Polizei Motorrad Einziehen?

  • Armleuchter

    Wer alles?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Bei 180 in der 80er Zone kannst du nach der Via Secura geschuldeten Gesetzeslage damit rechnen dass du wohl einige Zeit auf Staatskosten Kost und Logie in Anspruch nehmen darfst.....

    Zu seinem Glück gibt es noch auf die Kuscheljustitz. Bei Ersttäter gibt es meist und im Normalfall bedingt. Also noch nicht Wohnung kündigen oder schon Knasttatoo auslesen.


    https://amp.aargauerzeitung.ch…sten-verurteilt-132763123


    https://www.aargauerzeitung.ch…oeff-ist-er-los-134122014

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ja sicher, jeder ist mal zu schnell unterwegs, aber meist nur im noch zahlbaren Rahmen und ungewollt.


    180 km/h bei 80 km/h ist m.M. Vorsatz und nicht entschuldbar, zumal auch Verletzung/Tötung von Menschen bewusst in Kauf genommen wurde....


    Tu dir selbst einen Gefallen und steh zu deinem Fehlverhalten, zeige Einsicht und Reue und trage die Konsequenzen, mögen sie noch so hart sein, ich denke damit kommst du wohl noch am besten weg.


    Letztendlich ist es für uns alle am besten, wenn du für ein Weilchen weg von der Strasse bist. Dann hast du genug Zeit zu lernen, was Verantwortung im Strassenverkehr bedeutet.


    Ich möchte jetzt echt nicht in deiner Haut stecken....


    DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR "IRGENDWANN".... B)  

  • 180 km/h bei 80 km/h ist m.M. Vorsatz und nicht entschuldbar, zumal auch Verletzung/Tötung von Menschen bewusst in Kauf genommen wurde....


    Sorry, das kannst du nicht einfach so pauschal sagen, wenn du nicht ganz genau weisst, WO und WANN er unterwegs war.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Sorry, das kannst du nicht einfach so pauschal sagen, wenn du nicht ganz genau weisst, WO und WANN er unterwegs war.

    was hat das mit WO und WANN zu tun ?
    Interessiert das den Richter?


    DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR "IRGENDWANN".... B)  

  • Im Link zur Aargauerzeitung steht es ja.



    Unter Punkt 7:
    Das Gesetz wird überarbeitet um dem Richter einen Ermessensspielraum zu geben.


    und 8:
    "Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH), ehemaliges Mitglied des Komitees der Raser-Initiative, gab zu, dass man bei der Ausarbeitung des Gesetzes zu weit gegangen war: "Man muss vermutlich zugeben, dass wir einen Fehler gemacht haben." Man habe im guten Willen etwas übertriebenen."


    Solange Fahrer sich mit ihrer Fahrweise nur selber gefährden sollten eben andere Masstäbe gelten und wenn Gefährdung anderer vorliegt gibt es wieder Abstufungen.


    Gruss

  • was hat das mit WO und WANN zu tun ?Interessiert das den Richter?


    Der Richter kann doch nicht entscheiden, ob Verletzung/Tötung von Menschen bewusst in Kauf genommen wurden. Das kann nämlich niemand ausser der Täter selbst .
    Wenn keine Menschen da sind, können sie auch nicht getötet werden, darum kommt es sehrwohl auf das Wo und Wann an. Vielleicht nicht für den Richter, da hast du Recht; aber für die moralische Verwerflichkeit, was mir viel wichtiger ist als irgend ein Gesetzestext, wenns drum geht einen Menschen zu beurteilen.

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    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • für die moralische Verwerflichkeit

    da bin ich der gleichen Meinung.


    Trotzdem orientiert und handelt ein Richter nach Tatsachen, Beweisen und Gesetzesvorlage, sowie auch eigenem Ermessensspielraum
    welches ein bewusstes in Kauf nehmen von Gefährdung und Tötung nicht ausschliessen muss.


    Muss den immer erst ein Mensch verletzt oder getötet werden, bis so ein Raser gestoppt wird?


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  • Trotzdem orientiert und handelt ein Richter nach Tatsachen, Beweisen und Gesetzesvorlage, sowie auch eigenem Ermessensspielraum
    welches ein bewusstes in Kauf nehmen von Gefährdung und Tötung nicht ausschliessen muss.


    Richtig. Aber nur weil man es nicht ausschliessen kann, heisst das eben nicht, dass du es ihm unterstellen kannst (was du eben getan hast, darum mein Einwand ;-)). Du bist schlicht nicht in der Position dazu. Der Richter vielleicht irgendwann im Verlauf des Verfahrens, aber wir mit unseren Kenntnissen der Umstände definitiv nicht!

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  • ... nicht entmutigen lassen Strizzi, wir alle dürfen unsere Meinung schreiben. Egal, wenn sie nicht von allen geteilt wird.
    Dort wo meiner Meinung nach die Diskussion zur Haarspalterei verkommt, nehme ich mich raus...

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Donna, das ist keine Haarspalterei, sondern Grundsätze der eigenen Haltung, also das pure Gegenteil von Haarspalterei. Aber da können leider nicht viele damit umgehen, wenn jemand diese Haltung nicht teilt, eigentlich sehr schade. Gell Strizzi, Freie Meinungsäusserung ist nicht das gleiche wie „niemand darf meine Meinung kritisieren“. Ich hinterfrage nunmal gerne, gerade wenns um Anschuldigungen und Moral geht :winking_face: .

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  • Letztens hats mich im 60er mit 69(aufem Tacho) geblitzt dann dachte ich na gut 40taken kanschte denken 120fr waren genau 69 dann -3 =66 und 6-10kmh zuviel gibt 120fr hab mich schön aufgeregt
    (Ps ja kann rechnen)

    Das hat nichts mit Rechnen zu tun. Das hat damit zu tun, dass die Radarblitzer langsam aussterben und immer mehr Laserblitzer zum Einsatz kommen.


    Die Toleranz bei den Radars war halt 5 km/h, bei den Lasers sind sie auf 3 km/h runter.

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