Wir kommen der Sache schon näher....
Anfangs waren es noch Fussgänger und fliegende Ketten, jetzt sind es nur noch Fahrer und Beifahrer, die nicht in die Kette greifen sollen....
Grusssugus
Wir kommen der Sache schon näher....
Anfangs waren es noch Fussgänger und fliegende Ketten, jetzt sind es nur noch Fahrer und Beifahrer, die nicht in die Kette greifen sollen....
Grusssugus
Sachsi, reg Dich nicht auf, er kann Betriebserlaubnis (eine Formulierung aus Deutschland, welche für der Schweiz gar nicht existiert) und Betriebssicherheit nicht unterscheiden.
Gestützt auf den zitierten Artikel wird man bestraft. Das Verbot einer Weiternutzung des Fahrzeuges kann man damit nicht begründen. Und wenn die ASA-Bestimmungen betreffend Kettenschutz nichts hergeben, lässt sich eine Weiterbenutzung nicht verhindern.
Wenn die Kette tatsächlich mal reissen würde, würde der Kettenschutz die umherfliegenden Teile sicher nicht aufhalten.
Bei Motorrädern sind gefährliche bewegliche Teile wie Kettenendantriebe und dergleichen durch geeignete Vorrichtungen (Verkleidungen z. B. Kettenkasten für Sekundärantrieb) so zu schützen, dass weder Lenker noch beförderte Personen durch unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit einem Kleidungsstück gefährdet werden.
....wo du deinen dick markierten zitierten Satz her hast,...
google findtet das Zitat auf 1000ps.ch...mit Referenz auf KDV -> Katholischer Deutscher Verband farbentragender Studentenkorporationen
google findtet das Zitat auf 1000ps.ch...mit Referenz auf KDV -> Katholischer Deutscher Verband farbentragender Studentenkorporationen
Schlagend oder nicht schlagend?
Back to Business. Die KDV ist natürlich die Österreichische Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011385 welcher in etwa unserer VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19950165/index.html entspricht. In etwa. Denn in der KDV findet man solche Schmankerl wie:
Zitat§ 54a. (1) Bei einspurigen Motorfahrrädern muss der Austausch von Teilen der Antriebsübersetzung des Motors gegen solche, die eine Änderung der Übersetzung bewirken, durch die Bauart des Motors ausgeschlossen sein. Auf dem Ritzel und dem Antriebskettenrad müssen die Anzahl der Zähne, bei anderen die Übersetzung bestimmenden Teilen eine Herstellerkennzeichnung dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein. Das Antriebskettenrad an einem angetriebenen Rad muß mit der Nabe dieses Rades so verbunden sein, daß eine Trennung dieser Verbindung nur unter deutlich erkennbarer Verletzung einer Kontrolleinrichtung erfolgen kann.
Den obigen Text bezüglich Kettenschutz findet sich leicht anders im §52 der KDV
Zitat(1) Bei Zugmaschinen und mit diesen verbundenen Geräten müssen gefährlich bewegliche Teile, wie Zapfwellen, Gelenkwellen, Riemen- oder Kettentriebe und dergleichen, die im Arbeits- oder Aufenthaltsbereich des Lenkers oder anderer Personen liegen, in ihrer ganzen Ausdehnung so verkleidet oder verdeckt sein, daß ein unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit Kleidungsstücken, auch von unten her nicht zu erwarten ist.
Jetzt sagt aber 1000ps (welche bekantlich total leiwandigen Östereichern ist) nicht einfach KDV, sondern KDV-Mängelliste. Wo findet man die denn? Keine Ahnung, gefunden habe ich dafür die Gesamte Rechtsvorschrift für Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10012794
dort findet sich im Katalog der Prüfpositionen, bei der Nummer 7.15 einen Eintrag "Kettenschutz (wenn vorgeschrieben) fehlt"
So und nun zurück in die Schweiz. Das beste was ich in der VTS gefunden habe ist Art. 64 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a67
ZitatAlles anzeigenFahrzeuggestaltung, gefährliche Fahrzeugteile, Abdeckung von drehenden Teilen
1 Fahrzeuge dürfen keine scharfen Spitzen oder Kanten und keine Vorsprünge oder Öffnungen aufweisen, die bei Kollisionen eine zusätzliche Verletzungsgefahr darstellen. Dies gilt sowohl für den Innenraum zum Schutz der Insassen und Insassinnen als auch für die äussere Fahrzeuggestaltung, namentlich zum Schutz von Fussgängern und Fussgängerinnen und von Zweiradfahrern und Zweiradfahrerinnen.
2 Fahrzeugteile, namentlich Rückspiegel, Beleuchtungsvorrichtungen, Scharniere und Türgriffe, müssen so gestaltet, angebracht oder geschützt sein, dass die Verletzungsgefahr für Insassen und Insassinnen und für Strassenbenützer und -benützerinnen bei Unfällen möglichst gering ist und die Bestimmungen von Anhang 8 eingehalten sind. Untersagt sind unnötige, gefährliche Teile, namentlich aussen am Fahrzeug; Frontschutzbügel, Zierfiguren und Verzierungen sind zulässig, wenn sie Anhang 8 entsprechen. Für Frontschutzbügel bleibt Artikel 104a Absatz 3 vorbehalten.
3 Anschlüsse für den Antrieb von Anhängerachsen, Zapfwellen und dergleichen müssen mit wirksamen Schutzvorrichtungen versehen sein.
Anhang 8 besagt nichts über einen Kettenschutz.
Zusammengefasst, auch Du hast keine CH-Bestimmung gefunden, die einen Kettenschutz vorschreibt.
Zusammengefasst, auch Du hast keine CH-Bestimmung gefunden, die einen Kettenschutz vorschreibt.
Ist das denn ein Argument? Erstaunt mich, dass gerade du sowas schreibst.
Gibt es eine CH-Bestimmung, die bei einem Supersportler eine Windschutzscheibe vorschreibt? Ich glaube nicht, und trotzdem wirst du sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einfach demontieren dürfen. Gibt sicher noch tausend andere Beispiele. Es muss ja nicht alles explizit erlaubt oder verboten sein, es kann ja auch über einen anderen Paragraphen geregelt sein (eben entstehende scharfe Kanten wie beim Demontieren des Windschildes, oder wie beim Kettenschutz die Gefahr, dass man mit einem Körperteil in die Kette gelangen könnte).
Der Hersteller wird auch seine Bestimmungen haben, die für ihre Motorräder aus Sicherheitsgründen erfüllt sein müssen, und da würde ich mal lieber nichts riskieren.
Gibt es eine CH-Bestimmung, die bei einem Supersportler eine Windschutzscheibe vorschreibt? Ich glaube nicht, und trotzdem wirst du sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einfach demontieren dürfen.
Ich dagegen würde mit noch sicherer grenzender Wahrscheinlichkeit behaubten, dass man die Scheibe ohne weiteres entfernen kann.
Dich wunderts? Nun, für Eingriffe in die Rechte der Bürger brauchts immer ein öffentliches Interesse, der Eingriff muss verhältnismässig sein und es braucht eine gesetzliche Grundlage (letzteres bedeutet, es muss schriftlich in Form eines Erlasses darauf hingewiesen werden, dass es dem Staat erlaubt, die Rechte einzuschränken).
Die Nutzung meines EIgentums ist durch verschiede Freiheitsrechte geschützt, Einschränkungen sind allerdings erlaubt (s.o.). Wortwörtlich müssen sie nicht aufgelistet sein. Genügt, wenn "sie umschrieben" werden. In den von RF zitierten Stellen geht es aber (nur) um einen Kollisionsschutz (Ziff. bei Kollision, Ziff 2 "bei Unfällen". Ziff.3 könnten man vielelicht noch bei einer Ural anwenden, weil die das Seitenrad antreiben). Ob die Entfernung des Kettenschutzes die Verletzzungsgefahr bei einer Kollision/bei einem Unfall erhöht, bezweifle ich.
Damit man nicht falsch versteht, ich find den Kettenschutz auch sinnvoll. Ich kann mir sehr wohl auch vorstellen, dass es hierzu eine gesetzliche Bestimmung gibt (kenn ich nicht, such ich nicht, wäre aber dankbar, wenn wegen der Versachlichung ein konkreter richtiger Verweis wie gesetzliche Bestimmmung, Gerichtsurteil aufgeführt wird).
Aber die Diskusion entbrannte ja wohl, ob ohne Kettenschutz die Betriebserlaubnis erlöscht. Wer mit Betriebserlaubsnis argumentiert setzt sich dem Verdacht aus, mit fremdem Recht zu argumentieren, und das kommt bekanntlich in keinem Land gut an, dessen BürgerInnen für sich in Anspruch nehmen, noch souverän zu sein. Zum anderen ist es auch unsinnig, mit etwas zu argumentieren, dass es so (zumindest für die Schweiz) nicht gibt. Da ist Spam etc. vorprogrammiert.
Der Kettenschutz wird nirgends in der VTS erwähnt, allerdings hat Art. 67 den Titel
"Fahrzeuggestaltung, gefährliche Fahrzeugteile, Abdeckung von drehenden Teilen"
siehe auch https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a67
Generell sagt der Artikel, dass die Gestaltung so erfolgen muss, dass das Verletzugnsrisiko möglichst gering ist, sowohl für Fahrzeuginsassen wie auch für externe Personen (Fussgänger, Zweidradfahrer).
Einzig aus dem Titel des Artikels könnte geschlossen werden, dass ein Kettenschutz notwendig ist. Wenn aber konstrukitonsbedingt die Kette so läuft, dass eine Berührung während der Fahrt nahezu ausgeschlossn ist, dann reicht das und ist ein Kettenschutz nicht notwendig, so meine Interpretation.
Was das Berühren anbelang gibt es noch Art. 66 Abs. 2 der VTS. Betrifft aber explizit nur die Räder. https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a66
ZitatFührer, Führerinnen, Mitfahrer und Mitfahrerinnen müssen gegen eine Berührung mit den Rädern geschützt sein. Der Aufbau bzw. die Radabdeckungen müssen bei Geradeausfahrt die ganze Breite der Reifenlauffläche oben und nach hinten bis 0,10 m über die Höhe der Achsmitte decken.
Wenn man in der VTS nach "Kette" sucht findet man viel über Schneeketten, Kritzketten (Gemäss Idiotikon https://digital.idiotikon.ch/idtkn/id3.htm#!page/30563/mode/2up eine "unter Wagenräder oder Schlittenkufen gelegte Hemmkette", was wiederum gemäss Duden https://www.duden.de/rechtschreibung/Hemmkette eine "Kette, die in die Radspeichen gehängt wird, um eine Bremswirkung zu erzielen" ist.), Gleisketten (das sind Raupen), Einbauplakette (das ist keine Kette), Schliesskette (eine Kette mit Schloss zum abschliessen), sowie ein einziges mal Kette als solches, als möglicher Verbindung zwischen nicht selbstbremsenden Anhänger und Zugfahrzeug. Womit wir übrigens bei einem anderem sicherheitsrelevanten Thema angelangt wären, dass nicht in allen Ländern genau gleich und detailliert geregelt ist https://de.camperstyle.net/abr…braucht-man-holland-oese/
Ich überlasse es anderen nun die in der VTS bzw TAFV 3 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20161717/index.html erwähnten UNECE https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs0-20.html sowie EU Reglement https://eur-lex.europa.eu betreffend Kettenschutz zu durchforsten. Wenn gefunden bitte hilfreich Zitieren oder auf die Quelle verlinken. Wie es sich gehört stets auf die Primärquelle verweisen. Alles andere ist Hörensagen und Töffli-Buben-Geschwätz.
Ich dagegen würde mit noch sicherer grenzender Wahrscheinlichkeit behaubten, dass man die Scheibe ohne weiteres entfernen kann.
Dass man es kann, davon bin ich auch überzeugt. Man darf es einfach nicht . Jedenfalls nicht, wenn dadurch irgendwelche scharfen Kanten oder Ecken in der Frontverschalung hervorlugen und du diese nicht entschärfst (das war ja das, worauf ich hinaus wollte). Und wenn durch das Entfernen des Kettenschutzes nun etwas "zugänglich" wird, was aus Sicherheitsgründen nicht zugänglich sein sollte (nämlich die Kette), müsstest du dies nach meinem Verständnis wiederum entschärfen, ergo eine Art Kettenschutz montieren, also haste dich einmal im Kreis gedreht ^^.
Bin auch gespannt, was nun wirklich Sache ist...
Jedenfalls nicht, wenn dadurch irgendwelche scharfen Kanten oder Ecken in der Frontverschalung hervorlugen und du diese nicht entschärfst (das war ja das, worauf ich hinaus wollte).
Dann solltest Du es aber schon genau so schreiben Apropos Frontscheiben, da sind wir auch bei so einem Thema wo die Länder verschieden ticken: Mach mal in Deutschland einfach so eine andere, nicht Originale, dran. Ich sage nur viel Spass mit dem TÜV und auftreiben einer ABE.
Nach diesem "Now for something completely different" zurück zum eigentlichen Thema. Hier mal was handfestes vom Road and Maritime Service, New South Wales, Australien
https://www.rms.nsw.gov.au/doc…rds/vsi-28-guidelines.pdf
selbiges gilt auch in South Australia
https://www.sa.gov.au/topics/d…-and-sidecar-requirements
Die erwähnten 300 mm lassen sich evtl.in einer ECE Richtlinie finden, wobei die VTS diesen immer noch vorgeht (Siehe und Vergleiche dazu auch Anzahl der seitlichen Reflektoren)
Im UK wird bei der periodischen Prüfung nur geschaut ob der Kettenschutz sicher (secure) ist, nicht aber ob er auch vorhanden ist.
https://www.gov.uk/government/…e-parts-checked-at-an-mot
Generell scheint das ganze (Kettenschutz Pflicht?) ein weltweit diskutiertes Thema zu sein.
Dann solltest Du es aber schon genau so schreiben
UUh Rebel...
Bevor du mir ungenaues Schreiben vorwirfst, solltest du lieber erst genau lesen. Weil ich HAB es genau so geschrieben
es kann ja auch über einen anderen Paragraphen geregelt sein (eben entstehende scharfe Kanten wie beim Demontieren des Windschildes