Für was man eine Haftpflichtversicherung braucht

  • 61-jähriger Motorradfahrer fährt auf vorausfahrenden Anhänger auf, fällt auf die Gegenfahrbahn. Da kommt ein 100-Tonnen-Pneukran entgegen.
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    Der Chauffeur weicht auf die Wiese aus, der Pneukran kippt um und der Töffahrer springt dem Tod noch mal von der Schippe. Auch der Camionfahrer bbleibt unverletzt.


    Der Kran kann nicht geborgen werden, muss vor Ort zerlegt werden. Schaden: 1'000'000 Franken. Die Bergungsarbeiten schlagen auch noch mit einem sechsstelligen Betrag zu Buche.


    Jetzt ist auch die Schuldfrage geklärt: der Töfffahrer ist schuldig. Wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.


    Zum Glück geht die Haftpflicht bis zwei Millionen. :wacko:


    96-Tonnen-Kran kippt am Ricken um


    Kranfahrer am Ricken bleibt straffrei

    This Space Intentionally Left Blank

  • Ich weiss ja nicht wo du versichert bist, aber würde mich nach einer anderen Versicherung umsehen....


    Haftpflicht geht bei Smile-Diret bis zu 100 MIO...

  • Schön so ein Beispiel zu lesen. Dies ist nämlich eine Frage, die viele Kunden stellen. "Ich bin ja vorsichtig. Wozu soll ich sowas haben, und erst noch so hoch und dann soviel dafür bezahlen! :böse: " :top:


    Viele Versicherungen haben Standard-Garantiesummen um die 5 Millionen rum. Was ja auch absolut Sinn macht. Kann man natürlich auch erhöhen lassen. Kommen nebst den Sachschäden noch Personenschäden hinzu, gehts dann plötzlich in die 7-stelligen.. :wacko:
    Da kommt dann die Traurige Wahrheit, dass es günstiger ist, jemanden totzufahren, als für den Rest der Tage in den Rollstuhl zu verbannen (ja. mir ist bewusst, wie falsch das ist)


    Nachtrag: Üblich sind meist 5 Millionen bei Privathaftpflichtversicherungen (wo aber häufig noch die Fremdlenkerversicherung mit drin ist) und 100 Millionen bei der Haftpflicht in Fahrzeugversicherungen.
    So. Jetzt stimmts.

    Einmal editiert, zuletzt von Janne () aus folgendem Grund: Tante Rechtschreib und Onkel Tippfehler hatten grad krach

  • Verkehrshaftpflicht bis 100 Mio??? =O8|

    Konnte ich auch nicht glauben, hab deshalb gerade in meiner Police nachgeschaut :smiling_face_with_sunglasses:
    Aber tatsächlich, auch bei der AXA gibt's eine Garantiesumme pro Ereignis bis 100 Millionen!

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Die Schuldzuweisung macht mich etwas stutzig...


    Ich dachte man darf nicht ausweichen, wenn man dadurch dann einen Unfall verursacht? Bei Wild ist das ja bekannt, wer ausweicht und nen Unfall baut ist selber schuld. Aber ich meine auch wenn andere Verkehrsteilnehmer involviert sind, ist man selbst schuld, wenn man durch ein Ausweichmanöver die Kontrolle verliert. Meine schon diverse solche Situationen gelesen zu haben, wo ein Töfffahrer einem auf der falschen Spur entgegenkommenden Auto ausweicht und durch das dann zu Sturz kommt, während der Autofahrer fröhlich und nicht mitbekommend weiterfährt. Oder wenn einem ein Auto den Vortritt wegnimmt und man bei der Schreckbremsung/Ausweichen zu Sturz kommt, ohne das Auto zu berühren. Zahlen muss dann der Motorradfahrer.



    Wie ist das nun genau, weiss da wer Bescheid? Oder nimmt man einfach den Töfffahrer als Schuldigen, weil der grad schön am Boden liegt und sich nicht aus dem Staub machen kann?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Aber tatsächlich, auch bei der AXA gibt's eine Garantiesumme pro Ereignis bis 100 Millionen!

    Bei der Mobiliar auch. Scheint wohl Standard zu sein.

    Oder nimmt man einfach den Töfffahrer als Schuldigen, weil der grad schön am Boden liegt und sich nicht aus dem Staub machen kann?

    Das man den möglichen Unfallverursacher überhaubt ermitteln kann, dass man den Unfallvorgang aufgrund der Spuren nachvollziehen kann und dann evtl. noch die selbstbelastende Aussage des Beschuldigten.


    Und natürlich allgemein die Tatsache, dass Art. 31 Abs. 1 SVG sehr breit und als Allzweckmittel angewandt wird. Ein Aussage mit der man in Deutschland ein Bussgeld verhindern kann, führt in der Schweiz zu einer Verzeigung mit den entsprechenden Folgen und hat so nebst Schaden auch gleich noch den juristischen Spott.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Und natürlich allgemein die Tatsache, dass Art. 31 Abs. 1 SVG sehr breit und als Allzweckmittel angewandt wird.

    Ja eben. Das Der Töfffahrer sein Fett abkriegt ist klar, er hat ja den Unfall verursacht. Der Anhängerfahrer ist rechtlich sicher unschuldig.
    Aber der Kranfahrer hat nunmal Art. 31 Abs. 1 SVG verletzt. Er ist aus eigenem Willen ausgewichen und hat die Kontrolle verloren. Warum ist er dann straffrei geblieben?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
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  • Haftpflichtversicherung ist bei uns zum Glück Gesetz und auch Anstand.


    Ich bin weit weg von der Versicherungsbranche. Kann man annehmen, dass die Versicherung nun einfach so alles regelt? Der kleinste Regress ruiniert bei solchen Grössenordnungen den Versicherungsnehmer.


    Es wäre noch spannend zu lesen, wie es nach ein paar Jahren dem Beschuldigten ergangen ist.


    Versprochen wird viel. Wird es nun erfüllt?

    Habe meine Krankheit gegoogelt. Es gibt 3 Möglichkeiten: Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung. :pupillen:

  • Ja Er ist aus eigenem Willen ausgewichen und hat die Kontrolle verloren. Warum ist er dann straffrei geblieben?

    Altaaa. Der hat ein Leben gerettet.

    Habe meine Krankheit gegoogelt. Es gibt 3 Möglichkeiten: Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung. :pupillen:

  • Altaaa. Der hat ein Leben gerettet.


    Er hätte das Leben aber vielleicht auch retten können ohne die Kontrolle zu verlieren :winking_face: .
    Entweder die Justiz ist konsequent oder nicht. Ich rette dem über die Autobahn rennenden Fussgänger auch das Leben, wenn ich in die Leitplanke ausweiche, umherschleudere und eine Massenkarambolage verursache. Ich werd trotzdem verknackt. Erst recht, wenn der Fussgänger abhaut und ihn ausser mir niemand gesehen hat. Siehst du, worauf ich hinaus will?


    Ich finde es nicht schlecht, dass der Kranführer straffrei bleibt, versteh mich nicht falsch! Ich finde es schlecht, dass in ANDEREN Fällen der, der einen grossen Schaden verhindert und in der Folge einen kleinen Schaden (an sich und seinem Gefährt) produziert, eben NICHT immer straffrei davon kommt. Gerade wir Motorradfahrer.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Kann man annehmen, dass die Versicherung nun einfach so alles regelt?

    Mal so ganz grob gesagt: kann man.


    Grob gesagt, weil ja hier wenig Infos drin sind. Es wird natürlich geprüft, ob der Motorradfahrer und Maschine Fahrtauglich waren. Wenn der Betrunken oder unter Drogeneinfluss stand, oder das Motorrad grobe Sicherheitsmängel aufweist, könnte regressiert werden. (Also wegen nem zu lauten Topf, machen die meisten Versicherungen sicherlich keinen Regress - wobei es da auch solche gibt, die das machen würden... X/ ). Wenn aber die Bremsen manipuliert waren - dann aua). Sollte der Motorradfahrer grobfarlässig gehandelt haben, wäre das auch ein Regressgrund.


    Gehen wir aber davon aus: Fahrer hat ein Permis, war nüchtern, ist nicht fahrlässig gefahren und Bock war tiptop zwäg -> Haftpflicht übernimmt die Kosten und der Fahrer zahlt nur den Selbstbehalt.





    Bei der (...) auch. Scheint wohl Standard zu sein.

    Sag ich doch :face_with_tongue::winking_face: