Gibt es noch Kat. A-25 kW

  • Hallo Zusammen,


    gibt es eigentlich die Klasse / Prüfung A-25 kW noch?


    Hintergrund:
    Meine Tochter (ich darf ja schon grössere Teile fahren) überlegt sich den A beschränkt (bis 35 kW) zu machen (> 20 Jahre aber < 25 Jahre, Auto und A1 hat sie bereits). Sie war bei Testtagen von Kawa und die haben gemeint, dass ab 2021 es zwingend wieder zwei Prüfungen braucht. Wenn sie den A beschränkt noch nächstes Jahr macht, könnte Sie evt. noch von der alten Regel profitieren und sich den unbeschränkten später gut schreiben lassen. (Keine Ahnung ob dem so ist, aber einen Versuch ist es wert.)


    Zur Auswahl des Motorrades:

    • Bei Motorradhandel ist häufig A-25kw hinterlegt. Vor allem bei den 250cm oder 350ccm.
    • Ich habe gelesen, dass es nur noch keine A1 sein darf (also eine alte 125ccm mit mehr als 11kw würde auch gehen, aber den Stress will ich bei der Püfung umgehen).
    • Interessant ist, dass man noch beide Artikel betreffen Leistungsgewicht findet:

      • Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen.
      • Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg
    • Um weniger Stress zu haben, also eher den zweiten Punkt einhalten <35kW und nicht mehr als 0.20 kW/kg


    Zusammenfassend, verwirrt mich die Angabe bei Motorradhandel.ch
    Ich bin der Meinung ich kann eine 250ccm oder 350ccm zur Prüfung der Kategorie A beschränkt nehmen, da die Mindesthubraumgrösse weggefallen ist. (Eine 125ccm mit < 11kW würde spitzfindigerweise auch gehen, aber so weit will ich es doch nicht treiben.)

    An die üblichen Verdächtigen, :winking_face: ,könnt ihr meiner Denkweise folgen und diese bestätigen.


    Vielen Dank für Euren Input.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Wenn sie die kleine A (35 kW) Prüfung machen will, dann muss dass Prüfungsfahrzeug, wie Du richtigerweise sagts kein A1 und natürlich auch nicht mehr als 35 kW und nicht mehr als 0.2 kW/kg haben. Dazwischen ist alles erlaubt. Und wie du schon raus gefunden hast, wäre auch eine 125er mit > 11 kW z.B. ein alte Honda Yamaha NSR oder Cagiva Mito, ein mögliches Prüfungsfahrzeug. Möglich wäre auch eine 175er mit nur 9kW.


    Übrigens mit ein Grund warum es eigentlich das A (35 kW)
    Prüfungsfahrzeug mindestens 400 ccm haben sollte
    Siehe Anhang 12, Ziffer V der VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…7/index.html#app15ahref13
    Welcher mit der Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 1. Juni 2017 des ASTRA aber ausser Kraft gesetzt wurde http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2017-06-01_2676_d.pdf.


    Solange der Hubraum grösser als 125 ccm ODER Leistung grösser 11 kW aber nicht mehr als 35 kW ist es ein ein taugliches Prüfungsfahrzeug für Kat. A (35 kW)


    Mit einem Töff der genau 35 kW hat kann man übrigens auch die grosse, Unbeschränkte wie auch die kleine beschränkte Prüfung machen soll sich aber ändern, so dass Töff mit genau 35 kW nur noch für die kleine Prüfung gebraucht werden können.


    die haben gemeint, dass ab 2021 es zwingend wieder zwei Prüfungen braucht.

    Korrekt. Das ist OPERA-3 sie dazu diesen Diskussionsfaden -->
    Revision der Führerausweisvorschriften 2017 (a.k.a OPERA-3) <---


    PS: nicht nur die Hälfte zitiere und das wichtigst dabei vergessen :winking_face: Gemäss deines Links wäre es korrekt:

    Warum dies unnütze, zusätzliche Information bei Kategorie A beschränkt steht weiss ich auch nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    4 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Ähm. Ich versteh nicht so ganz was die Frage am Ende ist. Aber vielleicht bringt dies was:


    Für die Prüfung A Beschränkt braucht ein Motorrad mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (aber mehr als 11kW) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg. Hubraum ist per se schnuppe. Kann auch mit einem Roller gemacht werden, wenn die Leistung stimmt.


    Wenn sie den A Beschränkt noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen macht (Januar 2021) , kann sie diesen 2 Jahre nach Prüfung in A unbeschränkt umtauschen lassen und kriegt so die "grosse" gratis und prüfungsfrei mit (naja - gratis.. Gibt dann halt Gebühren für den das neue Permit-Kärtchen.. :D) Wenn sie nach Januar 2021 anfängt, dann geht das dann nicht mehr und sie muss für die grosse nochmals zur Prüfung antanzen.


    Hilft das?


    Edit: Rebel war schneller, genauer und zitierter. Ups :grinning_squinting_face:

    Einmal editiert, zuletzt von Janne ()

  • Noch ein Nachtrag: Alle die, die A (25 kW) im Ausweis haben, können ihr Permit ohne weiteres auf A (35 kW) umschreiben lassen. Je nach dem ob man die A (25 kW) Prüfung gemacht hat, natürlich auch gleich auf A offen.
    (Gibt dann halt Gebühren für den das neue Permit-Kärtchen).


    All die, die den A (25 kW) oder A (35 kW) beim Umtausch des blauen Papier-Führerausweis in den Kreditkärtchen-Führerausweis bekommen haben, müssen für A offen eine praktische Prüfung machen (Grundkurs nicht erforderlich, Lehrfahrausweis ist von Anfang an 16 Monate gültig).


    Wer heute seinen blauen Papier-Führerausweis mit A1 (125 ccm ohne kW Limite) umtauscht, bekommt A (35 kW).


    Geregelt in Art. 151k VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…19760247/index.html#a151k

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Um noch die Frage zu beantworten.

    gibt es eigentlich die Klasse / Prüfung A-25 kW noch?

    • Raider heist jetzt Twix und A (25 kW) ist nun A (35 kW).
    • Die A (25 kW) Prüfung gibt es nicht mehr.
    • Jedes Fahrzeug dass für die A (25 kW) Prüfung zugelassen war, ist auch für die A (35 kW) Prüfung zugelassen.
    • Es gibt noch ein paar Leute welche A (25 kW) im Ausweis haben.
    • Wer A (25 kW) im Ausweis hat kann diesen je nach dem wie er A (25 kW) bekommen hat in A (35 kW) oder A offen Umtauschen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @RebelFazer und @Janne


    PERFEKT. Vielen Dank. Jetzt muss nur die lokale Behörde das mit der Hubraumaufhebung wissen.


    Danke an die üblichen Verdächtigen.

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    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

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  • Jetzt muss nur die lokale Behörde das mit der Hubraumaufhebung wissen.

    Die wissen das :winking_face: Im Zweifelsfalle einfach bei der Webseite des MFK, StVA, VSZ, SAN oder wie das entsprechende Ding im Prüfungskanton heist nachschauen was bezüglich Prüfungsfahrzeug und vor allem auch bezüglich Ausrüstung steht. In den einen Kantonen genügt knöchelüberragendes und festes Schuhwerk in den anderen müssen es Motorradstiefel sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hier für Baselland und Basel.


    Interessant ist, dass Baselland "Motorradstiefel" schreibt und Basel "Stiefel oder hohe Schuhe die den Knöchel schützen". Die Prüfung aber am gleichen Ort und von den gleichen Personen gemacht wird. Wahrscheinlich schaut er zeurst auf den Wohnkanton des Prüflings.

    In einer Ménage à trois:

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  • Interessant ist, dass Baselland "Motorradstiefel" schreibt und Basel "Stiefel oder hohe Schuhe die den Knöchel schützen". Die Prüfung aber am gleichen Ort und von den gleichen Personen gemacht wird. Wahrscheinlich schaut er zeurst auf den Wohnkanton des Prüflings.

    Soll teilweise auch vom Experten abhängig sein.
    Bern schreibt z.B. festes, knöchelübersteigendes Schuhwerk und Motorradjacke vor (jaja. Auch Handschuhe und Helm).
    Mein Mitprüfling war mit mir zum zweiten Mal an der Prüfung. Beim ersten Mal wurde ihm bemängelt, dass seine Hose keine Knieprotektoren und er keine expliziten Motorradstiefel hatte. - Ich kam mit Töffjeans ohne Protektoren und Sowaswiewanderschuhe in dick und knöchelüberragend und der Experte hatte keine Problem damit.