Für was man eine Haftpflichtversicherung braucht

  • Er hätte das Leben aber vielleicht auch retten können ohne die Kontrolle zu verlieren .
    Entweder die Justiz ist konsequent oder nicht.

    Darum gab es ja ein tiefgreifende ( :whistling: ) Untersuchung mit Expertengutachten wo mit hilfe von Pneukranfahrsimulatoren festgestellt wurde, dass das Ausweichmanöver die einzige Möglichkeit war das Leben des gestürzten Fahrers zu retten.


    PS: Wer den Film "Sully" über die Landung von US Airways Flug 1549 im Hudson gesehen hat. Das was dort dargestellt wurde und was die NTSB tatsächlich gemacht hat stimmen nicht ganz überrein.
    https://www.mercurynews.com/20…l-life-investigators-say/
    https://www.thedailybeast.com/…ng-hero-left-out-of-sully

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich dachte man darf nicht ausweichen, wenn man dadurch dann einen Unfall verursacht? Bei Wild ist das ja bekannt, wer ausweicht und nen Unfall baut ist selber schuld.


    Es ist kein "nicht dürfen", sondern ein *es ist ratsam".


    Einfach zu behaupten, dass man den Baum getroffen hat um einer Katze auszuweichen ist nicht beweisbar. Aber wenn etwas Blut oder Fell im Kühler hängenbleibt ist man aus dem Schneider. Darum bei Viechern aller Art: draufhalten und die Spur halten. Gibt am wenigsten Sachschaden. Nur ab Grösse Pferd sollte man schauen, dass sie nicht voll auf die Windschutzscheibe knallen.


    Das gleiche, wenn man einem entgegenkommenden Töfffahrer ausweicht: ohne Zeugen ist man Selbstverursacher, weil sich die Herren und Damen Zentauren dabei in die Hose machen, aber meistens das Weite suchen.


    Das soll mir nicht wieder passieren, darum habe ich jetzt im Auto eine Dashcam.

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  • Das soll mir nicht wieder passieren, darum habe ich jetzt im Auto eine Dashcam.


    Kleine Frage: In Deutschland sind Dashcams soweit ich weiss legal und als Beweismittel zugelassen. In Österreich dagegen nicht.


    Wie sieht es diesbezüglich in der Schweiz aus, rein aus Interesse?


    Dashcam Grauzone

  • Kleine Frage: In Deutschland sind Dashcams soweit ich weiss legal und als Beweismittel zugelassen. In Österreich dagegen nicht.


    Wie sieht es diesbezüglich in der Schweiz aus, rein aus Interesse?

    Dashcam-Aufnahmen genügen nicht als Beweis, wenn du andere verpfeifen ... äääh ... anzeigen willst wegen Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten. War der aktuelle Fall, als ein Autofahrer einen anderen wg. Rechtsüberholen anzeigen wollte.


    Wenn der andere einen Unfall verursacht hätte, dann hätten die Richter das akzeptiert. Du kannst Dashcam-Aufnahmen verwenden, um dich zu entlasten. Wenn z.B. Aussage gegen Aussage stehen. Bei Unfällen wo die Trachtengruppe das Drehbuch aufnehmen will können sie Aufnahmen von der Dashcan einziehen und selber bewerten, ob sie es als Beweismittel einsetzen wollen.


    Zusammengefasst: zum Petzen wird keine Dashcam akzeptiert. Wenn es was ernstes ist nimmt die Polizei alles mit.


    Wenn ich also wg. einem Spasti mal in den Graben fahre darf ich mit Dashcam beweisen, dass ich Schlimmeres vermieden habe.

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