ich behaupte mal dass wenn dies bei dem offensichtlichen Fall, schon beweisen kann das ein Film und nicht eine Text message und somit härter durchgreifen kann...Sprich Anzeige...aber die meisten sind am sms schreiben was genau so schlimm ist, aber da nur 100.- bedeuten würde
Was ist das für ein Blitzer? (DRINGEND!!)
-
AzulShiva -
21. Juni 2019 19:49 -
Geschlossen
-
-
Ich versuch mal OBV 311 etwas näher zu beleuchten. OBV 311 besagt, dass das Verwenden des Telefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit CHF 100 bestaft wird. Diese BEstimmung wurde aufgenommen, als es noch keine Smartphones gab. Damals war also das Telefonieren im Vordergrund, weil dann eine Hand am Telefon war und nicht für die Steuerung des Fahrzeuges zur Verfügung stand.
Wenn ich auf dem Smartphone einen Film schaue, ist das nicht Verwenden des Telewfons im Sinne des Geseztes, weil ich das auch mit einem anderen Player machen könnte.
OBV 311 ist nur ein Spezialfall von Art. 3 Abs. 1 VRV, also nicht alle unter Art. 3 Abs. 1 VRV fallenden Tatbestände werden nach OBV 311 gebüsst.Genug off-topic, hier geht es ja um den Blitzer, von dem der Thread-Ersteller nicht weiss, was das für einer ist, sich aber entweder gar nicht mehr für den Thread interessiert, sich nicht mehr melden kann, weil er schon einkassiert wurde oder weil das Ganze ein Fake war.
-
.also schön ruhig bleiben...
Bin ganz ruhig
Wenn ich richtig Möff bin wirst Du das schon merken
sms schreiben was genau so schlimm ist, aber da nur 100.- bedeuten würde
Auch SMSlen, im Web surfen, wir wie Filmen schauen mit dem Handy nicht mit hundert Stutz Busse sondern mit eine Verzeigung gehandhabt (wenn dann der Polizist auch ne Ahnung hat). Ich habe dir ja die Brotbrösmeli zur Lösung vorgestreut. Hättest nur noch denen nachgehen müssen und es wäre klar gewesen. Lüku hat es ja t.w. gemacht, machen wir es zum Spass und für meinen Seelenfrieden noch vollständig. Wir werden dabei so gar noch ganz kurz den Fall des Originalpost ansprechen.
1. Lesen was in OBV No. 311 steht.
2. Schauen ob was in OBV No. 311 steht, auf den beschriebenen Sachverhalt zutreffen kann.
3. Dann mal OBV No. 311 mit Art. 3 VRV und Art. 31 Abs. 1 SVG vergleichen.
4. Wenn nicht OBV No. 311 zutrifft, gibt es allenfalls eine andere OBV Nummer welche passt?
5. Wenn keine passt dann mal Art. 2 OBG genau studieren.
6. Dann Art. 16 Abs. 2, Art. 16b und Art. 90 SVG lesen.
7. Hier Antworten.Damit es ein bisschen einfacher geht:
VRV https://www.admin.ch/opc/de/classif…0246/index.html
SVG https://www.admin.ch/opc/de/classif…0266/index.html
OBV https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#app1
OBG https://www.admin.ch/opc/de/classif…0138/index.html1. In OBV No. 311 steht "Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt (Art. 3 Abs. 1 VRV)"
2. Wie Lüku richtig sagt, ist mit "Verwenden eines Telefons" das telefonieren gemeint. Andere mögliche Benutzungen des Telefons (wie z.B. SMSlen) sind damit nicht abgedeckt. OBV No. 311 behandelt einen Speziallfall von Art. 3 Abs 1 VRV
3. in Art. 3 Abs 1 VRV steht:
"Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird"
Wie wir sehen geht das viel weiter als was in OBV No. 311 behandelt wird.und in Art. 31 Abs. 1 SVG:
"Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann."
(Ist übrigens der beliebte Schlag-mich-tot Aufgangartikel im Falle eines Unfalles: Hätte man das Fahrzeug beherrscht wäre es nicht zum Unfall gekommen, ergo, da es zum Unfall kam, hat man das Fahrzeug nicht beherrscht.)4. Nein, eine andere OBV Nummer welche eine Übertretung von Art. 3 Abs 1 VRV oder Art. 31 Abs. 1 SVG behandelt gibt es nicht. Heist das also, weil es keine entsprechende Busse gibt, man straffrei davon kommt???
5. In Art. 2 OBG sieht man, dass gewisse Taten erst gar nicht mit einer Ordnungsbusse behandelt werden können. Denn dort steht:
"Das Verfahren nach diesem Gesetz ist ausgeschlossen: [...] a. bei Widerhandlungen, durch die der Täter Personen gefährdet oder verletzt oder Sachschaden verursacht hat; [...] d. wenn dem Täter zusätzlich eine Widerhandlung vorgeworfen wird, die nicht in der Bussenliste aufgeführt ist".
Die Bussenliste der OBV ist also eine Zusammenstellung von Massendelikte die man im vereinfachten Verfahren, also mit Ordnungsbusse, abhandeln kann. Für alles andere gilt das Ordentliche Verfahren, d.H. Verzeigung, Strafbefehl, Gerichtskosten etc.6. In Art. 90 SVG steht was strafrechtlich passiert wenn man die Verkehrsregeln verletzt und erwischt wird. Die Ordnungsbussen sind dabei ein Sonderfall von Absatz 1. Absatz 1 betrifft leichte und mittelschwere Widerhandlungen, Absatz 2 die schweren Widerhandlungen, und Absatz 3 und 4 ist der sogenannte Raserartikel, also das was den Threadstarter betreffen würde.
Art. 16 betrifft das Administrativverfahren, den Ausweisentzug. Wichtig ist dort der Absatz 2 in dem steht: "Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen." (Ausser der Joker von Art. 16a Abs. 4 kommt zum Zug)
Art. 16b beschreibt welche administrativ Massnahmen bei einer mittelschweren Widerhandlung zu Zuge kommen. Dort ist die mindest Entzugsdauer einen Monat.
7. Zusammengefasst. Für fernsehgaffen oder SMS schreiben am Steuer gibt es keine entsprechende Ordnungsbusse. D.h. es erfolgt eine Verzeigung PLUS wenn es als mittelschwere Widerhandlung angesehen wird, zu einem Entzug von mindestens einem Monat.
Zum Schluss BGE 1C_183/2016 https://www.bger.ch/ext/eurospider…ument&zoom=YES& behandelt einen Fall wo der Fahrer das Telefon als Navi benutzte und am Steuer hoch hielt.
-
Danke für die Erläuterung, jedoch wird dies leider in der Realität nicht immer so angewandt. Vermutlich WEIL es schwer beweisbar ist ob Telefon in der Hand am Reden oder am Smsle....den, Infotaiment haben wir alle im Fz. Navi, Radio, fulllink etc. Hab noch nie gehört das jemand bestraft wurde, das sein integriertes Navi bedient.
Wird demnach so sein wie es du erklärst, und wie ich es auch gelesen habe. Theorie und Praxis sind zweierlei. Denn man könnte mehr Geld generieren als mit schnellem fahren...ich sehe jeden dritten am Mobile
Ich wurde vor ein paar Wochen angehalten und mit 60 gebüsst. 7 Uhr morgens, 2 Fahrbahnen, Autobahn...leer, fahre am Samstagmorgen zur Arbeit. Fuhr 200m auf der linken Spur, weil die Straße uneben war, danach gleich wieder auf rechte Spur. Da kam ein Vaio MB mit 160 angeflogen, überholte mich und hielt mich an...Unnötiges Linksfahren...60 Stutz. Italo mit Masi und Anzug...war klar diese Schikane...Anwalt meint es sei rechtswidrig..geht aber niemand dagegen vor weil es schwer zu beweisen ist, und es mehr kostet als diese 60 zu akzeptieren....also erzähle mir als Ausländer, ohne jegliche Vorstrafen wie es in der Realität und in der Theorie aussieht..ich hab die Bullen seit den 90er am Sack, ohne je wirklich was angerichtet zu haben...
Deshalb, ist es um so schwerer nicht wütend zu werden, wenn man täglich diese (ok nicht dummen leute) intellektuellen mit Downsyndrom am Mobile sehe und ich werde zum weg zur Arbeit mit sowas gebüsst. Denn wenn mich jemand verdrängt weil er am Mobile war, ich schwer verletzt noch die Aussage machen kann dass dieser eine am Smsle gewesen ist, stehts immer noch Aussage gegen Aussage... -
Was für ein Jammerlappen bist Du eigentlich?
Die können die Handy's beschlagnahmen und überprüfen, wie das Handy zum fraglichen Zeitpunkt genutzt wurde.
Im Übrigen finde ich Deine Anspiegelungen auf Menschen mit Downsyndrom echt charakterlumpig.
-
Denn wenn mich jemand verdrängt weil er am Mobile war, ich schwer verletzt noch die Aussage machen kann dass dieser eine am Smsle gewesen ist, stehts immer noch Aussage gegen Aussage...
Fun fact bzw. sad fact. Bis jetzt haben all die Deppen die mich auf den Töff durch Spurwechsel abgedrängt haben KEIN Telefon in den Fingern. Die Telefonzombies bleiben zum Glück meist in ihrer Spur und die Nackenstarre, unterlassener Schulterblick hat andere Ursachen.
Im Gegensatz dazu haben mich Leute mit dem Downsyndron/Trisomie 21 allerhöchstens mal ein bisschen zu toll gedrückt. Wirklich nette und liebe Menschen.
Hab noch nie gehört das jemand bestraft wurde, das sein integriertes Navi bedient.
Ich auch nicht. Aber vorstellbar und evtl. schon vorgekommen. Wenn man durch die Bedienung eines Gerätes oder eine andere Handlung vom Geschehen auf der Strasse über längere Zeit abgelenkt ist, dann ist es nicht zulässig.
https://www.law-news.ch/2019/04/verkeh…in-entzugsgrund
https://www.lw-p.ch/de/rechtsthemen/aufmerksam-abgelenkt/Ich wurde vor ein paar Wochen angehalten und mit 60 gebüsst. 7 Uhr morgens, 2 Fahrbahnen, Autobahn...leer, fahre am Samstagmorgen zur Arbeit. Fuhr 200m auf der linken Spur
Shit happens und ich wäre froh wenn mehr links Idioten und Mittelspur-"Raser" die mit 110 km/h durch die Gegen gondeln gebüsst würden. Aber es ist ja nur eine Ordnungsbusse ohne weitere Konsequenzen. Verrechne es einfach mit dem einen einzigen mal wo Du mit 135 km/h auf der Autobahn unterwegs warst aber nicht geblitzt wurdest. Da hattest Du ja sicher auch gehörig das Muffensausen, dass doch eine Busse kommt und nun fährst Du nur noch konsequent das Tempolimit oder drunter. Grosses Indianer-Ehrenwort
-
Raucht ja ordnetlich hier..
Also grundsätzlich verstehe ich ja, dass das ärgerlich ist. ABER, Verkaufstrainer kommen ja gerne mit Sprüchen à la "Erfolg ist nicht vom Zufall abhängig". Lässt isch eigentlich auch hier anwenden. Man kann mit allen Fahrzeugen so fahren, dass man seine eigene Sicherheit nicht, zumindest bis zu einem gewissen Punkt, von anderen Verkehrsteilnehmer abhängig macht. Gehst Du davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer Dich nicht sehen können, fährst Du so, dass Dir auch nix passiert, wenn sie Dich wirklich nicht sehen weil Handy, Laptop, Lieblingsbuch, Tageszeitung oder Lapdance.
Es gibt halt Sachen, die lassen sich, wie dämlich sie auch sein mögen, nicht ändern. Da kann man dann entweder das eigene Verhalten entsprechend anpassen oder klönen. Ersteres bringt was - letzteres ist Ressourcenverschwendung. -
wie es in der Realität und in der Theorie aussieht
Ja Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Sachen, aber jeder von uns kann dazu beitragen, dass die Theorie auch z7ur Praxis wird, wenn wir uns eben auch dafür einsetzen.
geht aber niemand dagegen vor weil es schwer zu beweisen ist, und es mehr kostet als diese 60 zu akzeptieren
Schliess eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und lass die mal sich mit so etwas beschäftigen, da kommen manchmal ganz brauchbare Ergebnisse raus
Deinen Frust habe ich verstanden, aber bleib trotzdem respektvoll gegenüber den anderen hier im Forum und auch den anderen Verkehrsteilnehmern, gewisse Anspielungen gehen für mich nicht wie das @Langtourer schon bemerkte.
-
Hallo
Kennt jemand den unten angehängten Blitzer? Der hat Kameras auf beiden Seiten aber blitzt er auch beidseitig? Also bin ich auch von hinten geblizt worden?
Er hat jedenfalls in einer Entfernung von ca 200m mehrmals kurz hintereinander geblitz.
Gruss
Das war Post 1 des Threads. Habt Ihr eigentlich Dauerregen bei Euch?
-
Ja Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Sachen, aber jeder von uns kann dazu beitragen, dass die Theorie auch z7ur Praxis wird, wenn wir uns eben auch dafür einsetzen.
Schliess eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und lass die mal sich mit so etwas beschäftigen, da kommen manchmal ganz brauchbare Ergebnisse raus
Deinen Frust habe ich verstanden, aber bleib trotzdem respektvoll gegenüber den anderen hier im Forum und auch den anderen Verkehrsteilnehmern, gewisse Anspielungen gehen für mich nicht wie das @Langtourer schon bemerkte.hab einen Anwalt dafür...Rechtsschutz ist für die Katz.
Sorry an alle falls ich jemanden unfreiwillig beleidigt habe...ausser die mit dem Mobile am Lenkrad. Nur an die war es gerichtet. Schreiben kommt immer ein wenig forsch daher...deshalb sorry zamme...hab mich ein wenig in die Sache gesteigert. -
Habt Ihr eigentlich Dauerregen bei Euch?
Nein, aber keinen Bock mich der ARbeit zuzuwenden, weil ich da so einen bescheidenen Auftrag habe, der mir auf die Nüsse geht.
Aber Du hast recht, wir sind weit vom Thema abgedriftet. Da sich der Threadersteller aber nicht mehr meldet, denke ich, könnte der Thread geschlossen werden.
.deshalb sorry zamme..
Entschuldigung angenommen
-
denke ich, könnte der Thread geschlossen werden.
Ach was. Da haben sicher noch Leute Fragen zum einen oder anderen und bald taucht ja auch schon der nächste auf der sich fragt: Was ist das für ein Blitzer? (DRINGEND!!¨!¨¨!¨) So ein allgemeiner Blitzer-Diskussionsfaden ist dann recht nützlich. Alles schön zentral, geordnet und sauber ausdiskutiert.
-
-
-
-