 4 Abs. 1 und 2 VTS
Zitat1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.
Abgas- und Geräuschvorschriften sind nur strenger geworden.
Da es sich um ein Vergaser handelt wird das Motorrad kaum einfach so die Euro 1 Normen einhalten. Weiter gibt es eine SV 650 Modelcode E18 mit Sekundärluftsystem
https://www.oemmotorparts.com/oem5.asp?M=suz…L2=SU4_-2096022 und speziellen Vergaser https://www.oemmotorparts.com/oem5.asp?M=suz…L2=SU4_-2096013
was sehr stark drauf hindeutet, dass man für gewisse Märkte (Schweiz und/oder Kalifornien) tricksen musste um die damals geltenden Abgasvorschriften einzuhalten. -
Dann eben die Maschine in Deutschland wieder verkaufen.
Wieso wieder verkaufen? Zurück geben - das Fehlen der Papiere ist ein Mangel der Verkaufssache und demzufolge ist die Kaufsache gegen Erstattung der Kaufsumme zurückzunehmen. Der Verkäufer kann dann noch dankbar sein, wenn die Käuferin keine Umtriebsentschädigung geltend macht.
§ 437 BGB wenn ich mich nicht irre
-
Frag doch beim STVA nach, welchen Lärm- und Abgasvorschriften der Töff denn entsprechen müsse um zugelassen zu werden.
Euro 1. Import eines 1980er Motorrads.
Frage: Kann Suzuki Schweiz anhand Deiner Unterlagen nicht sagen, ob deine SV650 einer schweizerischen Typengenehmigung entspricht?
Oder @SkyBeam sagt uns welchem Modell seine entspricht.
Liste mit den Fahrgstellnummernbereichen:
https://www.oemmotorparts.com/oem5.asp?M=suz…L2=SU4_-2095999
Falls es E18 ist, dann ist der Drops gelutscht. -
Wieso wieder verkaufen?
Ich gehe davon aus, dass der Töff in Deutschland ohne Probleme wieder zugelassen werden könnte. Demnach liegt in Deutschland kein Mangel vor, ausser der Verkäufer wusste, dass die Maschine in die Schweiz verbracht werden sollte. Zudem ist der Kauf ja schon einige Zeit her und handelt es sich um den Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Da muss geprüft werden, welche Mängelrechte ausgeschlossen wurden. Und bevor dann in Deutschland ein streit und Gerichtsverfahren losgeht, besser verkaufen.
-
Wenn sie in Deutschland zugelassen werden kann, könnte sie doch einfach als Zügelgut oder wie das heisst in die Schweiz verbracht werden?
-
Da aber der TE schon über ein Jahr in der Ch lebt, geht das nicht mehr. Aber die Alternative ist, er löst den Töff in D ein, überschreibt ihn pro Forma auf einen Kollegen, der sowieso in die CH kommen will, der nimmt den Töff dann als Umzugsgut mit und überschreibt den Töff dann in der CH wieder auf den TE
-
Wäre vermutlich einfacher, als sich hier nach Deutschland abzumelden, den Töff einlösen, sich hier wieder anzumelden und den Töff als Umzugsgut in die Schweiz zu bringen
-
so einfach ist es nicht.
1. Wenn du einen Kollegen hast der dies mitmachen würde, benötigst du Zeit. Denn das Fahrzeug wäre für mind. 1 Jahr nicht "verkäuflich", also auch nicht umzuschreiben.2. Muss er es ja eine bestimmte Zeit vorher bereits in seinem Besitz haben.
3.Einfach so ausreißen und sich am nächsten Tag wieder anmelden ist nicht. Ich glaube du müsstest ü 6 Monate die Schweiz nachweislich verlassen.
Das einzige was noch möglich wäre (so lief es bei mir damals), einen Einspruch bei der Zollverwaltung einreichen und den Nachweis erbringen das das Fahrzeug wirklich dir ist, bzw schon eine gewisse Zeit in deinem Besitz ist. Dann kannst du es als Umzugsgut verzollen und fertig. Zulassung ist dann nur noch Formsache.
-
2. Muss er es ja eine bestimmte Zeit vorher bereits in seinem Besitz haben.
Ich dachte das gilt nur für den Steuer- und Zollfreien Import, aber nicht für die Zulassung. Kann mich aber auch irren.
1. Wenn du einen Kollegen hast der dies mitmachen würde, benötigst du Zeit. Denn das Fahrzeug wäre für mind. 1 Jahr nicht "verkäuflich", also auch nicht umzuschreiben.
Das nicht "verkäuflich" gilt soweit ich weis ebenso nur für den Steuer- und Zollfreien Import.
Ich sehe gerade man hat 24 Monate um Umzugsgut nachzuholen. https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dok…iedlungsgut.pdf
Und wenn man Form 18.44 richtig ausgefüllt hat, braucht es auch keine Einsprachen und dergleichen .Oh. Ich sehe gerade auch, dass gemäss ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung auf das Form 18.44 (bzw. 18.45 und 18.46) abgestellt wird. Damit gilt also das von Sachsi gesagt und ich irrte mich.
Interessanterweise gibt es bei der Einfuhr von Ausstattungsgut Form 18.45 / Art. 15 ZV und beim Erbschaftsgut Form 18.46 / Art. 16 ZV keine Mindestbesitzdauer vor Wohnsitzwechsel/Einfuhr. Mindestens bei letzterem irgendwie noch logisch und verständlich, sind doch solche Ereignisse eher weniger planbar.
Scheinheirat um einen Töff zu importieren? Wird das Töffforum doch noch zum Vekupplungsforum?
-
Oder @SkyBeam sagt uns welchem Modell seine entspricht.
Liste mit den Fahrgstellnummernbereichen:
http://www.oemmotorparts.com
Falls es E18 ist, dann ist der Drops gelutscht.Ohn das Problem jetzt komplett gelesen zu haben. Die SV650 die ich hier habe hat die Typengenehmigung "6SA2 56" aber unter dem Link finde ich nur ein Dokument mit extrem mieser Qualität und Fahrgestellnummer-Bereiche mit JS1AV*. Meine hier ist aber JS1BY*. Liegt also nicht in dem Bereich.
-
Ohn das Problem jetzt komplett gelesen zu haben. Die SV650 die ich hier habe hat die Typengenehmigung "6SA2 56" aber unter dem Link finde ich nur ein Dokument mit extrem mieser Qualität und Fahrgestellnummer-Bereiche mit JS1AV*. Meine hier ist aber JS1BY*. Liegt also nicht in dem Bereich.
Ich behaupte mal deine ist 2002 oder jünger mit Einspritzung und keine Vergaser
https://www.oemmotorparts.com/oem4.asp?M=suz…003&L=SU4_-4387Die alte Vergaser SV 650 hat CH-Typengenehmigung 6SA2 25 oder 6SA2 34
-
Ich behaupte mal deine ist 2003 oder jünger mit Einspritzung und keine Vergaser
Das ist korrekt. War denn die Frage welches Modelljahr meine zum verkauf stehende SV650 hat? Die Gute steht auch im Marktplatz wo das auch drin steht.
-
War denn die Frage welches Modelljahr meine zum verkauf stehende SV650 hat?
Nicht direkt. Aber LT meinte:
Ich glaub, SkyBeam hätte noch eine zugelassene SV 650 im Angebot. Wäre vielleicht der einfachere Weg, innert nützlicher Frist ohne grossen Papierkrieg zu eine SV zu kommen.
Deine kommt also nur in Frage wenn es irgendeine SV sein soll, aber nicht wenn es eine Vergaser SV sein muss.
-