3P* 35-kW-Drossel-Ducati-Scrambler

  • Erkläre ich gerne .

    Meine Frau hat nur die KW35 Prüfung....blickst du jetzt durch?
    Wenn sie damit fahren würde dann mit Gasberenzer drinn.
    Übrigens du hast noch weniger ahnung als ich.... 2mm lol

    Bei einer einfache Gaszugbegrenzung wäre es ein einfaches es auszubauen.
    Somit könnte ich .......offen fahren zB. wenn ich mit meiner Frau als Sozius an den Gardasee fahre, wo ich eine Wohnung habe.
    Somit könnten wir das Mofa beide nutzen......sofern das gesetzlich möglich.
    Muss mich aber noch informieren.
    Du siehst alles hat so seine Gründe.

    Gruss

  • Meine Frau hat nur die KW35 Prüfung....blickst du jetzt durch?

    Das ist ein guter Grund, ja blicke jetzt durch.

    Übrigens du hast noch weniger ahnung als ich.... 2mm lol

    Übertreiben darf man wohl nie :grinning_squinting_face: fehlte wohl noch das Wort gefühlt.


    Gaszugbegrenzung wäre es ein einfaches es auszubauen.

    Ist auch verständlich aber leider nicht legal. Dann müsstest du es jedes mal eintragen, wenn du zwischen 35kW und offen wechselst.Das Fahrzeug wäre dann nicht mehr strassenkonform und in einer Kontrolle gäbe das Probleme bzw bei einem Unfall würde die Versicherung regress nehmen.


    sofern das gesetzlich möglich.

    ergo nicht möglich. bzw nur mit Risiko


    Grund ist legitim, dennoch würde ich empfehlen ein Bike zu holen, dass der Frau auch passt und ihrer Kategorie entspricht ohne Extrakosten :smiling_face: wie gesagt, in der Schweiz kannst du bei einem Händler die Drosselung gratis diskutieren :winking_face: ist ja auch ne Frage wert, vorbeigehen ist meist sympathischer als anrufen, persönlich kommen die Händler gern etwas entgegen.

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • Werde wegen gesetzeshalber nachfragen...
    Wenn ich das 35 kw Mofa auf mich einlöse...kann ich evtl. auch wenn das mofa 35kw Drosselung hat
    offen fahren ? Die Frage ist nur ob ich dann die Begrenzung entfernen darf wenn ICH sie nutze.
    Wahrschendlich nicht aber werde mich erkundigen.
    Aber wie gesagt Mofas suchen wir selber aus ..
    Eine 400ccm Ducati , kommt aber nicht in meine Garage :winking_face:

  • Wenn ich das 35 kw Mofa auf mich einlöse

    Der Halter hat leider keinen Einfluss darauf, wurde hier einige male diskutiert. Wenn Sie es fährt ist alles in Ordnung, aber wenn du die Drosselung rausnimmst, ist der Töff immernoch auf 35kW eingelöst und du bist dann "illegal" unterwegs. Versicherungstechnisch als auch Sttrassenverkehrstechnisch.

    Die Frage ist nur ob ich dann die Begrenzung entfernen darf wenn ICH sie nutze.

    Das ist wie gesagt nur auf eigenes Risiko möglich, im Notfall aber hast du den Salat :grinning_squinting_face:

    Eine 400ccm Ducati , kommt aber nicht in meine Garage

    Da sind wir uns wohl einig :winking_face:

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • Bei einer einfache Gaszugbegrenzung wäre es ein einfaches es auszubauen.
    Somit könnte ich .......offen fahren zB. wenn ich mit meiner Frau als Sozius an den Gardasee fahre,


    Aha, jetzt kommen wir der eigentlichen Sache auf den Grund.
    Das man den Leuten auch wirklich alles aus der Nase ziehen muss und nicht sofort reinen Wein einschenken. Da kommt mir echt nur Dr. House in den Sinn.

    Wenn ich das 35 kw Mofa auf mich einlöse...kann ich evtl. auch wenn das mofa 35kw Drosselung hat


    Deine Frau kann den Töff auch mit 120 kW einlösen. Dein Frau kann auch buchstäblich Blind sein und trotzdem den Töff auf sich einlösen. Der Halter muss weder das Fahrzeug lenken können noch dürfen.
    Weiter sollte die tatsächliche Leistung des Töffs mit der Leistung im Fahrzeugausweis übereinstimmen. Vor allem sollte der Töff nicht mehr Leistung als eingetragen haben. Die beste Lösung ist, wenn deine Frau, falls sie schon 25 Jahre alt ist, die grosse Prüfung macht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Alles eine Überlegung Wert.

    Ändert nicht an die Ausgangfrage welches Drosselungssytem angewendet wird.
    Da ich keine 800 zusätzlich ausgeben will-(Ein- und Ausbau)
    Wie beschrieben gibt es je nach Hersteller und je nach Art der Drosselung unterscheidliche Preisgestaltungen.
    Das war die Ursprüngliche Frage.
    Die Gaszugbegrenuzung ist sicher die einfachste un billigeste Variante.

    Wenn es nicht gestattet ist das man mit Drosselung entfernt auch wenn man ne offene A Prüfung besitzt ist auf die Ausgangsfrage eigentlich irrelevant.
    Ging ja um die verschiedenen Möglichkeiten und Preise

    Gruss

  • Die Preise sind die Preise. Wenn man bedenkt, dass die Garagen für einen Liter Öl ab Fass >20 Fr verlangen, wundert es einem nicht gross. Leider braucht es für Ein- wie Ausbau eine Umbaubestätigung.

    Wenn Du wissen willst warum auch der Ausbau so teuer ist, dann hilft nur Small Talk vor Ort. Manchmal wird das komplette Motorsteuergerät getauscht, dass kann teuer sein, wenn nicht das Original vorhanden ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer

    Genau das war ja auch der Grund warum ich Nachfrage.
    Bissel Forum Infos helfen . Für so etwas sind doch Foren da oder???????
    Mann will ja auch ein bisschen vorab informiert sein, und nicht nur eine Meinung hören.

    Kann ja sein das er mir zB. sagt ..man muss das Steuergerät tauschen und es wird ganz was anderes .
    gemacht.
    Genau das machte mich stutzing …...weil kaum einer de Händler bereit war genauere Angaben zu machen.

    Schon komisch oder?

    Gruss

  • Aha jetzt kommen wir der sache näher
    Deine frage ist legitim nur darf man das in der Schweiz nicht wäre sicherlich praktisch fleichzeitig kompliziert da gedrosselt die versicherung biliger ist etc

    Zu dem thema das Gashahn drosselung kake ist und man nur 2mm hub hat das stimmt nicht würde sagen es ist 1/3-2/5 was man da noch drehen kann

    Das die meisten Händler Auskunfts scheu sind kann ich auch bestätigen gibt aber ein paar die geben gerne Infos raus ist ja dein Recht yamaha Drosselt soweit ich weis elektronisch die neueren Bikes sind meistens so glaube das ist auch so damit man höhere preise verlangen kann und nichts mehr selber machen tut

  • Da ich keine 800 zusätzlich ausgeben will-(Ein- und Ausbau)

    Handel doch, wie von Danisumi erwähnt, aus, dass die Drosselung im Kaufpreis mit drinn ist - dann sinds «nur» noch max. 400.- die nach dem Entdrosseln übrigbleiben. (ja, ist auch ne Stange Geld, aber immerhin schon die Hälfte weniger..)

    Oder halt von Anfang an eine Maschine kaufen, welche auch im offenen Zustand die 35kw nicht überschreitet. Davon gibts ja etliche, welche einiges mehr als 400ccm führen. (Weil dassde keine 400er Ducati in der Garage willst, kann ich ja verstehen. Sowas sollte es doch nichtmal geben :P)


    Du hast merhmals angesprochen, dass sich die Hersteller mehr Gedanken um die kommende 35kw Klasse machen müssen. Machen sie ja aber bereits - eben mit den Modellen welche offen unter 35kw leisten - seit wohl gefühlt immer. Was ja auch mehr Sinn ergibt. Ich würde mich als Hersteller für die Neulenker auch eher auf solche Maschinen konzentrieren, anstelle die grossen in möglichst allen Variationen drosselbar zu machen. Im Gegenteil. Als Marke wie Ducati würde ich drosselbare «grosse» sogar ganz verhindern. Ist ja eigentlich, als würde Ferrari ihre Karren so auslegen, dass sie für Anfänger plombierbar wären - was würden die Leute da nur sagen :winking_face:

  • Bei einer einfache Gaszugbegrenzung wäre es ein einfaches es auszubauen.
    Somit könnte ich .......offen fahren zB. wenn ich mit meiner Frau als Sozius an den Gardasee fahre, wo ich eine Wohnung habe.
    Somit könnten wir das Mofa beide nutzen......sofern das gesetzlich möglich.
    Muss mich aber noch informieren.
    Du siehst alles hat so seine Gründe.

    Gruss

    Meine Erfahrung
    Die Gaszugdrossel an einer Kawa ist durch Entfernen einer Schraube ganz einfach zu entfernen. Das Einbauen ist jedoch ein ziemliches Gefummel.
    Aber
    Um legal mit dem Motorrad, welches gedrosselt ist ungedrosselt zu fahren, musst Du beim Strassenverkehrsamt vorbei. Dabei wird ein neuer Fahrzaugausweis ausgestellt in dem ungedrosselte Leistung angeführt ist. Der "gedrosselte" Ausweis wird eliminiert.
    Beim STVA musst Du eine Bescheinigung eines Händlers vorlegen. Dieser bestätigt, dass die Änderung fachgerecht ausgeführt wurde. Falls Du die Drossel selbst entfernst fehlt Dir diese und kaum ein Händler wird Dir dies bescheingen.

    Es ist also nichts mit selbstständigen Drossel rein, reduziertes Bike bewegen und wieder Drossel raus, mit voller Leistung rumdüsen.

    Ich habe bei einem gedrosselten Bike die Drossel selber wieder eingebaut, weil der Vorbesitzer dies illegalerweise entfernt hatte. Später wurde die Maschine dann auf volle Leistung umgerüstet und vorgeführt.

    Gruss RST