äääähm...
nu ja... mal eine Frage... an unsre Rechts Wissenden hier...
ich habe vor einiger Zeit dieses schöne Bauteil entdeckt...:
welches klar optisch schöner daher kommt, als die originale Bremsankerstrebe...
und ja es wäre eine rein optische Änderung wo keinerlei Auswirkungen auf die Funktion der Bremsanlage hat...
nur...
1.) zählt das jetzt schon als technische Änderung oder als sicherheitsrelevantes Bauteil... welches Papiere/Unterlagen benötigt???
und Eintragungs/Vorführpflichtig wird???
2.) irgendwer in diesem Forum wo Erfahrungen mit ähnlichen Teilen bei nem Töffumbau oder so ... inkl. Reaktionen bei einer Kontrolle oder Mfk ...hat???