FZ in der CH legal - in DE evtl. nicht

  • Hab hier nicht alles gelesen aber ist es nicht so, dass sie seit EURO 4 Pflicht sind? Und die Norm musst du hier auch erfüllen oder nicht?


    Wieso werden andere die uralte Threads rauskramen eigentlich angeschnauzt und der Thread direkt geschlossen? :grinning_face_with_sweat:



    Weil mirs Forum gehört. 😛😛😛😛

  • die müssen drann sein da das fahrtezg naxch der Ezro 4 norm zugelassen wurde und diese diese reflektoren vorschreibt.

    Man merke sich, was im originalzustand am motorrad drann ist kann nicht so einfach entfernt werden ohne ersatz.

    So verstehe ich das zumindest

    Wie muss was ist änderung Typ Höhe abmessung Gewicht und erlöschen bei manipulation an abgass einrichtung.und kann ist nicht pflicht gefährdung nachweis Unfall Stattistick usw das es gefährdung ist nicht behauptung allen reicht nicht!!! Seitliche reflector ist Beleuchtung und hat nichts mit Abgas einzel Richtliene zu tün.Das wenn reflector fehlt zulassung erlischt weil gefährung ist hellseherei.Nimm blinker wo refletor aussen.wenn sozia fußrasten abbau gefährde auch niemmand nur müßte Sitzplätze andern da nur einsitzer ist.Deswegen besteht mangel aber nicht entzug zulassung.Und da CH nur auf UNECE verweißt wird seitliche reflector wohl kann sein und nicht plicht da seitlicher Reflector spezifisch bei zulassung antrag von Krad Hersteller Anhang beigefügt wo wann wer.erlöschen muß tatsachlich gefährdung null funktion sicherheit od abgass manipulation.Kann auch Vollverkleidung entfernen wenn Streetfighter will(einzel Richliene aussenteile).Die muss und pflicht ist nur bei einzelrichtliene vorhanden.Zum beispiel wenn R-Punkt (kniehöhe schon gilt 50% nicht mehr !!!!)

  • Bisschen Lesbarere Version:


    Wie muss was geändert werden – Typ, Höhe, Abmessung, Gewicht – und wann erlischt die Zulassung bei Manipulationen an der Abgasanlage?
    Ist es wirklich eine Pflicht oder muss eine tatsächliche Gefährdung nachgewiesen werden (z. B. durch Unfallstatistiken)? Eine bloße Behauptung reicht nicht!

    Seitliche Reflektoren gehören zur Beleuchtung und haben nichts mit der Abgas-Einzelrichtlinie zu tun. Wenn behauptet wird, dass das Fehlen eines seitlichen Reflektors die Zulassung erlöschen lässt, weil dadurch eine Gefährdung entstehe, ist das reine Hellseherei.

    Nimm zum Beispiel einen Blinker, bei dem der Reflektor außen angebracht ist.
    Wenn man die Sozius-Fußrasten entfernt, gefährdet man auch niemanden. Man müsste in dem Fall lediglich die Sitzplätze anpassen, da es sich dann um einen Einsitzer handelt.
    Deshalb liegt zwar ein Mangel vor, aber es führt nicht automatisch zum Erlöschen der Zulassung.

    In der Schweiz wird bei der Zulassung auf UNECE-Regelungen verwiesen. Ein seitlicher Reflektor kann daher verpflichtend sein – oder eben auch nicht –, da dies vom jeweiligen Antrag des Herstellers abhängt (siehe Anhang: wann, wo, wer).

    Ein tatsächliches Erlöschen der Zulassung tritt nur ein, wenn eine nachweisbare Gefährdung vorliegt oder sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Bremsen, Licht, Abgasreinigung) manipuliert werden.

    Selbst eine Vollverkleidung darf entfernt werden, wenn man einen Streetfighter-Umbau machen möchte – Einzelrichtlinie für Außenteile.
    Die Pflicht dazu ergibt sich nur, wenn in der entsprechenden Einzelrichtlinie eine solche vorgeschrieben ist.

    Zum Beispiel: Wenn der sogenannte R-Punkt (Kniehöhe) nicht mehr erreicht wird und somit weniger als 50 % der ursprünglichen Sitzfläche genutzt werden können – das allein reicht nicht automatisch für einen Entzug der Zulassung!

  • was für Sitzfläche R-Punkt Kniewinkel (z.b Cross Trial).Und Sitzfläche was für BMW Fahrer mit Griff Heitzung !! Und Tiefschutz mit Helm immer gut bei Eissport :face_with_monocle:

  • Der R-Punkt bezeichnet Kiewinkel höhe vom Boden zum Knie Fahrer/in und wenn diese meine höher XY gilt EU Verordnung 168/2013 und diverse ander Zulassung verordnungen nicht wie z.B bei Cross od Trial Motorrad.Steht alles in 168/2013 die und WP29 ist für Toff Pflicht ab Bj 2013