Roller Mfk

  • Hallo zusammen habe eine Frage ich Bekomme einen Roller 125ccm 1995 alter 2 Takt. So jetzt frage ich mich ob ich ihn gleich Einlösen kann hat noch weniger als 1 jahr mfk. Laut mfk ja laut Google nein was stimmt jetzt ist im gleichen kanton angemeldet.


    Danke für die Antworten :winking_face:

  • Auf dem StvA nachfragen, da bekommst du innerhalb von wenigen Sekunden die richtige Antwort :winking_face:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Habe ich Ja aber das passt nicht zu googel und forum sagten mir das mfk 3 jahre hält ichbdo aha hmm

  • Wem vertraust Du mehr, Google oder den zuständigen Mitarbeitern des STVA?


    Fakt ist nach meinem bescheidenen Wissen, Fahrzeuge älter als 10 Jahre können nur eingelöst werden ohne sofortige MFK, wenn die letzte MFK weniger als zwei Jahre her ist. Ansonsten müssen diese Fahrzeuge zuerst bei der MFK vorgezeigt werden, erst danach einlösen möglich.

  • Google: Von Müll über Halbwissen bis zum Fachwissen, je nach gefundener/aufgerufener Webseite. --> Meist mit Vorsicht zu geniessen.


    Forum: meist Halbwissen, z.T. sind aber auch Fachkundige Personen dabei. --> Je nach Nutzer ebenfalls mit viel Vorsicht zu geniessen.


    Behörde: Wenn die die Gesetzte dazu nicht kennen, wer sonst :confused_face:
    :sironie:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten