Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

  • Hallo Zusammen

    Kann mir einer helfen von Euch?
    Ich will meine Suzuki SV 650 Baujahr 2000 in der Schweiz zulassen und brauche dazu ein technisches Datenblatt.
    Weiss einer wie ich das bekomme oder hat einer eins vielleicht parat?
    Danke Euch schonmal und Gute Fahrt.
    Beste Grüsse
    Susanna Knittel

  • Bei Jg. 2000 und dem Umstand das nach einem Datenblatt gefragt wird, scheint es sich um eine Nationale und nicht m eine EG-Zulassung zu handeln.

    Ich würde einerseits bei den zuständigen Behörden des früheren Zulassungsstaates Fragen, in Deutschland wäre dies das KBA, sowie auch beim Hauptimporteur im früheren Zulassungsstaat.

    Frage: Hast du die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und Schein nicht mehr? Dort sollten eigentlich alle geforderten Angaben ersichtlich sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die Maschine steht abgemeldet in Deutschland und ich brauche Sie angemeldet in der Schweiz. Das ist der Plan aufm Blatt.
    In der Praxis habe ich mir das wirklich einfach vorgestellt. Der Schein und Brief vom Fahrzeug, reichen dem Straßenverkehrsamt in der Schweiz nicht aus.
    Es gibt wohl ein technisches Datenblatt der Suzuki, welches der ein oder andere Biker vielleicht daheim in der untersten Schublade hat und mir einfach schicken könnte.
    Dann könnten die vom Amt feststellen ob eine Zulassung überhaupt möglich ist. Weil bis das nicht klar ist, werde ich mir sicher nicht der Grenzübergangaction aussetzten.
    LG Susanna

  • Hast Du bei http://www.svrider.de schon mal nachgeschaut resp. nachgefragt? Alternativ, frag mal beim Generalimporteur von Suzuki in der Schweiz nach, die könnten auch etwas haben und dann gibt es sicher auch einen Suzuki Händler in Deiner Nähe, der möglicherweise hilfsbereit ist.

    Wenn Du die Fahrgestellnummer hast, kann Dir der Generalimporteur sicher sagen, ob diese Nummer zu einer Typengenehmigung in der Schweiz passt.

  • Hast Du den alten Schein und Brief oder den neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und II ?

    Auf beiden Varianten sind schon recht viele technische Daten verzeichnet. Fragt sich also welche relevante Information dem StVA für die Zulassung fehlt, welche auf einem "technischen Datenblatt" zu finden wäre.

    Weitere Frage: Ist dies eine Zulassung im Rahmen eines Wohnsitzwechsel? D.h. Du bist seit nicht mehr als 12 Monate in die Schweiz umgezogen?

    Ansonsten kann es schwierig bis unmöglich werden, denn dann gelten die Ausnahme von Kapitel 4.2 der ASTRA Weisungenüber die Befreiung von der Typengenehmigung nicht http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2014-02-27_2418_d.pdf
    Da in der Schweiz schon vor Euro 1, die Abgasvorschriften von Euro 1 galten, und Fahrzeuge aus Deutschland mit Nationaler Zulassung in der Regel diese strengeren Vorschriften nicht einhalten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke dir Lüku, den Importeur anzufragen fehlt mir noch in meinen Mass nahmen.
    Das StVA hat alle meine Papiere bereits inklusive aktuellem TüV Bericht. Sie geben mir ohne diese Datenblatt keine Infos über eine Mögliche Anmeldung.
    Ich wohne länger in der Schweiz, aber unmöglich ist es erst wenn es unmöglich ist!

  • Ich habe Brief, Schein und letzte TüV Untersuchung. Ich habe es noch nie Zugelassen, quasi gekauft und dann hat es der Vorbesitzer abgemeldet.

  • Blöd. Weil auf den alten Dokumenten nur die Schlüsselnummer aber nicht die Typengenehmigungsnummer darauf sind. Hättest Du die neuen wäre intresant zu wissen, was in Feld K steht. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung ist zusätzlich auch in Feld 14.1 auch noch der Emissionscode ersichtlich.

    Da man so ein Problem von möglichst vielen Fronten angehen soll, würde ich beim StVA Albisgüetli nachfragen:
    -Welche nötige Angaben auf dem alten Brief und Schein fehlen.
    - Ob eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II die nötigen Angaben haben, oder welche Angaben dann immer noch fehlen.
    - Oder ganz generell, welche Angaben auf dem Datenblatt zwingend vorhanden sein müssen, so dass eine Zulassung erfolgen kann.

    Denn einerseits ist es reine Schikane ein Datenblatt aufzutreiben wenn alle nötigen Angaben in der neuen Zulassungsbescheinigung zu finden sind. Anderseits auch ärgerlich wenn auf dem Datenblatt am Ende die nötigen Angaben, wie z.B. ob der Tacho bei Voll- oder Neumond geeicht wurde, fehlen.

    Reichen Zulassungsbescheinigung Teill I + II, dann muss man nur noch den alten Brief und Schein in die neue Version umtauschen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    3 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (10. Januar 2020 14:41)

  • Bin zum ersten mal in einem Forum angemeldet. Es war mir nicht klar, dass alle alles sehen.

    --> Meine Email ans STVA: Zusammen mit allen Unterlagen meines Motorrads!

    Schönen Guten morgen Zusammen

    Danke für Ihre Rückmeldung anbei meine Unterlagen.

    Das Moped ist abgemeldet und steht in Deutschland. Die Zollunterlagen, kann ich daher erst nachreichen, wenn ich mir sicher bin das ich das Moped zulassen kann.

    Würde der angehängte TÜV Bereicht reichen als COC Bescheinigung oder ein großer TÜV Bericht aus Deutschland?

    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

    Einen schönen Tag.


    --> Hier die Antwort:

    Guten Tag

    Nebst den Zollformalitäten fehlt der Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften sowie die kompletten technischen Daten.

  • Gemäss meiner kurzen Recherche verfügt die SV 650 in D über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit der Nummer K329. Frag mal bei Suzuki Deutschland nach, ob sie Dir von der ABE eine Kopie zustellen können. Dort sollten alle wesentlichen Daten enthalten sein.

  • Mit Suzuki bin ich bereits in Kontakt. Dort habe ich eben das Datenblatt als Entwurf gesendet bekommen, quasi noch unentgeltlich.
    Nach Zusendung ans STVA, mit der Anfrage auf mögliche Zulassung hier die Antwort:

    Mit dem eingereichten Datenblatt ist eine Zulassung in der Schweiz nicht möglich. Uns fehlen die genauen Prüfnormen auf dem Dokument.

    Für das Abgasverhalten: z.B. Richtlinie 97/24/EG 2002/51/EG
    Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen


    Langsam aber sicher verliere ich meinen MUT, dass das noch klappen könnte...

  • Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften

    O.k. An dem wird es wohl scheitern.

    Frag mal jemand in Deutschland, welcher die neuen Zulassungsbescheinigung hat, was bei der SV 650 gleichen Jahrgangs dort in Feld 14.1 steht. Wenn Du niemand findest halt einfach Breif und Schein in Zulassungsbescheinigung umtauschen.

    K.A. ob die das einfach so machen. Bei Halterwechsel bestimmt. Bei "Kaffeflecken" evtl auch.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • So. Endlich habe ich die Zulassungsbescheinigung von einem Motorrad mit nationaler Zulassung (ABE) gefunden. Zwar keine SV 650 aber besser als nichts.
    https://www.600ccm.info/1/130903/Eintr…_in_die_Papiere

    Bei obigen Motorrad ist bei Feld 14.1 ein Strich, bzw, der Text "Emissionsklasse nicht bekannt". Wobei der Autor anmerkt:

    Zitat

    Aus dem »-« unter Punkt 14 wurde jetzt »Emissionsklasse nicht bekannt«. Ob das mit der Leistungssteigerung zu tun hat oder ob dies jetzt bei allen neu ausgestellten Zulassungsbescheinigungen automatisch eingetragen wird ist mir nicht bekannt.


    Noch ein Beispiel mit nationaler Zulassung. Auch da ein Strich bei Punkt 14 https://www.motor-talk.de/bilder/merkwue…i203938834.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!