Hallo Zusammen,
Ich weiss, Motorradfahren auf der AB ist nicht wirklich toll, aber leider gibt es halt Situationen, wo es dennoch die beste Alternative ist...
Und dann wollen wir ja immer ganz legal unterwegs sein
Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man die Vigniette bei einem Motorrad auch auf einer "verdeckten, leicht zugänglichen Stelle" aufgeklebt werden darf.
Da ich aber auch gelesen habe, dass nächstes Jahr die elektronische Vigniette kommen soll (hoffen wir mal, dass ein Datum bei den schweizer Behörden auch tatsächlich eingehalten wird...), will
ich eigentlich gar nirgends die Vigniette auf mein Motorrad kleben.
Bei meiner weiteren Recherche habe ich die "Richtlinie 15-01 Nationalstrassenabgabe" vom EZV gefunden.
Darin steht: "Kann die Vigniette bei [...] Motorrädern nicht an einer nicht leicht auswechselbaren [...] Stelle angebracht werden, wird toleriert [...], dass sie auf eine Kopie des Fahrzeugausweises geklebt und mitgeführt wird."
Hat jemand damit Erfahrung? Ich weiss, dass "nicht können" und "nicht wollen" nicht das gleiche ist, aber vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrung, wie kulant sich hier die Kollegen in Uniform zeigen?
Vielen Lieben Dank für eure Erfahrungen
Lg phunder