Einklappbare Anhängerkupplung nicht eingeklappt.

  • Hallo Zusammen,

    am Samstag war ich ein Auto mit einklappbarer Anhängerkupplung probefahren.

    Im Gespräch erwähnte ich, dass ich die immer draussen lassen würde, dann gäbe es wenige Kratzer an der Stossstange durch die nicht so geübten Parker.
    Der Verkäufer meinte aber, dass ich dafür eine Busse kriegen könnte.

    Ich habe mal bei Admin.ch und im Bussenkatalog gesucht, aber nichts gefunden.
    Google hat Artikel aus D gefunden, dass es zumindest in D nicht verboten ist, aber im Falle eines Auffahrunfalls, der Schaden am auffahrenden Wagen grösser sein könnte und Rechtsfrage bei diesen Fällen noch nicht abschliessend geklärt sind bzw. kompliziert sein könnte.

    Weis jemand von Euch wie es in der Schweiz aussieht?

    Danke für Eure Hilfe.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • also diese Abdeckung aus Plastik oder der Tennisball, erfüllen nur den Zweck des nicht dreckig machens deiner Hosenbeine. Eigentlich sollte nämlich Fett auf der Kupplung sein, Ausnahme bei der Benutzung von Antischlingerkupplungen.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Stimmt auch nicht immer Sachsi!
    Bei Anhänger mit Antischlingerkupplung darf der Anhängekopf auf keinen Fall gefettet werden !!!
    https://de.camperstyle.net/lexikon/antischlingerkupplung/
    Mir ist noch nie von einer Haftung , bei Auffahrunfälle bekannt, wenn eine Kupplung dran ist, auch nicht bei einer Abnehmbare und ich habe in etlichen grossen Firmen gearbeitet die auch solche hatten. Dann wäre es auch bei diesen der Fall und die Fuhrparkleiter hätten das uns mitgeteilt.

    Eine Gerade ist eine unütze Verbindung von Kurven

  • Anhängerkupplungen müssen abgenommen oder eingeklappt werden, gemäss einem Kollegen, der Fahrlehrer ist. Das war auch bei uns der Grund, warum wir uns für eine fixe Kupplung entschieden hatten. Ständig an- und wieder abbauen ist doch nervig.

    Was es kosten würde konnte er mir auch nicht sagen und in eine Kontrolle kommt man doch eher selten (in 6 Jahren nie passiert), bei der sowas kontrolliert wird.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • müssen abgenommen oder eingeklappt werden, gemäss einem Kollegen, der Fahrlehrer ist

    ein "Kollege" ist keine Referenz, bitte gern z.B. einen Gesetzestext/ Artikel verlinken. Man kann ja schlecht gegenüber einem Richter/ Behörde mit dem Satz: ich habe gehört/ mein Kollege hat gesagt...…. argumentieren.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Evtl. steht diesbezüglich was im Fahrzeugausweis.

    Ich habe mal bei Admin.ch und im Bussenkatalog gesucht

    Mit admin.ch meinst du die OBV https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#app1 ? Alles was Verboten ist und nicht dort aufgeführt ist führt zu einer Verzweigung plus möglichem Ausweisentzug.

    Mit Bussenkatolog meinst Du den Deutschen BKatV https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html ?
    Der ist schon umfangreicher und vieles was bei uns zu einer kostspieligen Verzeigung führt wird dort mit einer läppischen Busse geahndet.

    Dort sehe ich Lfd-Nr. 107.2

    Zitat


    Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig waren oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt


    Gemäss der der ARAG, einer Deutschen Versicherung die auch Rechtsschutz anbietet, gilt folgendes in Deutschland:

    Zitat


    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.


    Bei uns in der Schweiz gilt, wenn es im Fahrzeugausweis ein Auflage gibt, der Art. 96 Abs. 1 lit. c SVG https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a96 ansonsten könnte es, falls es eine generelle Regelung gibt über den Art. 93 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a93 abgedeckt sein.

    Bezüglich Anhängerkupplung gilt generell was in Art. 91 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a91 geschrieben ist, dort findet sich keine explizite Pflicht zum Einklappen, bzw. Entfernen. Bezüglich Fahrzeuggestaltung und gefährliche Fahrzeugteile Art. 67 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a67 sowie den Anhang 8 der VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…html#app8ahref0

    Es scheint also keine generell Pflicht zu geben. Der Schweizer Balonfahrerverband hat diesbezüglich beim ASTRA angefragt:

    Zitat


    Im Zusammenhang mit Anhängern ist ausserdem mehrfach die Frage aufgetaucht, ob abnehmbare Anhängerkupplungen bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug entfernt werden müssen. Eine entsprechende Vorschrift existiert gemäss Auskunft des ASTRA nicht.

    https://www.sbav.ch/2017/08/07/anhaengersicherung/

    Summa summarum, bzw tl;dr wie es auf neudeutsch heisst: Wenn im Fahrzeugausweis nichts vermerkt ist kann man die Anhängerkupplung dran bzw ausgeklappt lassen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • An meinem Espace selig hatte ich eine abnehmbare Anhängerkupplung (wenn ich einen grossen Hammer mitgehabt hätte :grinning_squinting_face: so eingerostet war sie).

    Da ist mir einer hinten rein gefahren mit dem Lieferwagen. Die Versicherung vom anderen hat bezahlt, keiner hat überhaupt gefragt, ob da eine Kupplung am Auto war. Auffahrunfall ist Auffahrunfall.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Da lese ich gerne mal mit; denn bei uns im Militär hat es auch geheissen, dass wir die Anhängerkupplungen abnehmen müssen, wenn diese abnehmbar sind... (die netten BO und BUO können sich's ja leisten :winking_face::face_with_tongue: ). Hab da jedoch nie nach einer gesetlichen Legitimation gefragt... hat geheissen, dass es gemacht werden muss und dann wurde es halt gemacht....

    Hat auch geheissen, dass man die selbstschliessenden Maulkupplungen immer geschlossen haben muss... da leuchtet's ja noch ein... da will ich die Finger nicht zwischen haben, wenn das Ding zumacht... aber wäre auch mal interessant, ob es da tatsächlich einen Gesetzestext gibt, welcher das so verlangt... oder ob das auch nur so ein "Gemeingesetz" ist, welches in der Bevölkerung herumgeistert...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Militär ist noch mal was anderes. Einerseits gibt es dort diverse Dienstreglement (Es wird ja behauptet in einem der Deutschen findet sich folgender Satz "Ab einer Wassertiefe von 1,20 m nimmt der Soldat selbständig Schwimmbewegungen auf. Die Grußpflicht entfällt hierbei." ) Anderseits den allgemeine Befehl des Kommandanten und Weisungen der Vorgesetzten (nicht unbedingt Ranghöhere, und nicht jeder Ranghöhere ist eine weisungsbefugter Vorgesetzter) die man, wenn nicht offensichtlich Widerrechtlich, befolgen muss. Art. 21 https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a21 und Art. 80 DRA https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a80

    Da man die Anhängerkupplung entfernen darf, ist der Befehl zu Befolgen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich hab jetzt noch bei einem Kollegen nachgefragt, welcher ebenfalls Garagist ist.

    Er hat mir obige Ausführungen bestätigt, dass man die Anhängerkupplung dranlassen darf.
    Lediglich, wenn die Anhängerkupplung die Nummer verdecken würde (zB bei gewissen Dacia) muss diese entfernt werden, wenn sie nicht in Verwendung ist. Das steht dann aber bei den Regeln bezüglich Nummernschild...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Anhängerkupplung Kratzer von anderen Autofahrern verhindern kann. Nach meiner jahrzehntelanger Erfahrung, sind parkschäden Kratzer und Dellen nie in der Mitte des Hecks zu finden. :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Dafür habe ich allerdings schon teure Reparaturen erlebt, weil der Fahrer des Fahrzeugs mit der Anhängerkupplung beim rückwärts fahren, eine Mauer erwischt hat. Dabei hat es sich auch schon ergeben, dass es die Karrosse verzogen hat. Ich selbst habe wegen so eines ähnlichen, nicht sichtbaren Schadens, den Anhänger mitsamt Bagger verloren. War dann eine verdammt teure Sache. :grinning_squinting_face:
    Gerade deswegen gibt es einige Länder, in denen es verlangt wird, die Kupplung einzuklappen, oder zu demontieren. Spontan kommt mir Slowakei und Slovenien in den Sinn.
    Ich persönlich habe immer das Teil entfernt bei nichtgebrauch. Einmal richtig das Schienbein da rumwickeln und man macht es ohne rumgezicke freiwillig. :pouting_face:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Da die einschlägigen Paragraphenreiter (ohne spezifischer werden zu wollen) auch nicht kennen werde ich den Thread auf abgeschlossen stellen.

    Ausserdem werde ich, falls ich mir eine neue Blechdose zulege, keine Anhängerkupplung mitbestellen
    - sie kostet > 1000 Aufpreis
    - ich habe eine Mobilitätsversicherung
    - ich bin noch zu jung um die Moppeds auf dem Anhänger wohin zu fahren und dann erst dort auf Tour zu gehen.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • 1000 Stutz X(X( das ist ja richtig Abzocke
    Das zahle ich noch nicht einmal beim nachrüsten :winking_face_with_tongue:
    Normalweise kostet so eine Kupplung, vom Werk aus um die -+ 300.- Sfr
    Ja ja Grey sagte das schon, es ist immer wieder ein prickelndes Erlebnis, wenn man mit dem Bein an so einer Kupplung einschlägt. :loudly_crying_face: darum sollte man Abnehmbare, bei Nichtgebrauch auch immer entfernen :winking_face::grinning_squinting_face:

    Eine Gerade ist eine unütze Verbindung von Kurven