War das Sarkastisch? Wenn ja, warum?
Wenn nein, vielen dank! ich freue mich sehr darauf.
War das Sarkastisch? Wenn ja, warum?
Wenn nein, vielen dank! ich freue mich sehr darauf.
War das Sarkastisch?
es enthält keine Spur von Sarkasmus.
zweitens, der direkte Einstieg in A offen ist nur noch nächstes Jahr möglich, ab 1.1.20121 müssen alle, die neu einen LFA für A beantragen, zuerst die beschränkte Prüfung machen und können erst nach zwei Jahren den A offen (auch wieder mit Prüfung) machen.
Wo steht das geschrieben?
Wenn ich das recht verstehe, zB ein 40 Jähriger/Jährige muss zu erst die A- Prüfung machen um nach 2 Jahren die A Prüfung machen zu können. Richtig?
Die VZV (Verkehrszulassungsverordnung) wurde geändert. Der massgebende Artikel 15, Abs. 2 und 2bis tritt per 1.1.2021 in Kraft. Diese beiden Absätze lauten:
2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:
a. Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor-radmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden;
b. Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden;
c. Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.
2bis Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Perso-nen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Ab-satz 6 nachweisen können.
Die ganzen Änderungen findest Du unter https://www.admin.ch/opc/de/officia…on/2019/191.pdf
Was auch neu ist, ist dass die Kurse nicht mehr verfallen. VKU und Motorradgrundkurs sollen unbefristet gültig sein.
Heisst für mich, man kann einen neuen LFA beantragen ohne den Töffkurs erneut besuchen zu müssen, hat man den Kurs bereits besucht.
Weiss nicht ob ich das mit dem Töffkurs gut finden soll... Für mich war der Töffkurs enorm sinnvoll. Werden hier drin andere auch dieser Meinung sein.
ohne den Töffkurs erneut besuchen
@servusli Ich denke das wichtige Wort hier ist "erneut". Das heisst das "grosse" Permit kriegst Du nicht gänzlich ohne den Grundkurs - weil den musst Du für A35KW gemacht haben. Du musst den nur nicht nochmals machen.
Macht sicherlich Sinn, dass man sich nach min. 2 Jahren Fahrpraxis nicht nochmal die Basics wie Anfahren am Berg etc erklären lassen muss.
@Janne ich glaube wir reden aneinander vorbei meinen aber das Gleiche.
Ist es effektiv so, dass für das "grosse" Permis die ganze praktiscje Prüfubf erneut durchlaufen werden muss?
Im geänderten Art. 15ff VZV heisst es nämlich, dass das grosse Billet nach klagloser zweijähriger gedrosselter Fahrpraxis gem. Art. 8 VZV ersucht werden kann. Klaglos im Sinne von Art. 8 heisst, man darf im Zeitraum von zwei Jahren keine Wiederhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen haben welche zu einem Entzug des Führerausweis führt bzw. geführt hatte.
Am abgeschaften Direkteinstieg gibts nicht zu rütteln. Was mich ein senig stört ist, dass gem. Art. 8 keine Fahrpraxis nachgewiesen werden muss wie Kat. D. Lediglich die o.e. klaglose Fahrpraxis. So kann jemand die "kleine" Prüfung machen und zwei Jahre nicht fahren, dann das grosse Billet holen.
Wer bereits Kat. B unbefristet hat muss ja für den Töff keine WAB Kurse besuchen.
Einmal absolvierte Ausbildungen (Theorieprüfung, VKU, Motorradgrundkurs) sind ab 2021 umbefristet gültig.
(klick hier)
Das mit dem unbefristeten Motorradgrundkurs finde ich persönlich nicht gut. So kann einer kommen, im April 2021 den Grundkurs machen und irgendwann zehn Jahreespäter das "kleine" Billet direkt machen.
Korrigiert mich, sollte ich was fehlinterpretiert haben.
Möchte euch ja nur ungern reingrätschen, aber wollt Ihr das Thema nicht in nen eigenen Fred verschieben?
Ich denke dass dieses Thema die nächsten Jahre immer wieder Disskusionsstoff bieten wird.
@servusli
Verstehe die neue Führerschein Regelung, wie beim Auto als die „Grüne L Zeit“ wer nach dem 1.1.2021 einen LFA beantragt, und über 25 ist, durchläuft die selben Schritte, wie z.B. Eine Person die mit 18 mit dem Motorrad fahren beginnt.
Das Thema der neuen Führerausweisvorschriften wurde schon hier Revision der Führerausweisvorschriften 2017 (a.k.a OPERA-3) behandelt. Lohnt sich ev. dort weiter zu diskutieren.
Mir kanns ja schlussendlich egal sein. Hab mein Permis.
Man kann es halt nicht allen recht machen.