frankreich verlangt carnet ata für transportierte, immatrikulierte motorräder

  • letzte woche nahm ich meine beta xtrainer und husqvarna 701 in einem transporter nach belgien mit. beides waren in der schweiz eingelöste enduros mit nummernschild und fahrzeugausweis. die französischen zöllner bei st. louis wollten dafür ein carnet ata sehen. sie drückten mir das

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    in die hand und liessen mich diesmal zwar ziehen.

    ohne genauere nachforschungen hatte ich mich auf ein wort von einem veranstalter und beiträgen in internetforen (auch diesem) verlassen, die besagten, dass ein carnet ata weder für immatrikulierte noch für cross-töffs notwendig sei. im internet findet man natürlich jede mögliche einschätzung bis zu der empfehlung man solle den französischen zöllnern eine kopie von artikel soundso vor die nase halten (s. links). ausserdem wird es von verschiedenen ländern offenbar unterschiedlich gehandhabt. das hier ist ein neutraler tatsachenbericht ohne wertung und empfehlung.

  • Es hat ein Grund warum ich immer die Verordnungen und Gesetze verlinke. Rein aus Spass mach ich es nicht.

    Erstens ist "Reglementes C.E.E. 2454/93" bzw. auf Deutsch "Verordnung (EWG) Nr. 2454/93" gar nicht mehr aktuell und zweitens sind die relevanten Artikel 684 und 698 irgendwann mal raus geflogen. Hier die letzte konsolidierte Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…3R2454-20150501 Sportgeräte sind dort in den Artikel 563 und speziell 597 ff. erwähnt.

    Seit 1. Mai 2016 gilt ein ganzes Paket an neuen Zollverordnungen https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…recht_node.html

    In der Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32015R2446 findet man in Artikel 163 (was in etwa dem alten Artikel 597 entspricht)

    Zitat

    (3) Sind die Zollbehörden der Ansicht, dass die Überführung von Beförderungsmitteln oder Ersatzteilen, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel in die vorübergehende Verwendung ein ernsthaftes Risiko der Nichterfüllung der in den Zollvorschriften festgelegten Verpflichtungen darstellt, erfolgt die Zollanmeldung gemäß Absatz 1 nicht mündlich oder im Einklang mit Artikel 141. In diesem Fall unterrichten die Zollbehörden den Anmelder hiervon unverzüglich nach der Gestellung der Waren.


    Sprich notwendig sind Carnets ATA nicht. Aber sie oder eine andere Sicherheitsleistung können verlangt werden. Scheint als machen die Franzosen Dienst nach Vorschrift.

    PS: Ist übrigens auch ein Problem wenn man mit einer Stradivari oder einem teuren Springpferd umherreist. Nicht nur am EU sondern auch am Schweizer Zoll.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (29. Mai 2019 10:56) aus folgendem Grund: Link zu Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 korrigiert.

  • Der Scheiss wird im Racingforum seit Jahren diskutiert wegen nicht eingelösten (oder auch eingelösten) Rennmotorrädern auf dem Hänger oder im Transporter. Und niemand weiss Bescheid, aber jeder hat irgendwelche Stories zu erzählen.

    Danke Rebel für die Aufklärung.

    Zitat


    PS: Ist übrigens auch ein Problem wenn man mit einer Stradivari oder einem teuren Springpferd umherreist. Nicht nur am EU sondern auch am Schweizer Zoll.


    Da komm ich jetzt aber nicht mehr mit. Ist ein Rennmotorrad ein Beförderungsmittel? Und eine Stradivari?

    Ich werd wohl an Auffahrt einfach wieder ohne nix versuchen mich am Zoll durchzuschleichen...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Dass Problem liegt in dieser Formulierung. Damit wird der legalen Willkür Tür und Tor geöffnet. Frag mich da gerade, was der heuchlerische Ausdruck "Zollunion" in der EU noch soll. Wahrscheinlich einfach noch für die Schweizer Stimmbürger. Die glauben ja eh jeden Mist aus Brüssel/Bern und segnen ihn ab.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Da komm ich jetzt aber nicht mehr mit. Ist ein Rennmotorrad ein Beförderungsmittel? Und eine Stradivari?

    Du darfst dich gerne auch auf die Anlage B.6. des Istanbuler Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung berufen.
    Hilft dir aber nichts, denn obwohl im Anhang II i.V. mit Art. 1 Bstb. c ebendieser Anlage Töffs als Beispiel von Sportgeräten erwähnt werden, gilt gemäss Artikel 4 dieser Anlage https://www.admin.ch/opc/de/classif….html#ttttttta4

    Zitat

    (1) Persönliche Gebrauchsgegenstände werden zur vorübergehenden Verwendung zugelassen, ohne dass die Vorlage eines Zollpapiers oder die Leistung einer Sicherheit verlangt wird. Jedoch können für Gegenstände, die hohen Eingangsabgaben unterliegen, ein Zollpapier und eine Sicherheitsleistung verlangt werden.

    (2) Für Waren, die zu Sportzwecken eingeführt werden, können nach Möglichkeit ein Verzeichnis sowie eine schriftliche Wiederausfuhrverpflichtung anstelle eines Zollpapiers und einer Sicherheitsleistung anerkannt werden.

    Ich werd wohl an Auffahrt einfach wieder ohne nix versuchen mich am Zoll durchzuschleichen...


    Das ist ja der Witz an der Sachen. Anhalten musst man mit Sportgeräten nicht. Wenn man aber angehalten wirst muss man Auskunft geben und sie können die Einreise ohne Sicherheitsleistung oder Carnet verweigern.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (29. Mai 2019 11:15)

  • Na dann hoff ich einfach, dass mir die gelbe Nummer 46 auf meiner Frontscheibe am italienischen Zoll die Tore ins Land öffnen Waii_Smiley

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur


  • Anhalten musst man mit Sportgeräten nicht. Wenn man aber angehalten wirst muss man Auskunft geben und sie können die Einreise ohne Sicherheitsleistung oder Carnet verweigern.

    wenn du aber ein carnet hast, musst du an jeder grenze zweimal anhalten, einmal zum export und einmal zum import. und das muss zur bürozeit des jeweiligen zollamts sein. sonst verlierst du die kaution (und vielleicht gibt es sogar ein strafverfahren).


    Frag mich da gerade, was der heuchlerische Ausdruck "Zollunion" in der EU noch soll.


    an eu-binnengrenzen stehen keine zöllner und werden auch keine carnets verlangt, da ist nichts geheuchelt. die schweiz ist eben nicht in der zollunion. das wollen sie die schweizer bürger wohl fühlen lassen. umgekehrt führt der schweizer zoll einen ähnlichen papierkrieg mit temporären importen aus der eu. sehe ich z.b. bei serviceleuten, die zu uns kommen und jeden schraubenzieher in ihrem carnet aufführen müssen.


    Na dann hoff ich einfach, dass mir die gelbe Nummer 46 auf meiner Frontscheibe am italienischen Zoll die Tore ins Land öffnen


    an der italienischen grenze hatte ich bisher keine probleme. die wollten höchstens den töff bestaunen. :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Nur weil sie an der Binnengrenzen keine Zöllner haben, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht welche hinstellen und dann auch blöde tun könnten ... aber schon klar, wenn einer blöd tun, müssen es wohl die Franzosen sein. Langsam verstehe ich die Muslime in Frankreich.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.