Indian FTR 1200 S, Meinungen & Erfahrungen

  • 15 Grad nach hinten, es sei denn die technischen Bedingungen erlauben keine andere Position. Was hier aufgrund des Reifens nicht möglich ist.
    Bedenke jedoch: in den 530 ist nicht nur die Halterung, sondern auch die Blinkeranlage inkl. Und das Design ist einfach Spitze :grinning_squinting_face:

  • es sei denn technischen Bedingungen erlauben keine andere Position.


    1) Das mit den technischen Bedingungen in der VTS bezieht sich aber nicht auf den Winkel sondern nur auf die Position in der Höhe. Die beiden Sätze sind durch einen Punkt getrennt und somit in sich abgeschlossen. Beim Winkel gibt es keinen Spielraum, geht es doch dabei direkt um die Lesbarkeit des Schildes welche gewährleistet sein muss.

    2) Und wenn doch, dass es technisch möglich ist den geforderten Winkel einzuhalten, zeigt die originale Position des Kennzeichens. Ergo ist das eine faule Ausrede in Form von: Frau Richterin, ich musste Autofahren. Nach zwei Flaschen Vodka konnte ich einfach nicht mehr gehen.

    sondern auch die Blinkeranlage inkl.

    :winking_face_with_tongue: Interessante Sache. Der Abstand zwischen den hinteren Blinker muss mindestens so weit sein wie das Töffschild breit ist.
    Anhang 10 Ziffer 24 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…tml#app10ahref3 und Art. 83 Abs. 3 Bst. c VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a83

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Eine Frage der Interpretation :face_with_tongue: Habe jedoch PM Cycles letzte Woche mal angeschrieben.. jedoch noch keine Antwort erhalten. Da sie auf Umbauten spezialisiert sind müsste.. und ich betone das "müsste" ausdrücklich.. die Halterung erlaubt sein.

    Der Abstand der Blinker muss, wenn ich es nach der letzten MFK recht in Erinnerung habe einen Mindestabstand von 18cm haben.
    Müsste es aber nochmals nachlesen/abmessen bei mir. Musste beide Seiten um je 1cm justieren.
    So wurde es mir zumindest kommunziert im Juli :smiling_face:

  • Kann man mit dem noch was anderes machen wie z.B. als Zentralständer, Reifenmontiereisen, Grillrost oder so gebrauchen?

    Zeigen: He, ich vermags.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Der Abstand der Blinker muss, wenn ich es nach der letzten MFK recht in Erinnerung habe einen Mindestabstand von 18cm haben.

    Richtig. Ich habe ja extra direkt auf die entsprechende Stelle der Verordnung verlinkt damit man es findet und schnell nachlesen kann :winking_face: und das Schild ist eben auch genau 18 cm breit.

    Eine Frage der Interpretation

    Keine Frage der Interpretation sondern nur eine Frage wie Gesetze und Verordnungen geschrieben sind.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Richtig. Ich habe ja extra direkt auf die entsprechende Stelle der Verordnung verlinkt damit man es findet und schnell nachlesen kann :winking_face: und das Schild ist eben auch genau 18 cm breit.

    Keine Frage der Interpretation sondern nur eine Frage wie Gesetze und Verordnungen geschrieben sind.

    Immer diese Verordnungen... :grinning_squinting_face: Du nimmst mich diesbezüglich viel zu Ernst :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Klar einige Gesetze ergeben Sinn, andere sind bescheuert. Und würden die Leute etwas mehr Ihr Hirn statt nur den Gashahn benutzen, wären viele Gesetze überflüssig. Aber an gesundem Menschenverstand mangelt es sowieso.