In der heutigen NZZ
Urteil zum Überholen mit Motorrad bei nicht blinkendem Und abbiegenden Auto
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Mack -
2. Juli 2019 09:31 -
Erledigt
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Danke für diesen Artikel.
Inwiefern wäre nun eine GoPro hilfreich gewesen? Dürfte man vorhergehende Sequenzen, welche nichts mit dem Unfall zu tun hatten, löschen? Kann ja sein, dass die vorausgehende Fahrt etwas progressiv war.
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Sorry, aber was soll den das für ein "Gerechtigkeitssinn" sein? War wohl eher der "Geldverlanngenssinn".
Und ich will ja nichts zu Klischees sagen, aber Hausfrau und BMW X5 ¯\_(ツ)_/¯ Wer kennt sie nicht.Finde die Entscheidung der Richterin aber gut. Schlussendlich haben beide nen Fehler gemacht. Unfälle passieren nun mal einfach. Gericht hätte es dazu nicht gebraucht.
GoPro ist glaube ich immernoch schwierig. Das muss ja zuerst vom Richter zugelassen werden als Beweismittel.
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Bin der Meinung meines Vorredners, wenn er nicht unbedingt die "Bestrafung" der BMW-Fahrin gewollt hätte, wäre sein Bike ersetzt wurden und fertig.
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Finde das Urteil auch durchaus plausibel. Vorallem mit dem neutralen Jogger als Zeugen.
Und als allgemeinen Tipp für die Zukunft, damit man aus den Fehlern von Anderen etwas lernt->Man sollte bei Fahrzeugen, welche ungewohnt langsam fahren bei in Ortschaften immer sehr aufpassen, wenn man überholen will. Einerseits wie bei dem Beispiel aus dem Artikel suchen die Leute etwas, Parkplatz oder eine bestimmte Adresse etc. und sind dann so fixiert, dass sie den Verkehr um sich nicht mehr richtig wahrnehmen (von wegem Frauen können Multitasking ;P). Und zum anderen können andere Verkehrsteilnehmer in der Zwischenzeit so ungeduldig geworden sein, dass sie euch beide überholen wollen, und dann dich und das Auto abschiessen.
Also immer sehr vorsichtig sein bei solchen Situationen. Vorallem wenn man auf zwei Rädern unterwegs ist. Weil wenn dein Kopf Matsche auf dem Asphalt ist, bringt es nichts mehr im Recht zu sein.
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Das interessante am Fall ist meiner Meinung, dass am Ende beide verurteilt wurden. Wäre interessant auch noch die zivilrechtliche Klärung des Falles zu erfahren, also wer welche Schäden in welcher Höhe bezahlen muss (bzw. die entsprechende Haftpflichtversicherung) und was am Ende selbst bezahlt werden muss (bzw. Kaskoschaden ist).
Inwiefern wäre nun eine GoPro hilfreich gewesen?
Wenn die Aufnahme das zeigt was der Jogger wiedergegeben hat: Gar nicht.
Dürfte man vorhergehende Sequenzen, welche nichts mit dem Unfall zu tun hatten, löschen? Kann ja sein, dass die vorausgehende Fahrt etwas progressiv war.
Wenn die Polizei die Kamera an der Unfallstelle als Beweismittel in Gewahrsam nimmt, dann kann man selber gar nichts mehr löschen. In wiefern Zufallsfunde bei der Auswertung gegen einem verwendet werden können weiss ich nicht. Aber das Fahrverhalten direkt vor dem Unfall kann schon eine Relevanz haben.
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Wären auch beide verurteilt worden, wenn es sich beim Zweirad um ein Velo gehandelt hätte?
Mich stört an der Sache, dass beide Unfallgegner teilweise happig zur Kasse gebeten werden.
Es entsteht der Eindruck, dass mal wieder primär Kohle eingezogen wird. Aber da liege ich natürlich falsch.PS: Kameras & Co
Viele von uns kutschieren iwelche GPS und Kameras durch die Gegend.
Das ist die freiwilligste Blackbox und somit ein Exekutiv-Selbstbedienungsladen.
Macht mir hie und da Sorgen, wenn die rechte Hand mal wieder probiert den Griff abzuschrauben. -
Mich stört an der Sache, dass beide Unfallgegner teilweise happig zur Kasse gebeten werden.Es entsteht der Eindruck, dass mal wieder primär Kohle eingezogen wird. Aber da liege ich natürlich falsch.
Aber Du kannst schon zwischen Busse und bedingter Geldstrafe unterscheiden?
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Ich denke ja nicht, dass die ganzen Verfahren und Bewirtschaftungen vom Staat übernommen werden?
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Wären auch beide verurteilt worden, wenn es sich beim Zweirad um ein Velo gehandelt hätte?
Ein Velo das links ein Auto überholt obwohl dies legal rechts gemacht werden darf bzw. soll(?) und die Seestrasse AFAIK einen durchgehenden Velostreifen hat? Ich denke ja.
Ich denke ja nicht, dass die ganzen Verfahren und Bewirtschaftungen vom Staat übernommen werden?
Einfacher: Ich denke ja nicht, dass der Steuerzahler gewillt ist, diese Kosten für verurteilte Gesetzesbrecher vollumfänglich zu übernehmen.
Aber Du kannst schon zwischen Busse und bedingter Geldstrafe unterscheiden?
Über denn Sinn und Zweck dieser bin ich mir im unklaren und habe keine klare Meinung dazu. Hat ein dafür wie ein dawider dass Geldstrafen bedingt sind. Jedenfalls kennt, soweit ich weiss, Deutschland nur unbedingte Geldstrafen.
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Ist mir am Sonntag auf der langen geraden zwischen Elgg und Winti fast passiert. Zum Glück hat er aber dann doch geblinkt und zum Glück hat die Kati gute Brembos.
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Über denn Sinn und Zweck dieser bin ich mir im unklaren und habe keine klare Meinung dazu. Hat ein dafür wie ein dawider dass Geldstrafen bedingt sind. Jedenfalls kennt, soweit ich weiss, Deutschland nur unbedingte Geldstrafen.
Ich erklär ich Dir mal bei Gelegenheit.
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Was das Thema Velo anbelangt: Ich war mehrere Jahre Velokurier in Zürich, unfallfrei und stresserpropt, wohl auch weil eher von der ruhigeren Sorte und kann trotzdem aus erster Hand berichten: in Punkto Geldstrafen (nicht Bussen) werden Velo‘s (zurecht) so ziemlich gleich behandelt wie Auto und Töff. Sei es bei nicht beherrschen des Fahrzeugs (Sturz statt Kolission) oder absichtliche Übertretung mit Unfallfolge (Rotlicht).
PS: Dieser Beitrag soll einem Velofahrer-bashing vorbeugen und ihn nicht erzeugen. Idioten die nicht fahren können und denken die Strasse gehöre ihnen gibts vom Fussgänger bis zum LKW-Chauffeur. Man sieht halt immer nur die auffällige Minderheit. -
Ich bin mir fast sicher, dass der Motorradfahrer diesen Unfall in der Facebook Grupe vom TF gepostet hat.
War auch eine Kawa und ich glaube es war auch ein X5 zu sehen, der Ort könnte auch passen.