Kettenschutz notwendig?!

  • Hallo zusammen


    Da ich mittels Forumsuche und Google nicht wirklich fündig geworden bin, wende ich mich an euch.


    Ist ein Kettenschutz in der Schweiz vorgeschrieben? Es handelt sich dabei um eine Triumph Bonneville Bobber, also einen Einsitzer.
    Kann mir da jemand Auskunft geben oder mitteilen wo ich dies nachschlagen kann?


    Ich möchte den Kettenschutz, falls erlaubt, aus optischen Gründen eventuell entfernen.


    Danke im Voraus.
    Bobber

  • Hatte mich die Frage auch mal gestellt: Soweit ich das verstanden habe, wäre es erlaubt. ABER: Der Kettenschutz schützt nicht nur dein Bein im Falle einer reissenden Kette, sondern fängt auch den ganzen Kettenschmodder ab. Wenn Du das Ding abnimmst, musst dann halt damit rechnen, dass Du Kleidung und Bike voll kriegst.
    Alternativ gibts aber auch Kettenschutzdingensdas, welche die Kette zur Seite frei lassen - damit hättest Du dann das Beste beider Welten (und keiner der dann wissen will, ob das eigentlich Legal sei) :smiling_face:


    Ich hab mir dann sowas drangemacht - gibts natürlich auch in schicker, aber taugt mir so.


    Vorher (wääää)


    Nachher (weniger wääää)

  • Danke für den Input mit der ASA 2b. Leider habe ich dort aber nichts hilfreiches gefunden

    War aus dem Kopf geschrieben :grinning_face_with_smiling_eyes: . Das einzige was ich gefunden habe ist bei den Kindersitzen:

    Zitat


    ... muss solid befestigt sein und verhindern, dass das Kind mit sich bewegenden oder heissen Teilen in Berührung kommen kann.

    Sorry, dachte wäre auch bei den Fussrasten so.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke für deine Inputs. Wäre auch eine Variante, nur oberhalb der Kette geschützt.


    Ich mach mir mal Gedanken und schaue weiter :grinning_squinting_face:

  • @ Bobber: weniger Zitieren ist mehr..... darauf achten, dass so nicht seitenweise unnötig Müll angesammelt wird.
    Zur Antwort reicht oft ein einfaches @


    Deutsch ist eine präzise Sprache. Im Wort Kettenschutz ist SCHUTZ enthalten. Schützt davor, dass keine Kleidungsstücke während der Fahrt in die laufende Kette kommen können und davor - frisch geschmiert - das nicht gerade alles überall rumsabert :smiling_face: Das 'aus optischen Gründen' na ja..... Motorradfahren hat per Definition nicht sehr viel mit der Optik zu tun sondern eher Motorradsammeln und in die Ecke stellen :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • @EffJottEric
    Alles klar, merk ich mir für die Zukunft, sorry.


    Die Aufgabe des Kettenschutz ist mir natürlich bewusst. Ob die Entfernung sinnvoll ist oder nicht..da hat jeder seine eigene Meinung :winking_face: Mich interessierte halt einfach die Gesetzeslage.


    Danke trotzdem für deine Inputs! :top:

  • Natürlich ist ein Kettenschutz notwendig bzw. Pflicht! Es geht dabei nicht nur um den Töfffahrer sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer insbesondere Fussgänger! Stell Dir vor die kette reist und fliegt wild durch die Gegend und erschlägt einen Fussgänger!!!


    Kein Kettenschutz = keine Betriebserlaubnis!


    Erwischt Dich die Polizei, darfst du laufen!

  • Art. 931Nicht betriebssichere Fahrzeuge



    Nicht betriebssichere Fahrzeuge


    1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
    2 Mit Busse wird bestraft, wer:
    a.ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht;b.als Halter oder wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich ist und wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs duldet.


    Es kommt eben auf den Polizist drauf an aber du wärst dann nicht der Erste der sein Töff schieben, abschleppen oder umbauen darf! Im Zweifelsfall kannst du ja morgen bei der MFK anrufen und nachfragen, die werden Dir dann schon die Meinung dazu sagen :winking_face:

  • Natürlich ist ein Kettenschutz notwendig bzw. Pflicht!


    Kein Kettenschutz = keine Betriebserlaubnis!

    gibt es dazu eine Vorschrift oder wird dies nur unter Kollegen am Stammtisch erzählt.


    in den ASA-Richtlinien wird dies zum Beispiel gar nicht erwähnt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Was denkst du eigentlich? Meinst du irgendein Ingenieur entwickelt zum Spass einen Kettenschutz? Meinst Du der wird bei sämtlichen Motorradmarken verbaut nur um solche Leute wie Dich zu ärgern? Wenn du der Meinung bist das alles Stammtischgerede ist dann bau ihn eben ab!



    Bei Motorrädern sind gefährliche bewegliche Teile wie Kettenendantriebe und dergleichen durch geeignete Vorrichtungen (Verkleidungen z. B. Kettenkasten für Sekundärantrieb) so zu schützen, dass weder Lenker noch beförderte Personen durch unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit einem Kleidungsstück gefährdet werden.





  • @pierreonline was ich denke? Solange es nicht irgendwo geregelt ist, kann dich ein Polizist nicht einfach laufen lassen, denn ihm fehlt die Grundlage. Und ja, ohne eine stichhaltige Argumentation ist es Stammtischgerede.


    Und wenn du jetzt noch schreibst und zwar ganz ruhig ohne dich aufzuregen, wo du deinen dick markierten zitierten Satz her hast, hast du dem Threadersteller (wenn du lesen und verstehen kannst, hättest du gemerkt das ich das nicht bin) sehr geholfen.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)